Wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn nicht mehr zahlen kann, deckt die Insolvenzentschädigung einen Teil Ihrer Lohnforderungen ab: dies für die letzten vier Monate Ihres Arbeitsverhältnisses vor der Konkurseröffnung.
So beantragen Sie die Insolvenzentschädigung
Schritt1
Wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn nicht bezahlt, fordern Sie diesen umgehend schriftlich bei ihm ein.
Schritt2
Mahnen Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber, wenn er den ausstehenden Lohn auf Ihre schriftliche Forderung hin nicht bezahlt.
Schritt3
Wenden Sie sich an das Betreibungsamt, das für den Geschäftssitz Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers zuständig ist, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber den Lohn trotz Mahnung nicht bezahlt.
Schritt4
Droht Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber der Konkurs, können Sie arbeitslos werden. Melden Sie sich deshalb sofort – noch vor dem Konkurs Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers – bei einem RAV im Kanton Bern an.
Schritt5
Wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber in Konkurs, in Nachlassstundung, im richterlichen Konkursaufschub oder im Pfändungsvollzug ist, reichen Sie bei der öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Bern ein Gesuch auf Insolvenzentschädigung ein.
Schritt6
Legen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:
- Sozialversicherungsausweis
- Wohnsitzbescheinigung bzw. gültige Aufenthaltsbewilligung
- Arbeitsvertrag
- Die letzten sechs Lohnabrechnungen
- Lohnforderungseingabe an das Konkursamt resp. an den Sachwalter bei Nachlassstundung
- Angabe Ihres Bank- oder PC-Kontos (IBAN-Nr.)
Schritt7
Das Gesuch mit den Unterlagen schicken Sie innerhalb von 60 Tagen nach der Veröffentlichung des Konkurses oder der Nachlassstundung an die Arbeitslosenkasse Kanton Bern:
Arbeitslosenkasse Kanton Bern
Fachdienst KSI
Lagerhausweg 10
3018 Bern
Sie können Ihre Unterlagen auch als Scan per E-Mail zusenden. Achten Sie bitte darauf, dass die Scans gut lesbar und von hoher Qualität sind.