Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Baudenkmal

Für Baudenkmäler gelten grundsätzlich die gleichen energetischen Anforderungen wie für andere bestehende Gebäude.

Der Schutz der historischen Bausubstanz kann die Möglichkeiten für energetische Massnahmen einschränken. Bei Baudenkmälern lassen sich die gesetzlichen Mindestanforderungen daher nicht immer vollständig umsetzen. Deshalb ist eine sorgfältige Planung wichtig. Beziehen Sie die Denkmalpflege und Energiefachleute frühzeitig in Ihr Projekt ein. So können Sie passende Lösungen finden.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Unterlagen für die Planung und Umsetzung von energetischen Sanierungen an Baudenkmälern.

Vorgehensweise bei energetischen Sanierungen

Analog wie für nicht inventarisierte bestehende Bauten gelten auch für Baudenkmäler grundsätzlich die Minimalanforderungen an die Energienutzung. Der Bewilligungsprozess und das Vorgehen mit Einbezug von Fachstellen, ist jedoch spezifisch geregelt:

Energierechtliche Grundlagen - Minimalanforderungen an die Energienutzung

Energienachweis - Hauptformular, EN-BE

Hinweis zur Bearbeitung der EN-Formulare

Damit die EN-Formulare einwandfrei funktionieren, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Laden Sie das Formular herunter.
  2. Speichern Sie es lokal ab.
  3. Öffnen Sie es anschliessend, am besten mit dem Adobe Acrobat Reader.

Die Formulare funktionieren beim Öffnen in einem Web-Browser nicht.

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