Hat Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Konkurs angemeldet oder kann Ihren Lohn nicht mehr bezahlen? In bestimmten Fällen können Sie Insolvenzentschädigung erhalten.
So gehen Sie vor
Schritt1
Lohn einfordern für Insolvenzentschädigung
- Die Insolvenzentschädigung deckt unbezahlte Löhne der letzten 4 Monate vor der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.
- Sie müssen Ihren Lohn aktiv einfordern. Sonst können Sie Ihren Anspruch auf Insolvenzentschädigung verlieren.
Schritt2
Antrag Insolvenzentschädigung ausfüllen
Sobald einer der folgenden Fälle eintritt
- der Konkurs wurde eröffnet
- eine Nachlassstundung wurde bewilligt
- ein richterlicher Konkursaufschub liegt vor
- Sie haben aus dem Pfändungsverfahren keinen Lohn erhalten
füllen Sie folgendes Dokument vollständig inkl. Unterschrift aus. Damit wir Ihren Antrag schneller bearbeiten können, empfehlen wir Ihnen, das Formular digital auszufüllen:
Schritt3
Unterlagen zusammenstellen
Stellen Sie folgende Unterlagen als PDF (max. 5MB) oder als Kopien (Briefpost) zusammen:
- Arbeitsvertrag
- die letzten 4 Lohnabrechnungen
- Betreibungsunterlagen, wenn vorhanden
- Lohneinforderungen und Mahnungen
- falls sie Überstunden beantragen: Stundenrapporte der jeweiligen Monate inkl. Saldobestätigung durch Arbeitgeber
- bei ausländischen Staatsangehörigen: gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung
Schritt4
Antrag Insolvenzentschädigung einreichen
Sie müssen Ihren Antrag mit den Unterlagen innerhalb von 60 Tagen nach der Konkurseröffnung, der Bewilligung einer Nachlassstundung, dem richterlichen Konkursaufschub oder dem Pfändungsvollzug digital oder per Briefpost einreichen. Sonst verlieren Sie den Anspruch auf Insolvenzentschädigung.
Digital:
Kontaktformular
Briefpost:
AVA Amt für Arbeitslosenversicherung
Fachdienst Kurzarbeit, Schlechtwetter- und Insolvenzentschädigung (KSI)
Postfach
3001 Bern
Schritt5
Arbeitslosengeld beantragen
- Die Insolvenzentschädigung deckt unbezahlte Löhne der letzten 4 Monate vor der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebenden.
- Während der Kündigungsfrist können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld erhalten.
- Nach Ihrer Anmeldung Arbeitslosigkeit erhalten Sie den Zugang, um Arbeitslosengeld zu beantragen.
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