Im Schutzwald gilt: Die Schutzfunktion muss langfristig gewährleistet sein. Um dies sicherzustellen sind in den meisten Fällen waldbauliche Massnahmen erforderlich.
Der Kanton unterstützt folgende Massnahmen
Damit Schutzwälder nachhaltig gegen Naturgefahren schützen, müssen sie in einem ausreichenden Ausmass gepflegt werden. Dabei ist eine vorausschauende Planung wichtig.
Wenn Sie Nutzniesser/in dieser Schutzfunktion sind (z.B. als Gemeinde oder Anlagebetreibende), sind Sie als Sicherheitsverantwortliche Stelle (SiV) dafür verantwortlich, dass waldbauliche Massnahmen ergriffen werden. Die regional zuständigen Revierförster/innen und die Waldabteilung beraten Sie gerne zum Thema Schutzwaldpflege. Von ihnen erhalten Sie auch Informationen zu einer waldbaulichen Mehrjahresplanung im Schutzwald.
Geben Sie als Gemeinde eine Mehrjahresplanung bei einem Forstbetrieb oder Waldunternehmen in Auftrag – und profitieren Sie von einer Anschubfinanzierung durch den Kanton für deren erstmalige Erarbeitung.
Mehr zur Rolle der Sicherheitsverantwortlichen Stellen finden Sie hier:
Damit ein Wald seine Schutzfunktion langfristig erfüllen kann, muss er im Normalfall regelmässig gepflegt und verjüngt werden. Die Holzerlöse decken die Kosten der Eingriffe im oftmals steilen und schwer zugänglichen Gelände nicht immer. Diese Kosten müssen die SiV als Nutzniesserinnen der Massnahmen tragen. Bund und Kanton unterstützen sie dabei, indem sie Beiträge entrichten.
Konkret bezahlt der Kanton Beiträge an folgende Massnahmen:
- Holzerei
- Jungwaldpflege
- Pflanzungen
- Wildschadenverhütung
- Einrichtung und Unterhalt von Begehungswegen
Die Trägerschaft von Schutzwaldprojekten bilden dabei die Waldbesitzenden, deren Forstbetriebe oder Waldunternehmen. Ausgeführt werden die Massnahmen durch qualifiziertes Forstpersonal.
Bei Fragen zur Funktion von Schutzwäldern, deren Bewirtschaftung oder möglichen Schutzwaldpflegeprojekten steht Ihnen die Revierförsterin, der Revierförster beratend zur Seite:
Die Erschliessung der Wälder mit Waldstrassen erleichtert die Schutzwaldpflege. Für den Erhalt und die Optimierung des bestehenden Waldstrassennetzes können Beiträge gewährt werden.
Folgende Formulare stehen für die Beantragung von Fördergeldern zur Verfügung:
- Wiederherstellung Walderschliessung nach Naturereignissen, Formular «Projekt und Beitragsgesuch»
- Periodischer Unterhalt im Schutzwald, Formular «Projekt und Beitragsgesuch»
- Aus-/Neubau von Waldstrassen, Formular «Voranfrage»
- Hilfsmittel und Vorlagen für Projektplanung und Projektausführung
Senden Sie das ausgefüllte Formular an die zuständige Waldabteilung.
Durch starken Borkenkäferbefall oder durch Windwurf kann die Schutzleistung des Waldes beeinträchtigt werden. Der Kanton unterstützt deshalb die Waldbesitzer/innen beim Ergreifen von Massnahmen zum Schutz des Waldes vor verschiedenen Gefährdungen.
Waldschutz sicherstellen, Informationen für Waldbesitzer/innen
Ein Wald ist immer multifunktional. Neben der Schutzleistung bietet er zahlreichen Lebewesen einen wertvollen Lebensraum. Massnahmen zur Förderung der Waldbiodiversität können auch im Schutzwald umgesetzt werden, sofern die Schutzwirkung des Waldes dabei nicht beeinträchtigt wird.
Einen Überblick über mögliche Massnahmen zugunsten der Waldbiodiversität und Praxistipps für die Bewirtschafter/innen gibt die Publikation:
Arten integrativ fördern, Praxistipps
Auch gezielte Massnahmen für mehr Biodiversität im Schutzwald können umgesetzt werden, sofern die Schutzwirkung gewährleistet bleibt. Die Revierförster/innen geben gerne Auskunft:
Weitere Informationen
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: www.be.ch/foerstersuche