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Aktuelles zum Pflanzenschutz

Aktuelles vom 05. November 2025

Aktuelle Informationen, Beobachtungen und Empfehlungen der Fachstelle Pflanzenschutz.

Alle Informationen und Empfehlungen der letzten Wochen finden sich in einem PDF unter «Weitere Dokumente».

Raps

  • Der Raps sollte durch das Auszählen der Larven/Einstiche auf Erdflohlarven kontrolliert werden. Falls die Bekämpfungsschwelle erreicht wird, sind die sonderbewilligungspflichtigen Behandlungen noch bis und mit 14. November möglich.

Erdflöhe

Die Larvengänge findet und sieht man an den Blattstielansätzen, wenn man von oben auf die Pflanzen schaut.
  • Bisher wurde im Beobachtungsnetz die Bekämpfungsschwelle für die Larven an total 7 von 17 Standorten erreicht. An 3 von 17 Standorten wurde die Bekämpfungsschwelle nur knapp erreicht. An 5 Standorten wurde der Käfer bereits im Keimblattstadium des Raps behandelt. Die beiden Bio-Parzellen können natürlich trotz Erreichen der Bekämpfungsschwelle nicht behandelt werden.
  • Wo die Bekämpfungsschwelle noch nicht erreicht wurde, empfehlen wir Ende dieser Woche oder nächste Woche nochmals zu kontrollieren. Es sind wahrscheinlich immer noch diverse Eier im Boden, welche diese Woche noch schlüpfen.
  • Die Larvengänge findet und sieht man an den Blattstielansätzen, wenn man von oben auf die Pflanzen schaut. Die Gänge sind leicht aufgehellt, teilweise sieht man auch aufgeplatztes oder vernarbtes Gewebe. Zur Bestimmung werden die Rapsstiele am besten aufgeschnitten oder bei der verdächtigen Stelle gebrochen. Sind unter der Eintrittsstelle Frassgänge oder eine Larve sichtbar, handelt es sich höchst wahrscheinlich um den Rapserdfloh. Am besten werden stichprobenartig 50 Pflanzen (an 10 Orten im Feld jeweils 5 Pflanzen) untersucht. Die Larven haben eine schwarze Kopfkapsel und sind mit 2-5 mm Länge noch klein.
  • Die Bekämpfungsschwelle ist erreicht, wenn 7 von 10 Pflanzen mindestens eine Larve (Stichprobe: 10x5 Pflanzen) aufweisen.
  • Ist die Bekämpfungsschwelle erreicht, kann bei der Fachstelle Pflanzenschutz eine Sonderbewilligung beantragt werden (nur Pyrethroide zugelassen). Bitte unter "Bemerkungen" reinschreiben, wie viele Larven ausgezählt wurden.
  • Ist noch ein Fungizid/Verkürzer nötig, kann dieser gleich mit ausgebracht werden. Beachten Sie dabei die Hinweise zur Mischbarkeit der Pflanzenschutzmittelfirmen.
Im Beobachtungsnetz wurde die Bekämpfungsschwelle bei der Feldkontrolle an 7 von 17 Standorten und an 3 Standorten knapp erreicht. Leider sieht es so aus, dass bei zwei Parzellen Wengi b. B. (1) und in Münsingen die Behandlung der Adulten ungenügend war.
Bei der Berlese wurde die Bekämpfungsschwelle an 5 von 17 Beobachtungsnetzstandorten überschritten. Auf 5 Parzellen wurden bereits die Käfer (*) behandelt, an 3 Standorten die Larven kurz vor oder nach dem Berlesestart (♦). Probenahme am 20.10.2025

Optimale Voraussetzungen für die Einwinterung

  • Der Raps sollte idealerweise mit 8-10 Blättern und einem Wurzelhalsdurchmesser von etwa 8 - 12 mm in den Winter gehen.
  • Zudem ist es wichtig, dass der Vegetationskegel am Boden bleibt, sprich das Längenwachstum noch nicht begonnen hat, um Auswinterungsschäden zu minimieren.
  • Idealerweise hat man gemäss Terres Inovia vor dem Winter zwischen 20 und 35 Pflanzen pro m2 – je nach Sorte und Saattechnik (Drillsaat vs. Reihensaat).
Der Raps sollte mit einer Dichte von 20 bis 35 Pflanzen pro m2 und einem Wurzelhalsdurchmesser von 8 – 12 mm in Winter gehen. Die meisten Bestände im Beobachtungsnetz gehen somit mit guten Voraussetzungen in den Winter.

Winterbehandlungsverbot im ÖLN

Das Winterbehandlungsverbot gilt vom 15.11.2025 bis am 15.02.2026.
  • Pflanzenschutzmittel dürfen noch bis und mit 14. November ausgebracht werden.
  • Ab dem 15. November bis und mit dem 15. Februar gilt im ÖLN im Acker- und Futterbau das Winterbehandlungsverbot (inkl. Schneckenkörner).
  • Während dieser Zeit darf nur in Ausnahmefällen eine Pflanzenschutzbehandlung erfolgen, wobei vorab zwingend eine Sonderbewilligung bei der Fachstelle Pflanzenschutz beantragt werden muss.

Fachbewilligung Pflanzenschutz

Allgemeine Informationen 

Ab 01.01.2027 ist der Kauf und die berufliche & gewerbliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln nur mit einer gültigen digitalen Fachbewilligung möglich.
  • Wer beruflich oder gewerblich Pflanzenschutzmittel anwendet, braucht eine Fachbewilligung (FaBe). Als Pflanzenschutzmittel gelten alle Wirkstoffe, die im Pflanzenschutzmittelverzeichnis psm.admin.ch gelistet sind. Im Jahr 2026 und 2027 gibt es einige gesetzliche Änderungen betreffend der FaBe.
  • Ab 2026 erfolgt die Digitalisierung der Fachbewilligungen. Deswegen muss der Fachbewilligungs-Ausweis oder der anerkannte Abschluss zwischen dem 3. Januar 2026 und dem 30. Juni 2026 auf das FaBe-Register (www.permis-pph.admin.ch) hochgeladen werden. Bis zum 31.12.2026 ist die bisherige FaBe gültig. Ab 01.01.2027 ist der Kauf von Pflanzenschutzmitteln nur noch mit einer gültigen digitalen FaBe möglich. Eine FaBe berechtigt zudem zur beruflichen und gewerblichen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft.
  • Die digitale FaBe kann dann entweder als QR-Code in der App «FaBe PSM» auf dem Smartphone hinterlegt oder vom persönlichen Konto im Fachbewilligungs-Register ausgedruckt werden.
  • Falls man keine FaBe besitzt, darf man grundsätzlich keine Pflanzenschutzmittel kaufen oder anwenden (Ausnahme: Mittel zur Fliegenbekämpfung). Wenn man aber vor Ort von einer FaBe-Inhaberin oder einem FaBe-Inhaber angeleitet wird, darf man weiterhin Pflanzenschutzmittel anwenden. Alternativ kann auch eine FaBe mit einer FaBe-Prüfung neu erworben werden. Dazu werden auch Prüfungsvorbereitungskurse angeboten.
  • Es wird grundsätzlich zwischen folgenden FaBe unterschieden:
    • Landwirtschaft
    • Gartenbau
    • Wald
    • Herbizide (wird oft als «kleine» FaBe bezeichnet)
  • Damit die FaBe ihre Gültigkeit behält, müssen Weiterbildungen besucht werden. Dazu müssen für die FaBe Landwirtschaft innerhalb von 5 Jahren 8 Weiterbildungsstunden absolviert werden. Ausnahme: alle, welche ihre FaBe vor 2000 erworben haben, haben beim ersten Weiterbildungszyklus nur drei Jahre Zeit, um die Weiterbildungsstunden zu machen.
  • Weitere Informationen zur Fachbewilligung finden Sie auf www.permis-pph.admin.ch.

Fahrplan

  • Bis 31.12.2025 Prüfen, ob der persönliche Abschluss anerkannt ist und ob man den Ausbildungsnachweis zur Hand hat (siehe Checkliste).
  • 03.01.2026-30.06.2026 Ausbildungsnachweis auf das FaBe-Register hochladen
  • 01.01.2027 Kauf und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln nur mit gültiger digitalisierter Fachbewilligung möglich. Weiterbildungspflicht, damit FaBe Gültigkeit behält.  

Checkliste

Checkliste, um die aktuelle Fachbewilligung in eine digital Fachbewilligung umzuwandeln, sodass man ab 01.01.2027 weiterhin beruflich und gewerblich Pflanzenschutzmittel kaufen und verwenden darf.

1. Ist mein Ausbildungsabschluss anerkannt (2026: Wie tausche ich meine FaBe um?)?

  • Nein → Fachbewilligungs-Prüfung mit Vorbereitungskurs (bei Bedarf) machen (Kurse | INFORAMA)
  • Ja (z.B. Abschluss als Landwirt EFZ, Diplom als Meisterlandwirt, Bachelor Agronomie HAFL / SHL, MSc und BSc in Agrarwissenschaften (ETH), Fachbewilligungs-Ausweis) → siehe 2.

2. Habe ich meinen Ausbildungsnachweis zur Hand?

  • Ja → Ausbildungsnachweis zwischen 03.01.2026 und 30.06.2026 hochladen
  • Nein
    • Abschluss zwischen 1943 und 2012: INFORAMA kontaktieren (info@inforama.ch oder 032 636 41 00)
    • Abschluss ab 2012: Fähigkeitszeugnis-Duplikat bestellen beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt (Duplikate bestellen)
    • Spritzenführerkursbestätigung: Fachstelle Pflanzenschutz kontaktieren (pflanzenschutz@be.ch oder 031 636 49 10)

→ Ausbildungsnachweis zwischen 03.01.2026 und 30.06.2026 hochladen.

Aufbrauchfristen Pflanzenschutzmittel

  • Gemäss Pflanzenschutzmittelverordnung dürfen per 01.01.2026 vier Wirkstoffe nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
  • Es gelten folgende Aufbrauchfristen:
    • Fenpyrazamin (Fungizid): 01.01.2027. Produkte: Fenpyraz, Fenpyrazamine 500, Prolectus, Prolectus 50 WG
    • Flufenacet (Herbizid): 01.01.2027. Produkte: Aduka, Antilope, Araldo, Arnold, Artist*, Aspect, Battle Delta, Diflufen, Diflunacet, Fosburi, Herold Flex*, Herold SC, Malibu, Mien, Miranda, Naceto, Pyran, STAR Pendimethalin + Flufenacet, Subitex
    • Metribuzin (Herbizid): 01.07.2026. Produkte: Arcade, Arcade 880 EC, Artist, Bretteur, Buzzin, Buzzin 70 WG, Clomazone + Metribuzin, Condoral SC, Dancor 70 WG, Herold Flex, METRIBUZIN SC, Metric, Metriphar 70 WG, Midas, Milentus Metribuzin, Mistral, Mistral 70 WG, Patanet, Saturn, Sencor, Sencor 600 SC, Sencor liquid, Sencor Liquid 600 SC, STAR Metribuzin, Zepter
    • Tritosulfuron (Herbizid): 01.07.2026. Produkte: Algedi, Arrat, Biathlon 4D, Canopia, Olympique

*Aufbrauchfrist 01.07.2026, da Produkte auch Metribuzin enthalten.

PFAS in Pflanzenschutzmitteln

  • Die «klassischen» PFAS (= per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) sind aufgrund ihrer Langlebigkeit und wegen ihres toxikologischen Profils heute streng reguliert. Gemäss einer Studie von Agroscope (Balmer, 2025; Link unten) enthalten die heute zugelassenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (PSM) keine dieser klassischen PFAS.
  • Jedoch wurde 2021 die Definition von PFAS überarbeitet und die Definition der OECD übernommen, wodurch neu über 10'000 Stoffe zur Gruppe der PFAS zählen.
  • Mit dieser neuen Definition enthalten 20 bewilligte PSM-Wirkstoffe PFAS. Hingegen gibt es nur wenige Beistoffe, die PFAS enthalten.
  • Bei 18 von diesen 20 PFAS-haltigen Wirkstoffen kann TFA (= Trifluoressigsäure) als Abbauprodukt entstehen. TFA zählt ebenfalls zu den PFAS und kann ins Grundwasser gelangen.
  • Laut der aktuellen Agroscope-Studie ist der Hauptanteil von TFA in der Umwelt auf fluorierte Kältemittel und Treibgase zurückzuführen. Aber auch PSM, insbesondere die Wirkstoffe Fluazinam, Flufenacet, Diflufenican und Fluopyram können nicht-vernachlässigbare Mengen an TFA bilden.
  • Bei der Neubeurteilung von PSM wird auch in Zukunft zunehmend ein Augenmerk auf die Bildung von TFA gelegt werden. Allerdings ist vieles bezüglich Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit der über 10'000 PFAS noch nicht geklärt. Die zuständigen Bundesbehörden sind daran, diese Wissenslücken zu schliessen.
  • Details siehe Agroscope-Studie: Trifluoressigsäure und andere PFAS im Grundwasser – was tragen Pflanzenschutzmittel bei?

Ernte und Lagerung der Zuckerrüben 

Die Rüben sind im Boden am besten konserviert. Bis Ende Oktober nicht auf Vorrat ernten und so gut es geht die Bodenbedingungen berücksichtigen.
Die Rüben sind im Boden am besten konserviert. Bis Ende Oktober nicht auf Vorrat ernten und so gut es geht die Bodenbedingungen berücksichtigen.
  • Die vergangenen Regentage haben teilweise die Abfuhrtermine verzögert, da einige Rüben noch im Boden sind, respektive nicht gegraben werden konnten.
  • Die lange Schönwetterprognose wird Abhilfe schaffen, sodass auch die restlichen Zuckerrüben endlich gegraben werden können. Achten Sie auf die jeweiligen Bodenverhältnisse bei der Ernte.
  • Bald können die Zuckerrüben auch auf Vorrat gegraben werden. Optimalerweise ab dann, wenn die Tageshöchsttemperaturen 8 °C nicht mehr übersteigen. Unter 8 °C sind die Zuckerrüben gut konserviert. Darüber können Veratmungsprozesse stattfinden, wobei noch etwas Zucker verloren gehen kann.
  • Während der Ernte muss die Köpfarbeit des Roders optimal eingestellt sein. Die geschippte Fläche sollte dabei nicht grösser als ein Fünfliber sein, da ein zu tiefes Köpfen nebst Ertragsverlusten die Fäulnisgefahr am Rübenhaufen fördert.
  • Faule Rüben können am Haufen weitere Schäden verursachen. Grössere Fäuleherde sollten daher bei der Ernte umfahren werden. Bei der Anlieferung dürfen nicht mehr als 10 % faule Rüben vorhanden sein.
  • Für die Lagerung sollten geerntete Rüben schliesslich auf einem gut entwässerten Boden auf leicht erhöhter Lage platziert werden. Muldenlagerungen sind zu vermeiden, da sich dort das Regenwasser sammeln und den Fäulnisprozess begünstigen kann.
  • Lassen Sie den Rübenhaufen vor dem Belegen mit einem Vlies ein, zwei Tage abtrocknen.
  • Atmungsaktive und wasserabweisende Vliese verhindern Feuchtigkeit und somit auch Frost im Haufeninneren, wodurch das Fäulnisrisiko sinkt.

Sonderbewilligungen beantragen

Sonderbewilligungen im GELAN ab jetzt im Jahr «2026» erfassen

  • Sonderbewilligungen im GELAN müssen seit dem 21. August im Jahr «2026» eingetragen werden. Das Jahr kann oben rechts ausgewählt werden.
  • Bereits bewilligte Sonderbewilligungen im Jahr 2025 (vor dem 21. August) können nach wie vor angesehen, heruntergeladen oder ausgedruckt werden. Dafür muss jedoch beim Einloggen bei der Rollenwahl das Jahr «2025» ausgewählt werden.

Sonderbewilligung für Winterkulturen beantragen

  • Beim Antrag einer Sonderbewilligung für eine Winterkultur (z.B. Raps) ist folgendes zu beachten: Da die Erhebung erst im nächsten Jahr stattfindet, muss die Parzelle mit der diesjährigen Hauptkultur verwendet werden (Vorkultur wie z.B. Gerste, Weizen).
  • Um eine Sonderbewilligung zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor: 
    • Erfassen Sie die Sonderbewilligung wie gewohnt (Gruppe, Art, Begründung, Mittel)
    • Bei "Auswahl Kultur" wählen Sie die entsprechende Parzelle aus, auch wenn bei der Kultur die Vorkultur angezeigt wird.
    • Die Teilfläche ist der Fläche der neu gesäten Kultur anzupassen. Ist die Teilfläche grösser als bei der Vorkultur, kommt eine Fehlermeldung. In diesem Falle unter Bemerkungen die Grösse der Fläche noch angeben. 

Sonderbewilligungen auf Abtauschparzellen beantragen

  • Wenn Sie den Raps auf einer Abtauschparzelle, welche noch nicht in Ihren Erhebungsdaten hinterlegt ist, angesät haben und eine Sonderbewilligung benötigen, gehen Sie wie folgt vor: 
    • Wählen Sie im GELAN irgendeine etwas grössere Fläche aus. 
    • Schreiben Sie unter Bemerkungen "Abtauschparzelle Parzellenname von Eigentümer in Gemeinde."
    • Geben Sie unter Teilfläche die Fläche der Abtauschparzelle an. 

Wofür brauche ich eine Sonderbewilligung? 

Listen im Feld- & Gemüsebau 2025

Auf der kantonalen Webseite finden Sie die Sonderbewilligungslisten für den Feldbau und den Gemüsebau. Im Feldbau ist aufgeführt, wann Sonderbewilligungen erforderlich sind, wann sie nicht nötig sind und wo oder in welchen Fällen bestimmte Anwendungen verboten sind. Die Liste für den Gemüsebau ist in drei Spalten unterteilt und bezieht sich auf die verbotenen Wirkstoffe gemäss der Direktzahlungsverordnung (ÖLN).

Beide Listen finden Sie hier

SMS-Service Pflanzenschutz

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Abmeldung SMS-Service

Falls Sie den SMS-Service Pflanzenschutz nicht mehr benötigen, melden Sie dies bitte per E-Mail. Wir löschen danach Ihre Nummer aus dem Verteiler.

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