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Insolvenzentschädigung beantragen

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn nicht mehr zahlen kann, deckt die Insolvenzentschädigung einen Teil Ihrer Lohnforderungen ab: dies für die letzten vier Monate Ihres Arbeitsverhältnisses vor der Konkurseröffnung.

So beantragen Sie die Insolvenzentschädigung

Schritt
1

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn nicht bezahlt, fordern Sie diesen umgehend schriftlich bei ihm ein.

Schritt
2

Mahnen Sie Ihren Arbeitgeber, wenn er den ausstehenden Lohn auf Ihre schriftliche Forderung hin nicht bezahlt.

Schritt
3

Wenden Sie sich an das Betreibungsamt, das für den Geschäftssitz Ihres Arbeitgebers zuständig ist, wenn Ihr Arbeitgeber den Lohn trotz Mahnung nicht bezahlt.

Schritt
4

Droht Ihrem Arbeitgeber der Konkurs, können Sie arbeitslos werden. Melden Sie sich deshalb sofort – noch vor dem Konkurs Ihres Arbeitgebers – bei einem RAV im Kanton Bern an.

Anmelden RAV

Schritt
5

Wenn Ihr Arbeitgeber in Konkurs, in Nachlassstundung, im richterlichen Konkursaufschub oder im Pfändungsvollzug ist, reichen Sie bei der öffentlichen Arbeitslosenkasse im Kanton des Firmensitzes ein Gesuch auf Insolvenzentschädigung ein.

Antrag auf Insolvenzentschädigung

Schritt
6

Legen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:

  • Sozialversicherungsausweis
  • Wohnsitzbescheinigung bzw. gültige Aufenthaltsbewilligung
  • Arbeitsvertrag
  • Die letzten sechs Lohnabrechnungen
  • Lohnforderungseingabe an das Konkursamt resp. an den Sachwalter bei Nachlassstundung
  • Angabe Ihres Bank- oder PC-Kontos (IBAN-Nr.)

Schritt
7

Das Gesuch mit den Unterlagen schicken Sie innerhalb von 60 Tagen nach der Veröffentlichung des Konkurses oder der Nachlassstundung an die Arbeitslosenkasse Kanton Bern:

Arbeitslosenkasse Kanton Bern
Fachstelle KSI
Lagerhausweg 10
3018 Bern

Weitere Informationen

  • Insolvenzentschädigung – Leitfaden für Versicherte

Ihre zuständige Arbeitslosenkasse finden Sie auf Standorte Arbeitslosenkasse

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