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Aktuelles zum Pflanzenschutz

Aktuelles vom 09. Juli 2025

Aktuelle Informationen, Beobachtungen und Empfehlungen der Fachstelle Pflanzenschutz.

Alle Informationen und Empfehlungen der letzten Wochen finden sich in einem PDF unter «Weitere Dokumente».

Felder auf Verunkrautung kontrollieren

Vorerntekontrolle Weizen und Raps  

Weizen jetzt auf Problemunkräuter wie z.B. Quecken kontrollieren.
  • Aktuell lässt sich der Weizen gut auf Blacken oder andere Problempflanzen wie Quecken, Ackerfuchsschwanz, Ackerkratzdisteln, Klebern und weitere Problemkräuter überprüfen.
  • Blütenstände mit einer Rebschere abschneiden und im Kehricht entsorgen. Schlimm verunkrautete Stellen, besonders von ausdauernden Problemunkräutern, sollten für die gezielte Unkrautbehandlung nach der Ernte markiert werden.
  • Das Ausreissen von Problempflanzen ist oft der sicherste und einzige Weg, diese dauerhaft loszuwerden.
  • Auch Schosser der Zuckerrüben sind nun gut erkennbar und können vor ihrer Samenreife entfernt und im Kehricht entsorgt werden. 

Sommerarbeiten auf Gerstenstoppeln

  • Auf den Stoppelfeldern der Gerste lassen sich nun einige Sommerarbeiten gut durchführen:
    • Unkrautkur planen und auf Erdmandelgras (siehe nächster Abschnitt) kontrollieren. Dieses wäre in den Stoppeln gut sichtbar.
    • Bekämpfung von Wurzelunkräutern wie Disteln, Quecken und Winden - entweder chemisch oder mechanisch. Achtung, wer die Folgekultur zum Herbizidverzicht anmelden will, darf keine ganzflächige chemische Bekämpfung vornehmen.
    • Kalkung zum Beispiel vor Zuckerrüben planen.
    • Bodenproben für den ÖLN planen.

Erdmandelgras

Erdmandelgras ist nach der Ernte besonders gut sichtbar. Typisch sind die gelbgrüne Farbe, der 3-kantige Stängel, unbehaarte Blätter & Stängel sowie Knöllchen an den Wurzelenden.
  • Erdmandelgras kann sich sehr schnell ausbreiten und bei starkem Befall zu grossen Ertragsausfällen führen.
  • Nach der Ernte ist das Erdmandelgras besonders gut sichtbar. Wer sich unsicher ist, kann die Fachstelle Pflanzenschutz kontaktieren.
  • Man erkennt es an der gelbgrünen Farbe, dem 3-kantigen Stängel, den unbehaarten Blättern und Stängel sowie an den Knöllchen an den Wurzelenden.
  • Bekämpfung und Eindämmung:
    • Schwach befallene Flächen können mit einer Schaufel von Hand bereinigt werden, indem die Sauergräser mitsamt Knöllchen ca. 30 cm tief ausgegraben werden.
    • Bei einem höheren Befall sollten die Nester markiert und immer erst am Schluss bearbeitet werden, damit die Maschinen das Erdmandelgras nicht auf der ganzen Fläche verteilen.
    • Die Maschinen müssen daraufhin auf dem Feld gut gereinigt werden, sodass auch keine Erdmandeln von Feld zu Feld übertragen werden.
    • Ist das Erdmandelgras erst mal etabliert, bringt man es nur in den seltensten Fällen wieder ganz weg. Eine Eindämmung braucht eine gute Fruchtfolgeplanung mit gut aufeinander abgestimmten chemischen und mechanischen Massnahmen.
  • Die Fachstelle Pflanzenschutz nimmt Meldungen von Erdmandelgras gerne entgegen, damit die mit Erdmandelgras betroffenen Standorte auf dem Geoportal des Kantons Bern (Karte) zur Überwachung eingetragen werden können.

Berufkraut

Das Berufkraut ist an den Gänseblümchen-ähnlichen Blüten erkennbar und sollte vor dem Versamen bekämpft werden.
  • Die invasive Pflanze steht aktuell in der Vollblüte und ist daher besonders gut erkennbar. Gleichzeitig ist jetzt der entscheidende Zeitpunkt für eine wirksame Bekämpfung, bevor sie Samen bildet und sich massiv ausbreitet.
  • Gefährdet sind lückige Bestände wie sie z.B. in Brachen und Altgrasstreifen von extensiven Wiesen vorkommen können.
  • Erkennungsmerkmale: Hellgrüne Farbe; langgezogene, leicht gelappte Blätter; behaarter Stängel; Blütenstand ähnlich einem Gänseblümchen
  • Gemäss Direktzahlungsverordnung sind Bewirtschafter verpflichtet, das Berufkraut bzw. allgemein Unkräuter an der Verbreitung zu hindern. Bei Nichteinhalten kann es unter Umständen zu Kürzungen der Direktzahlungen bis zum Ausschluss der Fläche aus der LN kommen. Dies betrifft jedoch nur Flächen, welche stark verunkrautet sind.
  • Hinweise zur Bekämpfung:
    • Nur durch Jäten von Hand möglich; unbedingt auch Wachstumszentrum direkt unter der Oberfläche entfernen z.B. mit Hilfe eines Blackeneisens oder Schraubenziehers.
    • Blühende Pflanzen unbedingt im Kehricht entsorgen
    • Ggf. Lücken von Hand neu einsäen

Zuckerrüben

Zuckerrüben mit Trockenstresssymptomen.
  • Der Regen der letzten Tage, hat den Zuckerrüben gutgetan und geholfen den Trockenstress zu mindern.
  • Durch die Regentage und der damit verbundenen hohen Luftfeuchtigkeit könnten Cercospora Blattflecken in 7-10 Tagen wieder vermehrt auftreten.

Cercospora

Das Infektionsrisiko durch Cercospora ist aktuell eher hoch.
  • Das Cercospora Verbreitungsrisiko ist durch letzten vergangen Regen und dem häufig tau-feuchten Morgen als eher hoch einzustufen.
  • Die Infektionszeit (bis neue Flecken sichtbar werden) dauert 7-21 Tage.
  • Ein Befall hängt stark von der Entwicklung des Bestandes und dem Mikroklima des Standorts ab. Zuerst sollten Risikostandorte, z.B. in Senken, am schattigen Waldrand, in der Nähe von letztjährigen Zuckerrübenparzellen und Rübenmieten auf Flecken kontrolliert werden.
  • Achtung! Nicht verwechseln mit den unwesentlichen bakteriellen Pseudomonas-Blattflecken. Von denen hat es viele, besonders auf Parzellen, welche bereits Hagelschaden erlitten haben (Details zu den verschiedenen Blattfleckenkrankheiten der Zuckerrüben siehe im PDF «Empfehlungen letzte Wochen»).

Notfallzulassung Propulse

Quelle: BLV.
  • Das BLV bewilligte am 3. Juli die Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Propulse (W-6825, 11.8 % 125 g/l Fluopyram + 11.8 % 125 g/l Prothioconazole) gegen Cercospora- und Ramularia-Blattfleckenkrankheit in Zuckerrüben. Das Produkt hat eine Bewilligung bis am 31.10.2025.
  • Achtung: Da das Pflanzenschutzmittel nicht für die genannte Anwendung unter Schweizer Praxisbedingungen getestet wurde, sind die Wirksamkeit und Abwesenheit von Phytotoxizität nicht garantiert.

Viröse Vergilbung nun sichtbar

Die Viröse Vergilbung tritt anfänglich nesterweise auf.
  • Einige Parzellen im Beobachtungsnetz zeigen nun Anzeichen der virösen Vergilbung. Mit den Viren befallene Pflanzen haben gelbe Blätter oder Blattspitzen.
  • Die Krankheit zeigt sich typischerweise ab Juni/Juli durch eine gelbe Verfärbung der Blattspreite zwischen den Adern. Die Blätter verdicken sich, werden brüchig und verfärben sich später rötlichbraun. Die Krankheit tritt vorerst nesterweise auf und ist dadurch gut zu erkennen. 
  • Die sehr ähnlich aussehende SBR-Bakterienkrankheit (Syndrom basses richesses) ist hingegen noch nicht sichtbar. Diese tritt meist erst später, ca. Ende August, auf.

Rübenrüssler

An den Beobachtungsnetzstandorten wurden erste Larven im Rübenkopf gefunden.
  • Der Rübenrüssler ist im Kanton Bern auf jeder Fläche im Beobachtungsnetz vorhanden.
  • In mehreren Parzellen sind einzelne Larven bis in den Rübenkopf eingedrungen. Die meisten Larven befinden sich jedoch nach wie vor in den Stängeln.
  • Ob eine Sekundärinfektion durch weitere Pathogene einen Folgeschaden anrichtet, wird sich bis zur Ernte zeigen. Dies ist abhängig vom Wetter. Bleibt es eher trocken, ist weniger mit Sekundärinfektionen zu rechnen.
  • Die ersten Larven werden sich in den nächsten Tagen verpuppen. Die Käfer der zweiten Generation legen keine Eier mehr, machen eventuell noch leichten Blattfrass und überwintern dann als Adulte. Wo genau sie überwintern, weiss man nicht. Von der Biologie her ist immer noch sehr vieles unklar.

Kartoffeln

  • Der Regen in den vergangenen Tagen hat vor allem den nicht-bewässerten Kartoffelfeldern gutgetan.
  • Er könnte aber auch die Krautfäuleläsionen an den Stängeln reaktiviert haben. Entsprechend ist das Krautfäulerisiko wieder leicht angestiegen. Der Fungizidschutz sollte entsprechend dem Wetter aufrechterhalten werden.
  • Die Blattlauspopulationen in den Parzellen des Beobachtungsnetz sind nun endgültig zusammengefallen.
  • Auch bei den Kartoffelkäferlarven hat der Druck abgenommen, allerdings konnten stellenweise wieder viele Adulte der wahrscheinlich zweiten Generation beobachtet werden.

Blattläuse

Entwicklung der Blattlauspopulationen in den Wochen 20 bis 28. An den meisten Standorten wurde der Peak in den Kalenderwochen 25 und 26 erreicht, seither sind die Populationen zusammengefallen.
  • An allen Standorten im Beobachtungsnetz (hauptsächlich IP-Suisse und Bio Suisse Parzellen) sind die Blattlauspopulationen diese Woche zusammengefallen und bewegen sich an praktisch allen Standorten durchschnittlich unter einer Blattlaus pro Fiederblatt
  • Vor allem in geschwächten Beständen sollten die Blattläuse weiterhin im Auge behalten werden. In Beständen mit viel Kartoffelkraut und Nützlingen ist in der Regel keine Bekämpfung nötig.
  • In sichtlich geschwächten Kulturen und massivem Druck kann eine Sonderbewilligung für Acetamiprid beantragt werden, sofern bereits Movento SC eingesetzt wurde oder gleichzeitig die Schadschwelle für Kartoffelkäfer überschritten wurde (siehe unten).
  • Bekämpfungsschwelle: 10 Blattläuse pro Fiederblatt (echtes Blatt) = 1 Blattlaus pro Einzelblatt

Kartoffelkäfer

Im Beobachtungsnetz wurden diese Woche nur noch wenige Larven gefunden.
  • Der Druck nimmt durch die Behandlungen und den Entwicklungszyklus der Kartoffelkäferlarven allmählich ab.
  • Im Beobachtungsnetz wurden wieder vermehrt Adulte Käfer gefunden. Wahrscheinlich handelt es sich um die zweite Generation.
  • Bekämpfungsschwelle: 30 % befallene Pflanzen mit Larven und/oder 1 grösserer Herd pro Are (10 x 5 Pflanzen kontrollieren)

Krautfäule

Quelle: Agroscope.
  • Der Regen der vergangenen Tage erhöht das Potenzial von Krautfäuleinfektionen wieder etwas.
  • Die vorangehende Schönwetterperiode hat aber einen Grossteil der Läsionen insbesondere auf den Blättern zum Absterben gebracht. Läsionen auf Stängeln könnten jedoch wieder zu sporulieren beginnen. 
  • Der Fungizidschutz bleibt entsprechend wichtig und sollte gegebenenfalls erneuert werden.

Aufbrauchfrist Fungizide Kraut- und Knollenfäule

Folgende Produkte gegen Kraut- und Knollenfäule mit dem Wirkstoff Metiram sind seit dem 01.07.2025 verboten:

  • Metiram WG
  • Polyram DF
  • Aviso

Und folgende Produkte mit dem Wirkstoff Dimetomorph haben eine Aufbrauchsfrist bis am 01.01.2026:

  • Dominator
  • Eleto
  • Orvego
  • Banjo Forte  

Alternaria

Alternaria Flecken können anhand ihres «Höhenprofils» identifiziert werden.
  • Aufgrund der aktuellen Wetterlage (Regen, Sonne abwechselnd) und dem Alterungsprozess der Kartoffeln treten nun vermehrt Alternariaflecken auf.
  • Bei der Fungizidwahl gegen Krautfäule sollten die Mittel idealerweise eine Wirkung gegen Alternaria aufweisen oder es sollte ein Mischpartner zugesetzt werden.

Erdraupen im Mais

Erdraupen, welche eigentlich v.a. für Schäden im Gemüsebau bekannt sind, verursachen dieses Jahr vermehrt Schäden im Mais.
  • Die hohen Temperaturen begünstigen diverse Schädlinge, darunter auch Erdraupen.
  • Erdraupen sind Larven diverser Eulenfalterarten und üblicherweise im Gemüse als Schädlinge bekannt.
  • Dieses Jahr gab es jedoch auch vermehrt Meldungen von Erdraupen im Mais.
  • Fressen die Erdraupen an oder knapp über der Erdoberfläche am Mais, kann es zu Welke-Erscheinungen kommen oder der Mais wird komplett abgebissen und bleibt neben dem Stupf liegen.
  • Im Vergleich zu anderen bodenlebenden Schäldingen, findet man bei Erdraupen oft Höhlen nahe den befallenen Pflanzen, wo sie sich tagsüber verstecken.
  • Bekämpfung nur durch intensive Bodenbearbeitung oder Pyrethroideinsatz (sonderbewilligungspflichtig!). Folgendes sind die empfohlenen Bekämpfungsschwellen:
    • 1-4-Blatt-Stadium: 5 % befallene Pflanzen
    • 5-6-Blatt-Stadium:10 % befallene Pflanzen
    • 7-8-Blatt-Stadium: 15 % befallene Pflanzen

Wofür brauche ich eine Sonderbewilligung? 

Listen im Feld- & Gemüsebau 2025

Auf der kantonalen Webseite finden Sie die Sonderbewilligungslisten für den Feldbau und den Gemüsebau. Im Feldbau ist aufgeführt, wann Sonderbewilligungen erforderlich sind, wann sie nicht nötig sind und wo oder in welchen Fällen bestimmte Anwendungen verboten sind. Die Liste für den Gemüsebau ist in drei Spalten unterteilt und bezieht sich auf die verbotenen Wirkstoffe gemäß der Direktzahlungsverordnung (ÖLN).

Beide Listen finden Sie hier

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