Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza, Geflügelpest) ist eine Tierseuche, die bei allen Vögeln, insbesondere bei Wasservögeln und Hausgeflügel auftreten kann. Personen, die Geflügel halten, müssen wachsam sein und vermehrte Krankheits- oder Todesfälle ihrem Tierarzt melden.
Eine Übertragung auf den Menschen tritt nur äusserst selten und bei engem Kontakt auf. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist unbedenklich.
Aktuelle Situation (Stand: 10. Februar 2025)
Seit Anfangs Dezember 2024 wurde im Gebiet des Vierwaldstättersees und des Bodensees bei einzelnen Wildvögeln das Vogelgrippevirus nachgewiesen. Am 9. Januar 2025 wurde das Vogelgrippevirus erstmals in der aktuellen Saison im Kanton Bern nachgewiesen. Betroffen war ein in der Schleuse Port beim Ausfluss des Bielersees tot aufgefundener Schwan. Im selben Gebiet wurde am 6. Februar 2025 bei einem weiteren tot aufgefundenen Schwan das Vogelgrippevirus nachgewiesen. Zur Verhinderung der Ausbreitung in Hausgeflügelbestände hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) rund um die Ufergebiete der grossen Seen und Flüsse im Schweizer Mittelland ein Beobachtungsgebiet eingerichtet.
Zusätzlich hat das Amt für Veterinärwesen für das direkt betroffene Gebiet ein Kontrollgebiet angeordnet: Dieses umfasst einen Uferstreifen von 1 km Breite entlang des Ufers des Nidau-Büren Kanals vom Ausfluss des Bielersees bis zur Eisenbahnbrücke Brügg. Alle Geflügelhaltenden sind aufgerufen, den Präventionsmassnahmen besondere Aufmerksamkeit zu schenken und Massnahmen zur Vermeidung von Kontakten von Hausgeflügel mit Wildvögeln zu treffen.
Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza
Allgemeinverfügung des AVET vom 10. Februar 2025 (Anordnung Kontrollgebiet)
Meldepflicht für Geflügelhaltungen
Sämtliche Geflügelhaltungen sind meldepflichtig. Falls noch nicht geschehen, registrieren Sie Ihre Geflügelhaltung: Tierhaltung anmelden / ändern
Kontrollgebiet
Beobachtungsgebiet
Wachsam bleiben – vorbereitet sein
- Falls noch nicht geschehen, registrieren Sie Ihre Geflügelhaltung: Tierhaltung anmelden / ändern
- Melden Sie erhöhte Krankheits- und Todesfälle Ihrer Tierärztin / Ihrem Tierarzt:
o Tiere mit respiratorischen Symptomen
o Rückgang der Legeleistung um mehr als 20 % während 3 Tagen
o Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 % während 3 Tagen
o oder Anstieg der Todesrate um mehr als 3 % in einer Woche
o Bei Geflügelhaltungen unter 100 Tieren: wenn mehr als 2 Tiere in einer Woche gestorben sind - Schützen Sie Ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln oder seien Sie zumindest jederzeit bereit, dies zu tun. Richten Sie einen geschützten Wintergarten oder einen absperrbaren Bereich ein, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben.
- Die Impfung ist verboten und ausschliesslich im Rahmen eines Forschungsprojektes in zwei Zoos erlaubt.
Überwachung der Wildvögel
- Melden Sie tote Wildvögel der Wildhut.
Zuständigen Wildhüter finden - Berühren Sie tote Wildvögel nicht. Falls doch nötig: Einweghandschuhe anziehen und diese im Abfall entsorgen. Hände danach gut waschen.