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Aktuelles zum Pflanzenschutz

Aktuelles vom 12. Januar 2026

Aktuelle Informationen, Beobachtungen und Empfehlungen der Fachstelle Pflanzenschutz.

Termine ÖLN-Infotage & Pflanzenschutznachmittage 2026

Datum

Zeit

Anlass

Ort

02. Februar 2026

09.00 Uhr

ÖLN-Infotag

Zollikofen, INFORAMA Rütti / online (für die Onlineteilnahme ist eine Anmeldung erforderlich!)

13.30 Uhr

Pflanzenschutznachmittag

04. Februar 2026

09.00 Uhr

Bio-Informationsanlass

Online, Anmeldung erforderlich!

10. Februar 2026

09.00 Uhr

ÖLN-Infotag

Langenthal, INFORAMA Waldhof

13.30 Uhr

Pflanzenschutznachmittag

11. Februar 2026

19.30 Uhr

ÖLN-Informationen kompakt

Konolfingen, Landi Konolfingen

16. Februar 2026

09.00 Uhr

ÖLN-Infotag

Ins, INFORAMA Seeland

13.30 Uhr

Pflanzenschutznachmittag

17. Februar 2026

09.00 Uhr

ÖLN-Infotag

Hondrich, INFORAMA Berner Oberland

19. Februar 2026

09.00 Uhr

Bio-Informationsanlass

Online, Anmeldung erforderlich!

20. Februar 2026

09.00 Uhr

ÖLN-Infotag

Koppigen, INFORAMA Oeschberg

Fachbewilligung Pflanzenschutz

Ab 01.01.2027 ist der Kauf und die berufliche & gewerbliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln nur mit einer gültigen digitalen Fachbewilligung möglich.

Ausbildungsnachweis

Checkliste, um die aktuelle Fachbewilligung in eine digital Fachbewilligung umzuwandeln, sodass man ab 01.01.2027 weiterhin beruflich und gewerblich Pflanzenschutzmittel kaufen und verwenden darf.

1. Ist mein Ausbildungsabschluss anerkannt (2026: Wie tausche ich meine FaBe um?)?

  • Nein → Fachbewilligungs-Prüfung mit Vorbereitungskurs (bei Bedarf) machen (Kurse | INFORAMA)
  • Ja (z.B. Abschluss als Landwirt EFZ, Diplom als Meisterlandwirt, Bachelor Agronomie HAFL / SHL, MSc und BSc in Agrarwissenschaften (ETH), Fachbewilligungs-Ausweis) → siehe 2.

2. Habe ich meinen Ausbildungsnachweis zur Hand?

  • Ja → Ausbildungsnachweis zwischen 03.01.2026 und 30.06.2026 hochladen
  • Nein
    • Abschluss zwischen 1943 und 2012: INFORAMA kontaktieren (info@inforama.ch oder 031 636 41 00)
    • Abschluss ab 2012: Fähigkeitszeugnis-Duplikat bestellen beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt (Duplikate bestellen)
    • Spritzenführerkursbestätigung: Fachstelle Pflanzenschutz kontaktieren (pflanzenschutz@be.ch oder 031 636 49 10)

→ Ausbildungsnachweis zwischen 03.01.2026 und 30.06.2026 hochladen.

Ausbildungsnachweis hochladen bzw. digitale Fachbewilligung beantragen

  • Zwischen dem 03.01.2026 und 30.06.2026 muss der Ausbildungsnachweis auf FaBe-PSM hochgeladen werden, um eine digitale Fachbewilligung zu beantragen.
  • Ein Anleitungsvideo finden Sie hier: Fachbewilligung beantragen
  • Eine ergänzende Anleitung zum BAFU-Video finden Sie hier: Schritt-für-Schritt Anleitung INFORAMA
  • Falls Sie Probleme mit der Anmeldung oder dem Antrag haben sollten, melden Sie sich bitte bei der zuständigen Hotline von identitas: 0848 233 233

 

Winterbehandlungsverbot im ÖLN

Das Winterbehandlungsverbot gilt vom 15.11.2025 bis am 15.02.2026.
  • Ab dem 15. November bis und mit dem 15. Februar gilt im ÖLN im Acker- und Futterbau das Winterbehandlungsverbot (inkl. Schneckenkörner).
  • Während dieser Zeit darf nur in Ausnahmefällen eine Pflanzenschutzbehandlung erfolgen, wobei vorab zwingend eine Sonderbewilligung bei der Fachstelle Pflanzenschutz beantragt werden muss.

Definitive Regelung «Mais nach Mais 2026»

Wegen des Maiswurzelbohrers bleibt der Anbau von Mais nach Mais grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch eine Ausnahme.
  • Der Bundesrat hat folgendes beschlossen:
    • Der Maiswurzelbohrer gilt ab 1. Januar 2026 nicht mehr als Quarantäne-Schädling.
    • Der Maiswurzelbohrer wird neu in der «Verordnung über koordinierte Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen der Kulturen» geregelt.
    • Gemäss dieser neuen Verordnung bleibt der Anbau von Mais auf Mais auf derselben Parzelle, Fläche oder Teilfläche in zwei aufeinanderfolgenden Anbaujahren grundsätzlich verboten.
    • Es gibt jedoch eine Ausnahme: Mais nach Mais ist erlaubt, wenn der erste Mais auf eine Wiese folgt. Wenn man also z.B. im Jahr 2024 Wiese hatte und im Jahr 2025 Mais, so darf 2026 wieder Mais angebaut werden auf derselben Fläche.
    • Als Wiesen gelten Kunst-, Natur-, extensive Wiesen oder Weiden. Nicht anerkannt ist eine Wiese in Form einer kurzzeitigen Zwischenkultur, z.B. Äugsteln. Nur Wiesen und Weiden, die in GELAN als Hauptkultur angemeldet sind, zählen.
    • Wenn jedoch in einem Gebiet über 250 Maiswurzelbohrer pro Falle gefangen werden, gilt die Ausnahme für das Folgejahr nicht mehr. Dann ist Mais nach Mais auch nach einer Wiese verboten. Das Fallennetz wird weiterhin von der Fachstelle Pflanzenschutz aufrechterhalten.
  • Möchte man von der Ausnahme gebraucht machen, muss man dies bis am 30.04.2026 der Fachstelle Pflanzenschutz per E-Mail (pflanzenschutz@be.ch) melden, mit folgenden Angaben:
    • PID (persönliche ID)
    • BID (Betriebs-ID)
    • ID BewE (ID der Bewirtschaftungseinheit) der konkreten Fläche(n) ODER eine Planbeilage der betreffenden Parzelle(n), Fläche(n) oder Teilfläche(n)
  • Die Fachstelle Pflanzenschutz empfiehlt weiterhin, keinen Mais nach Mais anzubauen. Es hat sich gezeigt, dass die Maiswurzelbohrerpopulation sonst deutlich zunimmt.  
  • Bei Fragen steht die Fachstelle gerne zur Verfügung.

Nationale Änderungen Erdmandelgras

Der Bundesrat hat beschlossen, dass beim Erdmandelgras ab 01.01.2026 eine Meldepflicht gilt und dass die Ausbreitung verhindert werden muss.
  • Beim Erdmandelgras hat der Bundesrat folgendes beschlossen:
    • Meldepflicht von Befallszonen ab 01.01.2026
      • Meldung von befallenen Parzellen an kantonalen Pflanzenschutzdienst
      • Meldung an Lohnunternehmer, falls Arbeiten auf befallener Parzelle durchgeführt werden
    • Verhinderung der Verbreitung von Erdmandelgras
      • Reihenfolge der Arbeiten: In befallenen Parzellen sind alle Arbeiten zuerst auf den nicht befallenen Flächen durchzuführen. Die befallenen Zonen müssen zuletzt bearbeitet werden, um eine Verschleppung zu verhindern.
      • Reinigung der Maschinen: Fahrzeuge und Maschinen, die mit kontaminierter Erde in Berührung gekommen sind, müssen nach Abschluss der Arbeiten gründlich gereinigt werden, um eine Verschleppung zu verhindern.
      • Bekämpfungspflicht: Bewirtschaftende müssen aktiv Massnahmen ergreifen, um den Bestand des Erdmandelgrases zu reduzieren – gemäss den Empfehlungen des kantonalen Pflanzenschutzdiensts.
  • Die Fachstelle Pflanzenschutz arbeitet zurzeit an den Details der Umsetzung. 

Aufbrauchfristen Pflanzenschutzmittel

  • Für folgende Wirkstoffe ist die Aufbrauchfrist am 01.01.2026 abgelaufen:
    • Dimethomorph (Fungizid): Produkte: Banjo Forte, Dominator, Eleto, Forum, Orvego
    • Mepanipyrim (Fungizide): Produkt: Frupica SC
  • Es gelten zudem folgende Aufbrauchfristen:
    • Asulam (Herbizid): 01.07.2026. Produkte: Asulam, Asulox, Ruman, Trifulox
    • Chlortoluron (Herbizd): 31.10.2026. Produkte: Arlit (W-6673-2), Banaril Blanco (W-6686-2), Carmina (W-6686), Dinagam 700 (W-6673-1), Dinagram 700 (W-6673), Tarak (W-6686-1). Nur Produkte mit der aufgelisteten W-Nummer sind vom Rückzug betroffen.
    • Fenpyrazamin (Fungizid): 01.01.2027. Produkte: Fenpyraz, Fenpyrazamine 500, Prolectus, Prolectus 50 WG
    • Flufenacet (Herbizid): 01.01.2027. Produkte: Aduka, Antilope, Araldo, Arnold, Artist*, Aspect, Battle Delta, Diflufen, Diflunacet, Fosburi, Herold Flex*, Herold SC, Malibu, Mien, Miranda, Naceto, Pyran, STAR Pendimethalin + Flufenacet, Subitex
    • Metribuzin (Herbizid): 01.07.2026. Produkte: Arcade, Arcade 880 EC, Artist, Bretteur, Buzzin, Buzzin 70 WG, Clomazone + Metribuzin, Condoral SC, Dancor 70 WG, Herold Flex, METRIBUZIN SC, Metric, Metriphar 70 WG, Midas, Milentus Metribuzin, Mistral, Mistral 70 WG, Patanet, Saturn, Sencor, Sencor 600 SC, Sencor liquid, Sencor Liquid 600 SC, STAR Metribuzin, Zepter
    • Tritosulfuron (Herbizid): 01.07.2026. Produkte: Algedi, Arrat, Biathlon 4D, Canopia, Olympique

*Aufbrauchfrist 01.07.2026, da Produkte auch Metribuzin enthalten.

SMS-Service Pflanzenschutz

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Abmeldung SMS-Service

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