Bei Umbauten und Sanierungen gelten Anforderungen an Energieeffizienz, an die Gebäudehülle und die Gebäudetechnik. Ein Wärmeerzeugerersatz ist meldepflichtig. Die Erfüllung der Anforderungen ist nachzuweisen. Der Einsatz von erneuerbaren Energien bei bestehenden Bauten ist in jedem Fall zielführend, jedoch keine Pflicht. Hier finden Sie die nötigen Informationen und Unterlagen.
Energierechtliche Grundlagen - Minimalanforderungen an die Energienutzung
Abgrenzung Neubau- und Umbauanforderungen
Massnahmen an einzelnen Gebäudeelementen sind in Bezug auf Umbau- oder Neubauanforderungen, sowie zwischen bestehender oder neugeschaffener Energiebezugsfläche zu unterscheiden.
Energienachweis - Hauptformular, EN-BE
Hinweis zur Bearbeitung der EN-Formulare
Damit die EN-Formulare einwandfrei funktionieren, gehen Sie wie folgt vor:
- Laden Sie das Formular herunter.
- Speichern Sie es lokal ab.
- Öffnen Sie es anschliessend, am besten mit dem Adobe Acrobat Reader.
Die Formulare funktionieren beim Öffnen in einem Web-Browser nicht.
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