Beachten Sie die Vorschriften, wenn Sie Tiere über die Grenze in die Schweiz bringen. Es muss verhindert werden, dass durch den Import von Tieren und tierischen Produkten Krankheiten und Tierseuchen eingeschleppt werden.
So gehen Sie vor
Schritt1
Informieren Sie sich frühzeitig über die Einfuhrbestimmungen und die Massnahmen nach der Ankunft.
Schritt2
Melden Sie die Einfuhr von folgenden Tieren mindestens 10 Tage vorher dem Amt für Veterinärwesen:
- Klauentiere, Hühner-, Gänse- & Laufvögel, Honigbienen & Hummeln sowie Samen, Eizellen und Embryonen von Tieren der Schweinegattung
- Wenn die Tiere eingetroffen sind: Melden Sie das Eintreffen der Tiere spätestens nach 24 Stunden dem Amt für Veterinärwesen.
Schritt3
Am Tag der Einfuhr: Stellen Sie sicher, dass die an diesem Tag geltenden Einfuhrbedingungen eingehalten werden und die nötigen Dokumente vorliegen.
Sämtliche Kosten, welche im Zusammenhang mit einem Import entstehen, müssen vom Importeur getragen werden.
Weitere Informationen
Import von Tieren und Tierprodukten, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Transit von Tieren und Tierprodukten, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Anforderungen für den Tiertransport, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Tierische Lebensmittel aus Drittländern importieren