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Informationen für Fachpersonen

Planerinnen und Planer finden hier Grundlagen und Informationen zu zusätzlichen Anforderungen für Bewilligungen im und am Wald.

Rund ein Drittel der Fläche des Kantons Bern ist mit Wald bedeckt. Damit ist der Wald ein wichtiger Aspekt in der Raumplanung und muss bei der Planung eines Vorhabens berücksichtigt werden. Wenn bei Projekten im Wald oder in Waldesnähe Interessenskonflikte entstehen, gilt es, für den Wald verträgliche Lösungen zu finden, damit dieser seine Funktionen auch weiterhin erfüllen kann.

Sind Sie als Fachperson an einem Waldprojekt beteiligt? Dann beachten Sie folgende Informationen:

Planungsgrundlagen

Hier finden Sie die regionalen Waldpläne (RWP):

Das Geoportal bietet verschiedene Karten und Geoinformationen, z. B. Gewässerschutzkarte, Naturschutzkarte, Schutzwaldhinweiskarte, Waldinformation.

Arbeitshilfen des Amts für Wald und Naturgefahren

Interessenabwägung

Bei Interessenskonflikten wird durch den Kanton geklärt, ob das geplante Vorhaben oder die Waldfunktion Vorrang hat. Folgende Fragen werden dabei berücksichtigt:

  • Liegen wichtige Gründe vor, wie z. B. der Schutz von Menschen vor Hochwasser und Überschwemmungen, die bedeutender sind als das Interesse am Wald?
  • Wird der Natur-, Heimat- und Landschaftsschutz berücksichtigt? D. h. betrifft der Eingriff ein Gebiet, das weder zu einem Waldreservat oder einem schützenswerten Lebensraum gehört, noch von geschützten Arten besiedelt wird?

Können beide Fragen mit «Ja» beantwortet werden, sollte die Beurteilung für Ihr Projekt grundsätzlich positiv ausfallen.

Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Bereich der Abteilung Walderhaltung in Ihrer Region.

Fragen bei Rodungsgesuchen

  • Sind der Bedarf und das Interesse für das Projekt erheblich?
  • Ist das Vorhaben auf einen Standort im Wald angewiesen oder gäbe es alternative Standorte ausserhalb des Waldes?
  • Ist die Sicherheit der Umwelt auch nach der Rodung gewährleistet, ist also z. B. kein Schutzwald und kein Gewässerraum (Gewässerschutz) betroffen?
  • Ist das Projekt frei von nachteiligen Auswirkungen oder Einschränkungen für den Natur-, Heimat- und Landschaftsschutz?
  • Sind die Voraussetzungen der Raumplanung erfüllt, gibt es z. B. eine Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb von Bauzonen?

Lauten alle Antworten «Ja», sind die Chancen für eine Rodungsbewilligung intakt. Rodungsgeschäfte können jedoch sehr komplex sein.

Beziehen Sie deshalb den zuständigen Bereich der Abteilung Walderhaltung in Ihrer Region frühzeitig in Ihr Vorhaben mit ein.

Näherbaubewilligungen

Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer oder vertreten diese und planen ein Vorhaben in der Nähe eines Waldes? Das müssen Sie wissen:

  • Ein Abstand von 30 Metern zum Waldrand muss im Normalfall eingehalten werden. Diese Vorgabe gilt für alle baubewilligungspflichtigen Vorhaben.
  • Von dieser Regel ausgenommen sind: Umbauten, Renovationen und Anbauten; äussere Umgestaltung von Fassaden; nicht für den Aufenthalt von Menschen bestimmte Bauten - hier gilt ein Mindestabstand von 15 Metern.
  • Liegen besondere Verhältnisse vor, kann der gesetzliche Minimalabstand von 30 Metern mit einer Ausnahmebewilligung verkürzt werden, sofern dadurch der Wald und die Waldfunktionen nicht gefährdet sind.

Ihr Ansprechpartner für Näherbaubewilligungen zum Wald ist der zuständige Bereich der Abteilung Walderhaltung in Ihrer Region.

Merkblatt bewilligungsfreie Bauten – Information für Fachpersonen

Beachten Sie: Die statischen Waldgrenzen sowie die Wald-Baulinien sind im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) zu finden:

ÖREB-Kataster

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