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Aktuelles zum Pflanzenschutz

Aktuelles vom 17. September 2025

Aktuelle Informationen, Beobachtungen und Empfehlungen der Fachstelle Pflanzenschutz.

Alle Informationen und Empfehlungen der letzten Wochen finden sich in einem PDF unter «Weitere Dokumente».

Raps

Je nach Saatzeitpunkt ist der Raps unterschiedlich weit entwickelt. Vom Keim- bis zum Vierblattstadium ist aktuell alles zu finden.
  • Bei frisch gesätem Raps Schneckendruck beobachten und ggf. Schneckenkörner ausbringen. In Einzelfällen können auch (Erd-)Raupen für den Schaden verantwortlich sein.
  • Raps im Keimblattstadium regelmässig auf Erdflohschäden kontrollieren, insbesondere entlang von letztjährigen Rapsparzellen und Gehölze. Hat der Raps das Zweiblattstadium überschritten, ist eine Bekämpfung i.d.R. nicht mehr angezeigt.
  • Bitte nach Einreichen des Sonderbewilligungsantrags einige Fotos des Raps an pflanzenschutz@be.ch schicken. 

Erdflohschaden oft überschätzt – Feldbeobachtungen im Keimblattstadium bleiben wichtig 

Der Erdflohschaden wird oft überschätzt. Die Bekämpfungsschwelle ist erreicht, wenn bei 50% der Pflanzen mehr als 25% der Blattfläche betroffen ist. Quelle: Canola Council.
  • Das aktuelle Wetter begünstigt die Entwicklung des Raps, das schöne und warme Wetter diese Woche erhöht aber auch die Aktivität des Erdflohs.
  • Vor allem spät gesäte Bestände, welche sich noch im Keimblattstadium befinden, sollten auf Erdflohbefall überprüft werden. Bei weiterentwickelten Beständen ist eine Behandlung nur selten notwendig und zielführend.
  • Die Bekämpfungsschwelle im Keimblattstadium ist 50 % der Pflanzen mit mehreren Frassstellen (d.h. über 25 % der Blattfläche betroffen). Der Schaden wird i.d.R. eher überschätzt (Vgl. Grafik) und im Gegensatz zu anderen Kulturpflanzen kann der Raps sehr gut kompensieren. Die Bekämpfung des Rapserdflohs ist sonderbewilligungspflichtig, es sind nur Pyrethroide zugelassen. Bitte nach Einreichen der Sonderbewilligung jeweils einige Fotos an pflanzenschutz@be.ch schicken.
  • Pyrethroide sind sehr resistenzanfällig und werden gegen verschiedene Rapsschädlinge eingesetzt. Deswegen sollte eine Behandlung des Rapserdflohs erst beim Haupteinflug erfolgen oder dann beim Erreichen der Bekämpfungsschwelle im Oktober, sodass auch die Larven erwischt werden.
  • Der Erdfloh frisst v.a. in der Blattmitte und macht regelmässige, runde Schabstellen. Frassstellen am Blattrand werden hauptsächlich durch kleine Schnecken verursacht. Auch wenn ganze Keimlinge fehlen, ist es eher auf Schnecken oder in seltenen Fällen auf Erdraupen zurückzuführen, ausser der Erdflohdruck ist wirklich sehr hoch.
  • Auch wenn auf einigen Beobachtungsnetz-Parzellen auf vielen Pflanzen Schabstellen gefunden wurden, war die betroffene Blattfläche nur an drei Standorten kritisch. 
Als orange Säulen sind die befallenen Pflanzen dargestellt (Achse links), als blaue Punkte die betroffene Blattfläche (Achse rechts). Pro Standort wurden 50 Pflanzen ausgezählt. Noch im Keimblatt: Münsingen, Utzenstorf, Wangen und Wengi bei Büren (2)

Schnecken nach der Saat im Auge behalten

Das Schadbild von Erdraupen und Schnecken ist sehr ähnlich. Wenn trotz Schneckenkörnern solche Schäden sichtbar sind, handelt es sich möglicherweise um die nachtaktiven Erdraupen.
  • Die milden Nächte und die vorhandene Restfeuchte begünstigen Schneckenbefall – Kontrollen sind gerade in frisch gesäten Beständen besonders wichtig!
  • Schnecken können mit wenigen Bissen junge Rapskeimlinge vertilgen und bis ins 6-Blatt-Stadium Schaden anrichten. Besonders anfällig sind Mulchsaaten und Saaten mit geringer Bodenbearbeitungsintensität, da die Schnecken gute Versteckmöglichkeiten haben.
  • In seltenen Fällen und insbesondere bei Direkt- und Mulchsaaten können auch Raupen (z.B. Erdraupen) Schäden verursachen, die dem von Schnecken sehr ähnlichsehen. Wenn Schneckenkörner ausgebracht wurden, der Schaden aber weiter zunimmt, sind möglicherweise Erdraupen am Werk.
Schnecken können grossflächig junge Keimlinge in kurzer Zeit vernichten. Deswegen sind Kontrollen und die Bekämpfung bei Vorhandensein enorm wichtig.
Schnecken können grossflächig junge Keimlinge in kurzer Zeit vernichten. Deswegen sind Kontrollen und die Bekämpfung bei Vorhandensein enorm wichtig.
  • Die Parzellen sollten nach der Aussaat zeitnah auf Schnecken kontrolliert werden.
  • Das Monitoring kann entweder mit einer Schneckenfalle oder Schneckenködern erfolgen. Für letzteres werden an mehreren risikoreichen Standorten in der Parzelle einige Metaldehyd-haltigen Schneckenkörner gestreut und z.B. mit einem befestigten Sack zugedeckt. Werden Schleimspuren oder tote Schnecken gefunden, sollten Schneckenkörnern gestreut werden.
  • Es stehen Schneckenkörner mit den Wirkstoffen Metaldehyd oder Eisen-III-Phosphat zur Verfügung. Bei Metaldehyd ist zu beachten, dass pro Hektare und Jahr max. 700 g des Wirkstoffes eingesetzt werden dürfen.
  • Auf Parzellen, wo die Schnecken vom Rand her einwandern, reichen oft auch Randbehandlungen.
  • Flächige Behandlungen dürfen erst gemacht werden, sobald Schleimspuren oder tote Schnecken bei den Köderstellen festgestellt wurden.

Schon bald steht die Gerstensaat an

Der Fünflibertest eignet sich zur Beurteilung des Saatbetts. Das Saatbett rechts ist zu fein.
  • Der optimale Saattermin ist zwischen Ende September und Mitte Oktober, wobei frühe Saaten nicht unbedingt im Vorteil sind. Wichtig bei der Wahl des Saattermins sind die Bedingungen auf dem Feld. Bei nassen Bedingungen sollte auf Bodenbearbeitung verzichtet werden.
  • Frühe Saat Bei einer frühen Gerstensaat (Saat vor Ende September), steigt das Ertragspotential. Jedoch kann eine frühe Saat, gerade mit der länger werdenden Vegetationszeit, zu folgenden Problemen führen:
    • Die Ausbreitung und das Risiko des Gelbverzwergungsvirus nimmt zu.
    • Es können sich bereits im Herbst Krankheiten wie Netz- und Spitzflecken ausbreiten.
    • Die Gerste geht sehr dicht in den Winter, was Auswinterungsschäden, Lagerung und Pilzkrankheiten im Frühjahr fördert.
  • Saatbett Das Saatbett für Gerste darf nicht zu fein sein, sonst droht Verschlämmung. Auf einem 40x60 cm grossen Rechteck darf es gut noch 20 fünflibergrosse Erdklumpen und 3 bis 5 faustgrosse Erdschollen haben. Walzen nach der Saat erhöht den Bodenschluss und ebnet den Boden, wodurch ein allfälliger Striegeldurchgang erleichtert wird.
  • Saatdichte Bei einer frühen Saat mit guten Saatbedingungen kann je nach Sortentyp (zweizeilige/mehrzeilige) die Saatdichte auf 220-250 Körner/m2 reduziert werden. Die Saatdichte von Hybridgerste liegt – auf Grund ihrer stärkeren Bestockung – zwischen 150 und 180 Körner / m2. Höhere Saatdichten sind bei schlechten Wetterbedingungen, späten Saaten, unvorteilhafter Bodenbearbeitung oder Direktsaaten zu wählen.
  • Saattiefe Die Saattiefe liegt zwischen 2 bis 4 cm.
  • Unkrautbekämpfung Die Gerste bestockt im Herbst. Bei der Bestockung sollte der Bestand einen geringen Unkrautdruck vorweisen. Auf Feldern mit tiefem Unkrautdruck kann die Unkrautregulation mechanisch mit Striegel oder Hackgerät gemacht werden. Die Unkrautbekämpfung ist chemisch und mechanisch (Herbizidverzicht) möglich.

Problemunkräuter in Gründüngungen und im Grünland beseitigen

Aktuell ist ein guter Zeitpunkt, um (Problem-)Unkräuter in Gründüngungen und im Grünland zu bekämpfen.
  • In Gründüngungen können sich Unkräuter wie Disteln, Hirsen und Quecken vermehren.
  • Dies kann die Unkrautbekämpfung in den Folgejahren enorm erschweren.
  • Kontrollieren Sie deshalb Ihre Parzellen auf Problemunkräuter und reissen Sie die Problemunkräuter aus. Unbedingt im Kehricht entsorgen.
  • Im Grünland ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um Blacken zu bekämpfen:
    • Mechanisch Die feuchten Böden eignen sich sehr gut für die Blackenbekämpfung mit dem Blackeneisen. Die Wurzeln müssen mindestens 15 cm tief ausgestochen werden, damit sie nicht wieder austreiben. Danach sollten die Wurzeln eingesammelt und die Lücken mit Saatgut übersät werden.
    • Chemisch Möchte man die Blacken chemisch bekämpfen, so eignet sich der Herbst sehr gut dazu. Im Herbst werden die Nährstoffe in die Wurzeln der Pflanzen eingelagert und mit diesem Stofffluss können auch am ehesten die Herbizide in die Wurzeln gelangen und diese abtöten. Einzelstockbehandlungen sollten bei wüchsigem Wetter (Tageshöchsttemperaturen von 12 bis 25°C, keine Nachtfröste) durchgeführt werden. 
    • Wenn regelmässig viele Blacken auftreten, sollte die Bestandesführung überdacht werden. Die beste Versicherung gegen Blacken und andere Unkräuter ist eine dichte Grasnarbe mit konkurrenzstarken, standortangepassten Gräsern. 

Sonderbewilligungen beantragen

Sonderbewilligungen im GELAN ab jetzt im Jahr «2026» erfassen

  • Sonderbewilligungen im GELAN müssen seit dem 21. August im Jahr «2026» eingetragen werden. Das Jahr kann oben rechts ausgewählt werden.
  • Bereits bewilligte Sonderbewilligungen im Jahr 2025 (vor dem 21. August) können nach wie vor angesehen, heruntergeladen oder ausgedruckt werden. Dafür muss jedoch beim Einloggen bei der Rollenwahl das Jahr «2025» ausgewählt werden.

Sonderbewilligung für Winterkulturen beantragen

  • Beim Antrag einer Sonderbewilligung für eine Winterkultur (z.B. Raps) ist folgendes zu beachten: Da die Erhebung erst im nächsten Jahr stattfindet, muss die Parzelle mit der diesjährigen Hauptkultur verwendet werden (Vorkultur wie z.B. Gerste, Weizen).
  • Um eine Sonderbewilligung zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor: 
    • Erfassen Sie die Sonderbewilligung wie gewohnt (Gruppe, Art, Begründung, Mittel)
    • Bei "Auswahl Kultur" wählen Sie die entsprechende Parzelle aus, auch wenn bei der Kultur die Vorkultur angezeigt wird.
    • Die Teilfläche ist der Fläche der neu gesäten Kultur anzupassen. Ist die Teilfläche grösser als bei der Vorkultur, kommt eine Fehlermeldung. In diesem Falle unter Bemerkungen die Grösse der Fläche noch angeben. 

Sonderbewilligungen auf Abtauschparzellen beantragen

  • Wenn Sie den Raps auf einer Abtauschparzelle, welche noch nicht in Ihren Erhebungsdaten hinterlegt ist, angesät haben und eine Sonderbewilligung benötigen, gehen Sie wie folgt vor: 
    • Wählen Sie im GELAN irgendeine etwas grössere Fläche aus. 
    • Schreiben Sie unter Bemerkungen "Abtauschparzelle Parzellenname von Eigentümer in Gemeinde."
    • Geben Sie unter Teilfläche die Fläche der Abtauschparzelle an. 

Wofür brauche ich eine Sonderbewilligung? 

Listen im Feld- & Gemüsebau 2025

Auf der kantonalen Webseite finden Sie die Sonderbewilligungslisten für den Feldbau und den Gemüsebau. Im Feldbau ist aufgeführt, wann Sonderbewilligungen erforderlich sind, wann sie nicht nötig sind und wo oder in welchen Fällen bestimmte Anwendungen verboten sind. Die Liste für den Gemüsebau ist in drei Spalten unterteilt und bezieht sich auf die verbotenen Wirkstoffe gemäss der Direktzahlungsverordnung (ÖLN).

Beide Listen finden Sie hier

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