Wer gewerbsmässig Tiere züchtet oder sie betreut, braucht eine Bewilligung.
Für einige Tätigkeiten ist eine spezielle Ausbildung nötig. Eine Bewilligung wird benötigt für:
- Tierbetreuungsdienste und Tierheime mit mehr als fünf Plätzen
- Zucht von Tieren ab einer gewissen Anzahl pro Jahr
Ausbildung
- Tierpflegerin/ Tierpfleger oder
- abgeschlossene fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung für die gewerbliche Zucht und Haltung von Hunden (FBA) oder
- vom Amt für Veterinärwesen anerkannte Ausbildung (s. Formular Gesuch FBA Anerkennung)
Bewilligung Zucht und Betreuung von Tieren
So gehen Sie vor
Schritt1
Informieren Sie sich über die geltenden Vorschriften bei der Tierzucht und Betreuung:
- Tierschutz beim Züchten, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
- Merkblatt Gesundheitsüberwachung und fachgerechter Umgang mit Tierarzneimitteln in gewerbsmässigen Heimtierhaltungen
- Merkblatt Zucht von Heimtieren mit belastenden Merkmalen («Qualzuchten»)
- Einen Hund kaufen und halten
- Dogsitting
Schritt2
Füllen Sie das Bewilligungsgesuch vollständig aus und schicken Sie es mit Zusatzformularen an das Amt für Veterinärwesen.
Schritt3
Sind alle Auflagen vollständig erfüllt, wird die Bewilligung erteilt. Sie erhalten einen schriftlichen Entscheid in zirka 15 Arbeitstagen.