Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Aktuelles zum Pflanzenschutz

Aktuelles vom 28. August 2025

Aktuelle Informationen, Beobachtungen und Empfehlungen der Fachstelle Pflanzenschutz.

Alle Informationen und Empfehlungen der letzten Wochen finden sich in einem PDF unter «Weitere Dokumente».

Sonderbewilligungen im GELAN ab jetzt im Jahr «2026» erfassen

Ab sofort müssen Sonderbewilligungsanträge im GELAN im Jahr 2026 erfasst werden.
  • Sonderbewilligungen im GELAN müssen seit dem 21. August im Jahr «2026» eingetragen werden. Das Jahr kann oben rechts ausgewählt werden.
  • Bereits bewilligte Sonderbewilligungen im Jahr 2025 (vor dem 21. August) können nach wie vor angesehen, heruntergeladen oder ausgedruckt werden. Dafür muss jedoch beim Einloggen bei der Rollenwahl das Jahr «2025» ausgewählt werden.

Abschwemmung 

In Parzellen mit einer Neigung von > 2 % hin zu einer entwässerten Strasse/ Weg oder einem Oberflächengewässer, müssen Abschwemmungsauflagen eingehalten werden, wenn die Parzelle einen Abstand < 6 m vom jeweiligen Element hat.
  • Im Gegensatz zu den Abdriftauflagen, werden die Abschwemmungsauflagen im Jahr 2026 kontrolliert, aber nicht sanktioniert. Werden die Abschwemmungsauflagen nicht eingehalten und es kommt zu einem Ereignis, ist man dennoch verantwortlich!
  • Von den Abschwemmungsauflagen betroffen sind im ÖLN alle Parzellen mit einer Neigung von mehr als 2 % in Richtung Oberflächengewässer oder entwässerte Strasse/Weg, wenn die Parzelle einen Abstand von weniger als 6 Metern vom entsprechenden Element hat (siehe Skizze)
  • Trifft dies zu, muss bei jeder Applikation mindestens ein Abschwemmungs-Punkt erfüllt sein. 
  • Achtung: Je nach Pflanzenschutzmittelauflage (SPe3) müssen ebenfalls Punkte erreicht werden.
  • Bei pfluglosem Anbau (Bsp. Direktsaat, Mulchsaat, Streifenfrässsaat) haben Sie bereits zwei bis drei Abschwemmungspunkte erreicht.
  • Ist der Pflug unausweichlich, dann müssen andere Massnahmen wie z.B. 6 Meter Pufferstreifen oder die Begrünung des Vorgewendes umgesetzt werden.
  • Weitere Massnahmen zur Erreichung der Punkte finden Sie bei: Agridea – Massnahmen Abschwemmung im Feldbau.
  • In der Regel müssen die Massnahmen bereits vor der Saat geplant werden.

Mais

  • Felder auf Maiszünsler und Beulenbrand kontrollieren. Der Befall im Beobachtungsnetz war dieses Jahr an den meisten Standorten tief.
  • Bei Silomais Reifekontrollen durchführen, damit der richtige Erntezeitpunkt nicht verpasst wird und es bei der Konservierung nicht zu Fehlgärungen kommt.

Maiszünsler

Der Maiszünsler ist an den Bohrlöchern im Maisstängel mit in den Blattachseln liegendem Bohrmehl erkennbar.
  • Im Beobachtungsnetz wurden 16 Parzellen auf Maiszünsler bonitiert (100 Pflanzen je Standort):
    • Der Befall war tief und lag im Durchschnitt bei 1.7 %. Auf einigen Parzellen wurde mit Trichogramma-Schlupfwespen gearbeitet. Siehe auch Grafik unten.
  • In den nächsten Wochen, aber auf jeden Fall vor der Ernte, lohnt es sich, den Befall des Maiszünslers in den eigenen Feldern zu bestimmen.
  • Dazu werden an 10 zufälligen Stellen im Feld jeweils 5 Pflanzen auf Schäden durch den Maiszünsler untersucht.
  • Das Schadbild sind Bohrlöcher im Maisstängel mit in den Blattachseln liegendem Bohrmehl, das aussieht wie Sägemehl. Im weiteren Verlauf des Befalls knicken die Maisstängel ab.
  • Die Bekämpfungsschwelle fürs Folgejahr liegt im:
    • Körnermais bei 10-20 % befallenen Pflanzen
    • Silomais bei 20-30 % befallenen Pflanzen
  • Bei Überschreiten der Bekämpfungsschwelle sollte im Folgejahr der Trichogramma-Einsatz auf jeden Fall eingeplant und die Maisstoppeln dieses Jahr gemulcht, gehäckselt und/oder sauber in den Boden eingearbeitet werden, sodass die Larven nicht in alten Maisstoppeln überwintern können.
  • Grundsätzlich sollten diese vorbeugenden Arbeiten jedes Jahr durchgeführt werden. Das hilft die Maiszünslerpopulation grossflächig tief zu halten.
  • Der Trichogramma-Einsatz ist besonders effektiv, wenn dieser regional koordiniert von verschiedenen Maisproduzenten erfolgt.
Auf 16 Parzellen im Beobachtungsnetz wurden Maiszünsler und Maisbeulenbrand an jeweils 100 Pflanzen pro Standort bonitiert. Keine Säule bedeutet, dass der Befallswert 0 ist.

Maisbeulenbrand

Jedes Jahr sind in Maisfeldern mit Maisbeulenbrand befallene Kolben zu finden.
  • Im Beobachtungsnetz wurden 16 Standorte auf Maisbeulenbrand kontrolliert (100 Pflanzen pro Standort):
    • Der durchschnittliche Befall lag bei 3.8%, teilweise wurden Werte von 13 % erreicht. Siehe Grafik oben.
  • Der Maisbeulenbrand ist erkennbar an den beulenartigen weiss-grauen Wucherungen, die anfänglich eine schmierige und später pulverartige, schwarze Sporenmasse enthalten.  
  • Maisbeulenbrand führt selten zu Ertragsverlusten von mehr als 5 %. Allerdings können sekundäre Schimmelpilze den Mykotoxingehalt erhöhen, ggf. sind beim Silieren oder bei der Fütterung Massnahmen zu ergreifen. Maisbeulenbrand selber produziert keine Toxine und ist für die Wiederkäuergesundheit unbedenklich.
  • Die Bekämpfung ist nur vorbeugend möglich:
    • Maisstroh von befallenen Parzellen unterpflügen
    • Nach Möglichkeit Anbaupause in der Fruchtfolge verlängern
    • Resistente oder tolerante Sorten anbauen

Reifekontrolle Silomais

Schätzung des Reifegrads von Silomais, die Ernte erfolgt bei Teigreife. Quelle: Agroscope.
  • Der Mais hatte dieses Jahr vielerorts gute Wachstumsbedingungen.
  • Die Sorte, der Saatzeitpunkt sowie der Verwendungszweck (z.B. Silomais) beeinflussen den Erntezeitpunkt:
    • Silomais: Teigreife; TS-Gehalt Ganzpflanze 30-35 %, Kolben 50-60 %
    • Körnermais: Vollreife; TS-Gehalt Ganzpflanze 32-36 %, Kolben 65-70 %
  • Reifekontrollen sind in der nächsten Zeit insbesondere bei Silomais angebracht, damit der ideale Erntezeitpunkt «Stadium Teigreife» nicht verpasst wird.
  • Für Silage ist es wichtig, den richtigen Trockensubstanzgehalt (TS-Gehalt) zu bestimmen, um Fehlgärungen zu vermeiden. Ist der TS-Gehalt zu hoch, sinkt auch die Verdaulichkeit und der Energieertrag. Zudem kann die Silage besser verdichtet werden, wenn der richtige Zeitpunkt erwischt wird, was sich positiv auf die Gärung auswirkt.
  • Bei warmem und sehr sonnigem Wetter kann die wöchentliche TS-Zunahme bis zu 5 % betragen, bei mässiger Witterung beträgt sie ungefähr 3 %. 

Raps

  • Eine gute Vorbereitung des Saatbetts und der ideale Saatzeitpunkt sorgen für gesunde Bestände und weniger Schädlingsdruck.
  • Der Raps wird idealerweise zwischen dem 20. August und dem 10. September gesät.

Feldhygiene nach der Ernte

Ausfallraps sollte ab dem 2-Blattstadium mit einer flachen Bodenbearbeitung vernichtet werden.
  • Der Ausfallraps kann ab dem 2-Blattstadium mit einer flachen Bodenbearbeitung vernichtet werden.
  • Ideal ist eine Bodenbearbeitung bis Ende August, das senkt den Krankheits- und Schädlingsdruck bei neu auflaufendem Raps.
  • Ausfallraps sollte wegen den Rapserdflöhen keinesfalls erst dann vernichtet werden, wenn in der Nachbarparzelle bereits neuer Raps keimt. Entweder vorher oder wenn der neue Raps das 4-Blattstadium erreicht hat.

Bodenbearbeitung & Saat

  • Die Bodenbearbeitung und eine optimale Aussaat sind entscheidend für eine gleichmässige und rasche Jugendentwicklung, die den Raps robuster gegen Schaderreger macht und eine sichere Überwinterung begünstigt.
  • Bodenbearbeitung:
    • Variante Pflug: Der Pflug ist nach wie vor das Standardgerät für die Bodenbearbeitung vor der Rapsaussaat, jedoch sollte das Pflügen rechtzeitig erfolgen, damit sich der Boden vor der Aussaat gut setzen kann.
    • Variante reduzierte Bodenbearbeitung: Auf schweren Böden oder an erosionsgefährdeten Standorten sollte vorsichtig gearbeitet und gegebenenfalls eine reduzierte Bodenbearbeitung (z.B. Mulchsaat) durchgeführt werden, damit das Saatbeet nicht zu fein wird. Dies reduziert die Gefahr von Verdichtungen und Verschlämmungen, die zu Luftmangel und erschwertem Auflaufen der Keimlinge führen. Der Boden muss vor der Saat jedoch unbedingt unkrautfrei sein.
  • Saat:
    • Raps braucht wegen seiner schwachen Triebkraft ein mittelfeines, gut rückverfestigtes Saatbeet mit ausreichend Feuchtigkeit. Besonders die Rückverfestigung ist ausschlaggebend für eine gleichmässige Keimung.
    • Ab Mitte August bis Mitte September ist die Rapssaat möglich.
    • Eine flache Ablage in 1 - 3 cm Tiefe und eine Aussaat, wenn möglich, kurz vor leichten Niederschlägen sind empfehlenswert.
    • Je früher gesät wird, desto geringer das Risiko eines Erdflohbefalls im Keimblattstadium. Idealerweise sollte der Raps Mitte September (üblicher Zeitraum des Erdfloh-Einflugs) schon das 4-Blattstadium erreicht haben, damit der adulte Erdfloh keinen relevanten Schaden anrichten kann.
    • Wird der Raps früh gesät, ist jedoch das Risiko für Krankheiten und Frostschäden im Winter etwas höher. Deshalb ist bei einer frühen Saat häufig eine Verkürzung mit einem Fungizid nötig, um Auswinterungsschäden zu verringern und um die Pflanzen zu Seitentrieben anzuregen. 

PSM- und Herbizidverzicht gilt ab Ernte 2025

  • PSM- und Herbizidverzicht gelten ab der Ernte der vorangehenden Hauptkultur bis zur Ernte der Hauptkultur, auch wenn die Massnahmen erst Anfang des nächsten Jahres in der Erhebung angemeldet werden.
    • Herbizidverzicht: Einzelstockbehandlungen und Bandbehandlung sind ab der Saat auf maximal 50 % der Fläche erlaubt.
  • Untersaat: Für den herbizidlosen Anbau eignen sich Untersaaten, die gleichzeitig mit den Rapssamen oder in einem vorgängigen Arbeitsdurchgang separat gesät werden können. Abfrierende Untersaaten sind im Raps vorteilhaft, da sie den Boden bis Bestandesschluss decken und danach Abfrieren.  

Schnecken nach der Saat im Auge behalten

Schnecken können grossflächig junge Keimlinge in kurzer Zeit vernichten. Deswegen sind Kontrollen und die Bekämpfung bei Vorhandensein enorm wichtig.
Schnecken können grossflächig junge Keimlinge in kurzer Zeit vernichten. Deswegen sind Kontrollen und die Bekämpfung bei Vorhandensein enorm wichtig.
  • Schnecken können mit wenigen Bissen junge Rapskeimlinge vertilgen und bis ins 4-Blatt-Stadium Schaden anrichten.
  • Besonders Mulchsaaten sind anfällig, da die Schnecken unter den Mulchrückständen gute Versteckmöglichkeiten haben.
  • Deswegen sollten die Parzellen nach der Aussaat zeitnah auf Schnecken kontrolliert werden.
  • Das Monitoring kann entweder mit einer Schneckenfalle oder Schneckenködern erfolgen. Für letzteres werden an mehreren risikoreichen Standorten in der Parzelle einige Metaldehyd-haltigen Schneckenkörner gestreut und z.B. mit einem befestigten Sack zugedeckt. Werden Schleimspuren oder tote Schnecken gefunden, sollten Schneckenkörnern gestreut werden.
  • Es stehen Schneckenkörner mit den Wirkstoffen Metaldehyd oder Eisen-III-Phosphat zur Verfügung. Bei Metaldehyd ist zu beachten, dass pro Hektare und Jahr max. 700 g des Wirkstoffes eingesetzt werden dürfen.
  • Auf Parzellen, wo die Schnecken vom Rand her einwandern, reichen oft auch Randbehandlungen.
  • Flächige Behandlungen dürfen erst gemacht werden, sobald Schleimspuren oder tote Schnecken bei den Köderstellen festgestellt wurden.

Ab der Saat Erdflöhe überwachen

Die leicht eingegrabene Gelbfalle, mit Wasser und etwas Seife gefüllt, hilft den Erdflohbefall einzuschätzen.
Die leicht eingegrabene Gelbfalle, mit Wasser und etwas Seife gefüllt, hilft den Erdflohbefall einzuschätzen.
  • Im Keimblattstadium können Erdflöhe den Rapspflanzen durch Lochfrass an den Blättern zusetzen.
  • Deswegen sollte ihr Einflug bereits ab der Saat mit Gelbschalen überwacht werden. Für das Überprüfen der Bekämpfungsschwelle, welche ab dem 5-Blattstadium gilt, ist eine Gelbschale von Vorteil.
  • Die Gelbschalen sollten 20 m im Feld, in der Nähe von letztjährigen Rapsparzellen oder mehrjährigen Strukturen (Wald, Hecken, usw.) und nach Möglichkeit am Westrand der Parzelle platziert werden.  
  • Zudem sollte man sie etwas im Boden vergraben und mit Seifenwasser befüllen.
  • Bekämpfungsschwelle Rapserdfloh:
    • Im Keimblattstadium: 50 % der Pflanzen mit mehreren Frasstellen (d.h. über 25 % der Blattfläche betroffen)
  • Die Bekämpfung des Rapserdflohs ist sonderbewilligungspflichtig.

Zuckerrüben

  • Im Beobachtungsnetz wurden diese Woche auf allen bonitierten Parzellen Rübenrüssler im Rübenkopf gefunden.
  • Für die letzte Cercospora-Spritzung Fungizid-Wartefristen beachten.
  • Ab Ende August fangen die Symptome von SBR (Syndrome Basses Richessses) an, sichtbar zu werden. 

Rübenrüssler

  • Diese Woche wurde im Beobachtungsnetz eine Abschlussbonitur durchgeführt, pro Standort wurden 25 Rüben bonitiert.
    • An allen Standorten wurde der Rübenrüssler gefunden.
    • Über alle Standorte hinweg wurde im Durchschnitt auf etwa 30% der Blattstängel mindestens ein Einstich gefunden.
    • Davon hatten rund 40 % der Blattstängel mit Einstichen auch tatsächlich mindestens einen Larvengang.
    • Im Schnitt wiesen knapp 17 von 25 Rübenköpfen Galerien auf, mit durchschnittlich etwa zwei Galerien pro Rübenkopf.
  • Auch wenn die Larven bis in die Rübenköpfe vorgedrungen sind, lässt sich die Ertragsreduktion zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Denn die Ertragsreduktion hängt davon ab, ob Pilze oder Bakterien durch die Galerien in den Rübenkopf eindringen können und die Rüben zu faulen beginnen. Das wird u.a. dadurch beeinflusst, ob der Herbst trocken oder nass sein wird.
  • Gegen die Rübenrüssler gibt es aktuell keine bewilligten Pflanzenschutzmittel, es laufen jedoch Versuche. 
An allen Standorten des Beobachtungsnetzes wurden Rübenköpfe mit Galerien gefunden – ausgezählt wurden jeweils 25 Zuckerrüben.

Cercospora

Für die letzte Cercospora-Spritzung Fungizid-Wartefristen beachten.
  • Cercospora kann sich auch in dieser Woche wegen der vorhandenen Feuchte (Tau, Niederschläge) und den milden Temperaturen potenziell ausbreiten. 
  • Bei der Behandlung sollte etwas Feuchte im Bestand vorhanden sein, die Blätter dürfen aber nicht nass sein.
  • Für die letzte Behandlung muss je nach Fungizid eine Wartefrist von 0 - 4 Wochen eingehalten werden, aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen empfiehlt sich die letzte Spritzung 6 Wochen vor der Rodung durchzuführen.      
  • Bekämpfungsschwelle (August/September): 1 bis 2 kleine Befallsnester pro Are oder 1 grösserer Befallsherd im Bestand (Kontrolle im ganzen Feld und insbesondere an Risikostandorten). Infos zur Bekämpfung können unter weitere Dokumente im PDF «Empfehlungen der letzten Wochen» nachgelesen werden.
  • Notfallzulassung Propulse
    • Das BLV bewilligte am 3. Juli die Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Propulse (W-6825, 11.8 % 125 g/l Fluopyram + 11.8 % 125 g/l Prothioconazole) gegen Cercospora- und Ramularia-Blattfleckenkrankheit in Zuckerrüben. Das Produkt hat eine Bewilligung bis am 31.10.2025.

Syndrome Basses Richessses (SBR)

Die Schilfglasflügelzikade überträgt das SBR-Bakterium auf die Zuckerrüben.
  • Inzwischen ist auch SBR in den Feldern sichtbar. Die Krankheit ist an den gelben Blättern oder Blattspitzen erkennbar. Allerdings kann es leicht mit der virösen Vergilbung verwechselt werden, welche jedoch bereits ab anfangs Juni auftritt. Im Gegensatz zur virösen Vergilbung, tritt SBR jedoch von Anfang an flächendeckend und weniger nesterweise auf. Mit blossem Auge sind diese Krankheiten aber nur schwierig unterscheidbar. Mit SBR befallene Zuckerrüben haben jedoch oft etwas deformierte, leicht gekrümmte und nicht mehr symmetrische Blätter.
  • Der Erreger der SBR-Krankheit ist ein Bakterium, welches von der Schilf-Glasflügelzikade auf die Pflanzen übertragen wird. Die Folge der Krankheit ist ein verminderter Zuckerertrag.
  • Stand heute gibt es keine direkten Bekämpfungsmassnahmen. Durch die Fruchtfolge kann die Anzahl der Zikaden für das nächste Jahr reduziert werden, in dem nach den Zuckerrüben keine Winterkultur angebaut wird, sondern eine Sommerkultur. Die Schweizerische Fachstelle für Zuckerrübenbau führt zudem eine Sortenliste mit Sorten für Gebiete mit SBR-Befall, diese Sorten sind etwas weniger SBR-anfällig.

Wofür brauche ich eine Sonderbewilligung? 

Listen im Feld- & Gemüsebau 2025

Auf der kantonalen Webseite finden Sie die Sonderbewilligungslisten für den Feldbau und den Gemüsebau. Im Feldbau ist aufgeführt, wann Sonderbewilligungen erforderlich sind, wann sie nicht nötig sind und wo oder in welchen Fällen bestimmte Anwendungen verboten sind. Die Liste für den Gemüsebau ist in drei Spalten unterteilt und bezieht sich auf die verbotenen Wirkstoffe gemäss der Direktzahlungsverordnung (ÖLN).

Beide Listen finden Sie hier

SMS-Service Pflanzenschutz

Benötigen Sie aktuelle Informationen zum Thema Pflanzenschutz? Abonnieren Sie den SMS-Service zum aktuellen Stand der Kulturen. Der SMS-Service ist gratis.

Abmeldung SMS-Service

Falls Sie den SMS-Service Pflanzenschutz nicht mehr benötigen, melden Sie dies bitte per E-Mail. Wir löschen danach Ihre Nummer aus dem Verteiler.

Seite teilen