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Vogelgrippe

Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza, Geflügelpest) ist eine Tierseuche, die bei allen Vögeln, insbesondere bei Wasservögeln und Hausgeflügel auftreten kann. Personen, die Geflügel halten, müssen wachsam sein und vermehrte Krankheits- oder Todesfälle ihrem Tierarzt melden.

Eine Übertragung auf den Menschen tritt nur äusserst selten und bei engem Kontakt auf. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist unbedenklich. 

Aktuelle Situation (Stand: 6. November 2025)

Am 4. November 2025 wurde eine in Vinelz aufgefundene Graugans positiv auf Vogelgrippe H5N1 getestet. Es handelt sich um den ersten Nachweis in der Schweiz in dieser Saison.

In Absprache mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ordnet das Amt für Veterinärwesen (AVET) Beobachtungsgebiete entlang der Ufer von Bieler- und Neuenburgersee sowie ein Kontrollgebiet für die Gemeinde Vinelz an.

Im Kontroll- und im Beobachtungsgebiet gelten strenge Schutz- und Hygienemassnahmen für Geflügelhaltungen, um die Einschleppung der Vogelgrippe in Hausgeflügelbestände zu verhindern.
Alle Geflügelhaltenden sind aufgerufen, den Präventionsmassnahmen besondere Aufmerksamkeit zu schenken und Massnahmen zur Vermeidung von Kontakten von Hausgeflügel mit Wildvögeln zu treffen.

Liegt Ihre Geflügelhaltung im Kontroll- oder Beobachtungsgebiet?

Das Beobachtungsgebiet umfasst einen Uferstreifen von 3 km Breite um den Bielersee und den Neuenburgersee inkl. Zihlkanal und Broyekanal. Das Kontrollgebiet umfasst die Gemeinde Vinelz.

Infos für Geflügelhaltende:

Das gilt für Geflügelhaltende in Kontroll- und Beobachtungsgebieten

Wachsam bleiben – vorbereitet sein

Für alle Geflügelhaltenden gilt weiterhin:

  • Falls noch nicht geschehen, registrieren Sie Ihre Geflügelhaltung: Tierhaltung anmelden / ändern
  • Melden Sie erhöhte Krankheits- und Todesfälle Ihrer Tierärztin / Ihrem Tierarzt:
    • Tiere mit respiratorischen Symptomen
    • Rückgang der Legeleistung um mehr als 20 % während 3 Tagen
    • Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 % während 3 Tagen
    • oder Anstieg der Todesrate um mehr als 3 % in einer Woche
    • Bei Geflügelhaltungen unter 100 Tieren: wenn mehr als 2 Tiere in einer Woche gestorben sind
  • Schützen Sie Ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln oder seien Sie zumindest jederzeit bereit, dies zu tun. Richten Sie einen geschützten Wintergarten oder einen absperrbaren Bereich ein, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben.
  • Die Impfung ist verboten und ausschliesslich im Rahmen eines Forschungsprojektes in zwei Zoos erlaubt.

Überwachung der Wildvögel

  • Melden Sie tote Wildvögel der Wildhut.
    Zuständigen Wildhüter finden
  • Berühren Sie tote Wildvögel nicht. Falls doch nötig: Einweghandschuhe anziehen und diese im Abfall entsorgen. Hände danach gut waschen.

Meldepflicht für Geflügelhaltungen

Sämtliche Geflügelhaltungen sind meldepflichtig. Falls noch nicht geschehen, registrieren Sie Ihre Geflügelhaltung: Tierhaltung anmelden / ändern

Weitere Informationen

  • Merkblatt Biosicherheit in Geflügelhaltungen bei Hobby und Kleinhaltungen

  • Merkblatt Biosicherheit in Geflügelhaltungen bei Nutztierhaltung

  • Tierhaltung anmelden / ändern

  • Vogelgrippe beim Tier, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

  • Hühner richtig halten

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