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Tiere in die Schweiz importieren

Beachten Sie die Vorschriften, wenn Sie Tiere über die Grenze in die Schweiz bringen. Es muss verhindert werden, dass durch den Import von Tieren und tierischen Produkten Krankheiten und Tierseuchen eingeschleppt werden. 

So gehen Sie vor

Schritt
1

Schritt
2

Melden Sie die geplante Einfuhr von folgenden Tieren so früh wie möglich dem Amt für Veterinärwesen und klären Sie die Modalitäten ab (mindestens 10 Tage vorher). Die Meldepflicht nach dem Eintreffen betrifft auch Samen, Eizellen und Embryonen von Tieren der Schweinegattung.

  • Klauentiere, Hühner-, Gänse- & Laufvögel, Honigbienen & Hummeln sowie Samen, Eizellen und Embryonen von Tieren der Schweinegattung
  • Wenn die Tiere eingetroffen sind: Melden Sie das Eintreffen der Tiere spätestens nach 24 Stunden dem Amt für Veterinärwesen.

Schritt
3

Am Tag der Einfuhr: Stellen Sie sicher, dass die an diesem Tag geltenden Einfuhrbedingungen eingehalten werden und die nötigen Dokumente vorliegen.

Sämtliche Kosten, welche im Zusammenhang mit einem Import entstehen, müssen vom Importeur getragen werden.

Weitere Informationen

  • Import von Tieren und Tierprodukten, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

  • Transit von Tieren und Tierprodukten, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

  • Anforderungen für den Tiertransport, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

  • Tierische Lebensmittel aus Drittstaaten importieren

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