Der Kanton Bern schützt gefährdete Fische und Flusskrebse und fördert ihre Lebensräume: Durch Schonbestimmungen bei der Fischerei, mit naturnaher Gestaltung der Gewässer, mit Renaturierungen oder mit der Aufzucht und dem Besatz von Fischarten.
Im Kanton Bern findet man praktisch jeden Gewässertyp: Vom kleinen Bergsee bis zum grossen Flachlandsee und vom Gletscherbach bis zum Mittellandfluss. Entsprechend artenreich ist die Fisch- und Krebsfauna in den bernischen Gewässern. Damit das so bleibt, schützt und überwacht der Kanton die Bestände.
Die Rote Liste der gefährdeten Arten der Schweiz zeigt, dass 44 Prozent der einheimischen Fischarten gefährdet oder gar vom Aussterben bedroht sind. Der Kanton Bern setzt sich mit folgenden Massnahmen für deren Schutz ein:
Überwachung der Bestände
- Der Kanton Bern überwacht die Fisch- und Flusskrebsbestände.
- Auskunft über die Ertragssituation geben die Fangstatistiken der Berufs- und Angelfischerinnen und -fischer.
Fangstatistiken der Berufs- und Angelfischer - Elektrobefischungen in ausgewählten Gewässern erlauben Hinweise auf langfristige Entwicklungen der Bestände.
Überwachungsprogramm Fischbestände im Kanton Bern (Resultate 2023)
NAWA Trend, Bundesamt für Umwelt - Felchenmonitoring: Der Kanton Bern dokumentiert seit 1984 die mit dem Netz gefangenen Felchen aus den drei grossen Berner Seen.
Monitoring der Felchenfänge der Berufsfischer von Brienzersee, Thunersee und Bielersee 1984-2018
Aufzucht und Besatz
- Aufzucht und Besatz von Fischarten, die sich nicht mehr auf natürliche Art fortpflanzen können.
- Aufzucht von bedrohten und seltenen Fisch- und Flusskrebsarten, die stark unter Druck sind.
- Philosophie und Grundsätze des Fischbesatzes, Anforderungen an Fischhaltungsbetriebe und Hinweise auf Rechtsgrundlagen und Vollzugshilfen:
Praxishilfe Besatz und Fischhaltungsbetriebe
Schutz bedrohter Arten
- Es gelten Schonbestimmungen für ausgewählte Fischarten (z.B. Schonzeiten, Fanglimiten, Fangmindestmasse, Netzmaschenweiten).
Reglement Fischerei - Es gelten Fangverbote für gewisse Arten (z.B. Nase, Aal) oder spezifische Schutz- und Förderprogramme (z.B. Aesche).
Bundesverordnung Fischerei - Die Förderung prioritärer Arten von Fischen und Flusskrebsen orientiert sich am Artenförderungskonzept.
Artenförderungskonzept Fische und Krebse des Kantons Bern
Naturnahe Gewässer und Ufer
Die Nutzung der Gewässer bedroht wildlebende Fische und Krebse. Um deren Lebensräume zu verbessern, werden Gewässer und Ufer möglichst naturnah erhalten oder revitalisiert. Was früher verbaut wurde, soll wo möglich wieder in einen naturnahen Zustand versetzt werden. Entsprechende Projekte können auf Gesuch hin durch den Renaturierungsfonds des Kantons Bern unterstützt werden.