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Betreuung und Zucht von Tieren

Wer gewerbsmässig Tiere züchtet oder sie betreut, braucht eine Bewilligung.

Für einige Tätigkeiten ist eine spezielle Ausbildung nötig. Eine Bewilligung wird benötigt für: 

  • Tierbetreuungsdienste und Tierheime mit mehr als fünf Plätzen
  • Zucht von Tieren ab einer gewissen Anzahl pro Jahr

Ausbildung

  • Tierpflegerin/ Tierpfleger oder
  • abgeschlossene fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung für die gewerbliche Zucht und Haltung von Hunden (FBA) oder
  • vom Amt für Veterinärwesen anerkannte Ausbildung (s. Formular Gesuch FBA Anerkennung)

Bewilligung Zucht und Betreuung von Tieren

So gehen Sie vor

Schritt
1

Schritt
3

Sind alle Auflagen vollständig erfüllt, wird die Bewilligung erteilt. Sie erhalten einen schriftlichen Entscheid in zirka 15 Arbeitstagen.

Weitere Informationen

  • Anerkennungsempfehlungen für Weiterbildungen

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