Wenn Ihr Unternehmen einer RAV-Kundin oder einem RAV-Kunden ohne Berufsabschluss die Möglichkeit bietet, eine berufliche Grundbildung zu absolvieren, ergeben sich Vorteile für beide Seiten. Als Ausbildungsbetrieb profitieren Sie von der vorhandenen Berufs- und Lebenserfahrung der auszubildenden Person, während diese durch den Erwerb eines Berufsattests (EBA) oder Fähigkeitszeugnisses (EFZ) ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig verbessert. Die Arbeitslosenversicherung unterstützt die Ausbildung mit finanziellen Zuschüssen.
Finanzierung und Abrechnung
Während der gesamten Ausbildungszeit erhält die oder der Lernende einen Lohn von CHF 3500 brutto pro Monat. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
- aus dem Ausbildungslohn, der vom Ausbildungsbetrieb getragen wird.
- aus dem Differenzbetrag (Ausbildungszuschuss), der von der Arbeitslosenkasse ergänzt wird.
Der Ausbildungszuschuss ist Teil des Lohns und wird vom Betrieb ausbezahlt. Die Arbeitslosenkasse erstattet diesen Teil dem Betrieb monatlich zurück. Die Sozialversicherungsbeiträge, die auf den Ausbildungszuschuss anfallen, werden vom Betrieb ebenfalls vorgestreckt und einmal jährlich von der Arbeitslosenkasse rückvergütet.
Rückforderung Sozialversicherungsbeiträge
- Formular «Abrechnung für Ausbildungszuschüsse»
(Das Formular ist bei der zuständigen Arbeitslosenkasse einzureichen.)
Ausbildungslohn
Der vom Ausbildungsbetrieb zu bezahlende Ausbildungslohn ist abhängig von der bisherigen Berufserfahrung. Wenn die Person bereits 6 Monate Erfahrung im Berufsfeld der Ausbildung gesammelt hat, ist ab dem ersten Ausbildungsjahr der orts- und branchenübliche Lohn des letzten Ausbildungsjahres geltend.
Eine Übersicht über die Lohnempfehlungen in den verschiedenen Ausbildungsberufen finden Sie hier: Lohn in der Lehre (berufsberatung.ch).
Beispiel
Mit Berufserfahrung im Bereich der Ausbildung (in CHF) | |||
Lehrjahr | Monatslohn | Zuschuss | Total (Brutto) |
1. | 1270 | 2230 | 3500 |
2. | 1270 | 2230 | 3500 |
3. | 1270 | 2230 | 3500 |
Ohne Berufserfahrung im Bereich der Ausbildung (in CHF) | |||
Lehrjahr | Monatslohn | Zuschuss | Total (Brutto) |
1. | 750 | 2750 | 3500 |
2. | 950 | 2550 | 3500 |
3. | 1270 | 2230 | 3500 |
Voraussetzungen für den Ausbildungsbetrieb
- Sie schliessen mit der RAV-Kundin oder dem RAV-Kunden einen Lehrvertrag ab.
- Sie sind bereit, während der gesamten Ausbildungsdauer einen orts- und branchenüblichen Lohn zu bezahlen, der die vorherige Berufserfahrung angemessen berücksichtigt.
Voraussetzungen für die RAV-Kundin oder den RAV-Kunden
- Die Person ist arbeitslos und hat Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung.
- Sie ist mindestens 30 Jahre alt (in Ausnahmefällen bereits ab 25 Jahren).
- Es liegt keine abgeschlossene berufliche Grundbildung vor, oder die Person findet keine Anstellung, da es im gelernten Berufsfeld keine Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt gibt.
Abschluss Ausbildung
- Die Ausbildung führt zu einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einem eidgenössischen Berufsattest (EBA).
- Der Abschluss bietet auf dem aktuellen Arbeitsmarkt reelle Chancen auf eine Anstellung.