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Die Rolle des Kantons beim Naturschutz

In der Schweiz sind ein Drittel aller Arten und die Hälfte der Lebensräume gefährdet. Der Kanton Bern hat den gesetzlichen Auftrag, Biodiversität zu schützen und Massnahmen umzusetzen.

Obwohl der Naturschutz in erster Linie in die Zuständigkeit der Kantone fällt, handelt es sich dabei um eine Verbundaufgabe, an der Bund, Kantone und Gemeinden gemeinsam beteiligt sind.

Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) definiert die Rahmenbedingungen auf Bundesebene. Dazu gehört insbesondere der Schutz der Biotope von nationaler Bedeutung (Bundesinventare) mit dem Ziel, dass diese ungeschmälert erhalten bleiben und bestehende Beeinträchtigungen bei jeder sich bietenden Gelegenheit behoben werden müssen. Die Kantone sind dazu verpflichtet, die Objekte der Bundesinventare grundeigentümerverbindlich zu sichern und ökologisch ausreichende Puffer auszuscheiden. Ebenfalls gemäss NHG sind der Bund und die Kantone dazu verpflichtet, dem Aussterben einheimischer Tier- und Pflanzenarten durch Erhaltung genügend grosser Lebensräume und andere geeignete Massnahmen entgegenzuwirken. Weiter sorgen die Kantone für einen schutzzieldienlichen Unterhalt und dafür, dass die touristische Nutzung und die Erholungsnutzung im Einklang mit den Schutzzielen stehen.

Aufgaben des Kantons

Der Kanton hat vielfältige Aufgaben im Bereich Naturschutz. Dazu gehören beispielsweise:

Bestandesaufnahme von besonders wertvollen Lebensräumen

  • Laufende Erfassung der Biotope von nationaler und regionaler Bedeutung im kantonalen Geoportal (Inventare).

Schutz und Pflege von Lebensräumen

  • Schutzgebiete pflegen, besonders wertvolle Gebiete unter Schutz stellen und veraltete Schutzbestimmungen aktualisieren.
  • Verträge mit Landwirtinnen und Landwirten betreffend Unterhalt von Flachmooren und Trockenwiesen abschliessen.

Artenschutz

  • Bedrohte Tier- und Pflanzenarten (z.B. Amphibien, Reptilien, Tagfalter, Orchideen) schützen und fördern. Dies geschieht insbesondere durch den Schutz, die Pflege, die Aufwertung und Vernetzung ihrer Lebensräume.
  • Arten vermehren und wiederansiedeln z.B. in Zusammenarbeit mit dem Dählhölzli oder dem Botanischen Garten.

Ökologische Infrastruktur

  • Mit der Fachplanung Ökologische Infrastruktur Flächen mit vorhandenen Naturwerten und solche mit entsprechendem Potential identifizieren. Das gleiche geschieht für die Vernetzungskorridore.
  • Fachplanung Ökologische Infrastruktur umsetzen und weiterentwickeln.

Sicherstellen, dass Naturschutz als Querschnittaufgabe in anderen Bereichen berücksichtigt wird

  • Zusammenarbeit mit Gemeinden.
  • Zusammenarbeit mit Land- und Waldwirtschaft.
  • Zusammenarbeit mit der Raumplanung und dem Bauwesen.

Überwachung

  • Biodiversität anhand ausgewählter Arten beobachten.
  • Wirkungskontrolle von Massnahmen durchführen.

Forschung, Bildung, Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit

  • Wissenschaftliche Projekte unterstützen und begleiten.
  • Umweltbildungsprojekte an Schulen und in den Gemeinden punktuell unterstützen.
  • Kampagnen zur Sensibilisierung der Bevölkerung umsetzen.

Beispiele, wie sich der Kanton Bern engagiert

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