Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza, Geflügelpest) ist eine Tierseuche, die bei allen Vögeln, insbesondere bei Wasservögeln und Hausgeflügel auftreten kann. Personen, die Geflügel halten, müssen wachsam sein und vermehrte Krankheits- oder Todesfälle ihrem Tierarzt melden.
Eine Übertragung auf den Menschen tritt nur äusserst selten und bei engem Kontakt auf. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist unbedenklich.
Aktuelle Situation (Stand: 27. März 2025)
Am 9. Januar und am 6. März 2025 wurde im Nidau-Büren Kanal bei zwei verendeten Schwänen die Vogelgrippe festgestellt. Seither sind im Kanton Bern keine weiteren Vogelgrippefälle aufgetreten. Auch in den übrigen Gebieten der Schweiz wurden seit Mitte Februar 2025 keine Vogelgrippefälle mehr festgestellt.
Der Kantonstierarzt hebt deshalb das am 10. Februar 2025 angeordnete Kontrollgebiet entlang des Nidau-Büren Kanals per 31. März 2025 auf. Ebenso läuft das vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) angeordnete Beobachtungsgebiet entlang der grossen Seen und Flüsse im Schweizer Mittelland per 31. März 2025 aus. Es werden weiterhin vorsorgliche Massnahmen zur Vermeidung des Kontakts von Hausgeflügel mit Wildvögeln empfohlen.
Situation in der Schweiz, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Meldepflicht für Geflügelhaltungen
Sämtliche Geflügelhaltungen sind meldepflichtig. Falls noch nicht geschehen, registrieren Sie Ihre Geflügelhaltung: Tierhaltung anmelden / ändern
Wachsam bleiben – vorbereitet sein
Für alle Geflügelhaltenden gilt weiterhin:
- Falls noch nicht geschehen, registrieren Sie Ihre Geflügelhaltung: Tierhaltung anmelden / ändern
- Melden Sie erhöhte Krankheits- und Todesfälle Ihrer Tierärztin / Ihrem Tierarzt:
- Tiere mit respiratorischen Symptomen
- Rückgang der Legeleistung um mehr als 20 % während 3 Tagen
- Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 % während 3 Tagen
- oder Anstieg der Todesrate um mehr als 3 % in einer Woche
- Bei Geflügelhaltungen unter 100 Tieren: wenn mehr als 2 Tiere in einer Woche gestorben sind
- Schützen Sie Ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln oder seien Sie zumindest jederzeit bereit, dies zu tun. Richten Sie einen geschützten Wintergarten oder einen absperrbaren Bereich ein, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben.
- Die Impfung ist verboten und ausschliesslich im Rahmen eines Forschungsprojektes in zwei Zoos erlaubt.
Überwachung der Wildvögel
- Melden Sie tote Wildvögel der Wildhut.
Zuständigen Wildhüter finden - Berühren Sie tote Wildvögel nicht. Falls doch nötig: Einweghandschuhe anziehen und diese im Abfall entsorgen. Hände danach gut waschen.