Hier erfahren Sie als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer, welche Unterstützung Sie vom Kanton erhalten, damit ihr Wald nach einer Störung wieder in den Bereich des dynamischen Gleichgewichts zurückfindet.
Der Kanton ist für den Waldschutz zuständig. Ziel ist, dass der Wald wirksam, zeitgerecht und mit verhältnismässigem Ressourceneinsatz vor Schäden geschützt ist, die seine Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.
Für den Umgang mit den wichtigsten biotischen Störungen (u.a. Borkenkäfer und besonders gefährliche Schadorganismen) und abiotischen Störungen (z.B. Sturm, Lawinen, Waldbrand) ist aus Ressourcengründen ein risikobasiertes Vorgehen nötig.
Den Einfluss des Borkenkäfers minimieren
Ist das Wetter über längere Zeit trocken und warm, vermehren sich Borkenkäfer stark. Kommt zudem ein Wetterereignis dazu, das zahlreiche, umgeworfene und geschwächte Bäume zur Folge hat, die wiederum optimales Brutmaterial darstellen, kann die Situation – insbesondere im Schutzwald – kritisch werden.
Besonders gefährliche Schadorganismen bekämpfen
Es gibt Schadorganismen, die für den Wald besonders gefährlich sind. Der Kanton überwacht diese und leitet allfällige Massnahmen zur Tilgung ein – auch ausserhalb des Waldes, z.B. auf Privatgrundstücken. Dabei arbeitet der Kanton eng mit dem Bund und anderen Kantonen zusammen; sie sind gemeinsam für die Überwachungs- und Bekämpfungsmassnahmen zuständig.
All diese besonders gefährlichen Schadorganismen sind gebietsfremd, können grosse Schäden anrichten und die Waldleistungen gefährden. Sie kommen momentan noch gar nicht oder nur lokal in der Schweiz vor. Aus diesem Grund gibt es Schutzmassnahmen gegen die Einschleppung und Verbreitung.
Haben Sie den Verdacht, dass Sie einen besonders gefährlichen Schadorganismus im Wald gefunden haben? Es besteht eine Meldepflicht; Sie können sich direkt bei der zuständigen Revierförsterin, beim zuständigen Revierförster oder via Online-Formular melden:
Schadorganismus im Wald melden
Bestätigt sich ein Verdacht und ein besonders gefährlicher Schadorganismus wird entdeckt, dann verfügt der Kanton Bern über Notfallplanungen, die das Vorgehen und die Zuständigkeiten regeln.
Mehr Informationen finden Sie beim Bundesamt für Umwelt: