Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Marktaufsicht

Die Marktaufsicht hat die Aufsicht über wirtschaftliche Tätigkeiten; vom Bergführer über Ladenöffnungszeiten bis zum Verkauf von Grundstücken an Personen im Ausland.

Grundstückerwerb durch Personen aus dem Ausland

Das Bundesrecht beschränkt den Grundstückerwerb durch Personen im Ausland. Ferienwohnungen und Ferienhäuser können nicht in allen Gemeinden und nur mit einer Bewilligung des Regierungsstatthalteramts erworben werden. 

Die Bewilligung setzt ein kantonales Kontingent voraus, das im Kanton Bern 140 Einheiten im Jahr beträgt. Die Gemeinde kann zusätzliche Regeln erlassen. Die Kontingente im Kanton Bern sind geregelt im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (EG BewG).

Hauptwohnungen können ohne Bewilligung gekauft werden, sofern die Person oder die Familie dort ihren rechtmässigen und tatsächlichen Wohnsitz hat.

Betriebsstätten können ebenfalls ohne Bewilligung gekauft werden. Als Betriebsstätten gelten Grundstücke, die für einen Handels- oder Fabrikationsbetrieb dienen oder für ein anderes, nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe bzw. für die Ausübung eines freien Berufs.

Weitere Themen

  • Gewerbebewilligungen

  • Verkauf, Ladenöffnungszeiten und Preisbekanntgabe

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