Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza, Geflügelpest) ist eine Tierseuche, die bei allen Vögeln, insbesondere bei Wasservögeln und Hausgeflügel auftreten kann. Personen, die Geflügel halten, müssen wachsam sein und vermehrte Krankheits- oder Todesfälle ihrem Tierarzt melden.
Eine Übertragung auf den Menschen tritt nur äusserst selten und bei engem Kontakt auf. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist unbedenklich.
Aktuelle Situation (Stand: 16. Dezember 2025)
Seit dem Nachweis der Vogelgrippe bei einer Graugans in der Gemeinde Vinelz anfangs November, sind im Kanton Bern keine weiteren Vogelgrippe-Fälle aufgetreten. Das Kontrollgebiet in der Gemeinde Vinelz wird deshalb per sofort aufgehoben.
In anderen Kantonen wurden weiterhin sporadisch Vogelgrippe-Fälle bei Wildvögeln nachgewiesen. Das Vogelgrippe-Beobachtungsgebiet bleibt deshalb in der ganzen Schweiz während der ganzen Zugvogelsaison, voraussichtlich bis am 31. März 2026, bestehen.
Es gelten in der ganzen Schweiz Schutz- und Hygienemassnahmen für Geflügelhaltungen, um die Einschleppung der Vogelgrippe in Hausgeflügelbestände zu verhindern.
Alle Geflügelhaltenden sind aufgerufen, den Präventionsmassnahmen besondere Aufmerksamkeit zu schenken und Massnahmen zur Vermeidung von Kontakten von Hausgeflügel mit Wildvögeln zu treffen.
Liegt Ihre Geflügelhaltung im Kontroll- oder im Beobachtungsgebiet?
Das Beobachtungsgebiet umfasst die ganze Schweiz.
Aktuell kein Kontrollgebiet im Kanton Bern.
Infos für Geflügelhaltende:
Das gilt für Geflügelhaltende in Kontroll- und Beobachtungsgebieten
Überwachung der Wildvögel
- Melden Sie tote Wildvögel der Wildhut.
Zuständigen Wildhüter finden - Berühren Sie tote Wildvögel nicht. Falls doch nötig: Einweghandschuhe anziehen und diese im Abfall entsorgen. Hände danach gut waschen.
Meldepflicht für Geflügelhaltungen
Sämtliche Geflügelhaltungen sind meldepflichtig. Falls noch nicht geschehen, registrieren Sie Ihre Geflügelhaltung: Tierhaltung anmelden / ändern