Grosse Verkehrsinfrastrukturen, Energie-, Industrie- und Freizeitanlagen können die Umwelt erheblich belasten. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zeigt, ob bei einem Vorhaben die Umweltschutzvorschriften eingehalten werden. Erfahren Sie hier, ob Ihr Vorhaben UVP-pflichtig ist und wie sie dafür vorgehen.
UVP-Pflicht
Die UVP-Pflicht gilt bei über 70 Anlagetypen aus den Bereichen Verkehr, Energie, Wasserbau, Entsorgung, Militär, Sport, Tourismus/Freizeit, industrielle Betriebe und andere Anlagen.
Die entsprechenden Anlagen sind in den Verordnungen des Bundes und Kanton aufgeführt:
- Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) inkl. Anhang
- Kantonale Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (KUVPV) inkl. Anhang
Für einige Anlagetypen besteht die UVP-Pflicht nur, wenn die Anlage einen Schwellenwert überschreitet. Die spezifischen Schwellenwerte sind ebenfalls in der UVPV bzw. KUVPV festgehalten.
Teil eines Bewilligungsverfahrens
Die UVP ist kein eigenständiges Verfahren. Sie ist in die jeweiligen Bewilligungsverfahren integriert. Die wichtigsten Leitverfahren für die Durchführung einer UVP sind das Baubewilligungs- und das Plangenehmigungsverfahren.
Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller eines UVP-pflichtigen Projektes erstellt einen Umweltverträglichkeitsbericht (UVB), um die Umweltauswirkungen des Vorhabens aufzuzeigen. Gestützt darauf beurteilen die kantonalen Umweltschutzfachstellen die Umweltverträglichkeit des Projektes bzw. die Einhaltung der umweltrechtlichen Vorgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich (z.B. Luftqualität, Lärmschutz, Fischerei). Basierend auf diesen Stellungnahmen erarbeitet das AUE seine Gesamtbeurteilung der Umweltverträglichkeit.
Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller kann vor der Einreichung des Gesuchs mit UVB auf freiwilliger Basis einen Voruntersuchungsbericht mit Pflichtenheft erstellen. Der Voruntersuchungsbericht beschreibt die vorgesehene Projektierung mit ihren voraussichtlichen Umweltwirkungen. Im Pflichtenheft wird aufgezeigt, welche Abklärungen noch vorgenommen bzw. welche Nachweise erbracht und im UVB dargestellt werden sollen. Die kantonalen Fachstellen nehmen Stellung zum Vorhaben und insbesondere zum Pflichtenheft, weisen auf mögliche umweltrelevante Probleme bezüglich des Projekts hin und beantragen gegebenenfalls zusätzliche Umweltabklärungen. Die Einladung zur Stellungnahme erfolgt in der Regel durch das AUE.
Arbeitshilfe «Die UVP im Kanton Bern»
Massgebend für die Durchführung einer UVP und die Erarbeitung eines Voruntersuchungsberichts oder eines Umweltverträglichkeitsberichtes (UVB) ist das UVP-Handbuch des Bundesamtes für Umwelt (BAFU). Die Arbeitshilfe des AUE ist die kantonsspezifische Ergänzung zum UVP-Handbuch. Es ersetzt die bisher verwendeten kantonalen UVP-Merkblätter.
Sie planen eine UVP-pflichtige Anlage – So gehen Sie vor
Wenden Sie sich an das Amt für Umwelt und Energie, wenn Sie Fragen zur UVP haben oder Beratung wünschen. Der Ablauf einer UVP ist nicht in jedem Fall gleich. Projektspezifische Lösungen wie zum Beispiel konferenzielle Beurteilungen sind durchaus möglich.
Amt für Umwelt und Energie
Telefon 031 633 36 51
E-Mail
UVP-Workshops und Schulungen
Eine Übersicht aller Informationen zu den UVP-Workshops und Schulungen finden Sie hier: Schulungen für UVB-Büros, Bauherrschaften, Fachstellen und Leitbehörden
Weitere Informationen
BAFU-Seite zur UVP
30 Jahre Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Kanton Bern, 2019
Groupe des responsables études d’impact, grEIE
Fachgruppe der UVP-Verantwortlichen, grUVP
UVP-Pflicht bei Änderung bestehender UVP-pflichtiger Anlagen, Bundesamt für Umwelt BAFU
Checkliste Umwelt für Eisenbahnanlagen, Budnesamt für Umwelt BAFU
Checkliste Umwelt für nicht UVP-pflichtige Nationalstrassenprojekte, Bundesamt für Umwelt BAFU
Umwelt und Raumplanung bei Seilbahnvorhaben, Bundesamt für Umwelt BAFU