Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Heizungsersatz: So gehen Sie vor

Der Ersatz einer Heizung, wie zum Beispiel einer Ölheizung, ist meldepflichtig. Ist das Gebäude älter als 20 Jahre, gelten beim Ersatz der Heizungen mit einem fossilen Energieträger weitere Anforderungen an die Energieeffizienz des Gebäudes.

Anwendungshilfe beim Heizungsersatz

Welches Heizsystem möglich ist und was dabei zu beachten ist, ist nicht immer ganz einfach. Klicken Sie sich durch die folgende Anwendungshilfe und Sie erhalten Informationen zu Ihrem Heizungsersatz.

Hinweis: Die Anwendungshilfe ersetzt keine Meldung Wärmeerzeugerersatz in eBau. Sie hat lediglich informativen Charakter.

Weitere Informationen

  • Öffentliche Energieberatung

  • Informationen zum Wärmeerzeugerersatz

  • Förderprogramm Energie

Seite teilen