Aktuelles vom 10. September 2026
Aktuelle Informationen, Beobachtungen und Empfehlungen der Fachstelle Pflanzenschutz
Raps
- Vielerorts wurde der Raps inzwischen gesät.
- Ab der Rapssaat sollten die Schnecken überwacht und gegebenenfalls bekämpft werden, sowie eine Gelbfalle zur Überwachung des Rapserdflohs aufgestellt werden.
- Ein Teil des Saatguts ist mit der Beizung Buteo Start geschützt, welche den Raps in der Anfgansphase vor Rapserdfloh schützt. Dazu müssen die Erdföhe aber mit der Beizung in Kontakt kommen, was natürlich erst geschieht, wenn sie an den Rapspflanzen schaben.
- Im Beobachtungsnetz wurden erste Schabstellen gefunden, jedoch auf tiefem Niveau.
Rapserdfloh ab der Saat überwachen

Für eine gezielte Behandlung mit Gelbfallen den Rapserdfloh Haupteinflug beobachten. Auch die Schabstellen auf den Pflanzen sind massgebend.
- Diese Woche wurden auf den Beobachtungsnetzparzellen teilweise befallene Pflanzen gefunden, jedoch überall mit weniger als 5 % Frassstellen pro Pflanze (siehe Grafik). An den ersten früh gesäten Standorten ist der Raps bereits im Zwei- bis Dreiblattstadium.
- Es ist zu hoffen, dass die Beizung Buteo Start die Rapserdflöhe gerade im Keimlingsstadium des Rapses im Zaum halten kann. Allerdings müssen für die Wirkung der Beizung erste Schabstellen in Kauf genommen werden, da die Erdflöhe den systemischen Wirkstoff über ihre Frasstätigkeit aufnehmen.
- Der Einflug der Erdflöhe sollte ab der Saat mit Gelbschalen überwacht werden. Für das Überprüfen der Bekämpfungsschwelle, welche ab dem 5-Blattstadium gilt (> 100 Fänge in drei Wochen) und für die zeitliche Bestimmung des Haupteinfluges ist eine Gelbschale von Vorteil.
- Die Gelbschalen sollten 20 m im Feld, in der Nähe von mehrjährigen Strukturen (Wald, Hecken, usw.) und nach Möglichkeit am Westrand der Parzelle platziert werden.
- Zudem sollte man sie etwas im Boden vergraben, zur Häflte mit Seifenwasser befüllen und markieren.
- Bekämpfungsschwelle Rapserdfloh: Im Keimblattstadium in geschwächten Beständen 50 % der Pflanzen mit mehreren Frasstellen (d.h. über 25 % der Blattfläche betroffen)
- Alle zugelassenen Mittel für die Bekämpfung des Rapserdflohs sind sonderbewilligungspflichtig (Pyrethroide).

Der Befall war diese Woche tief, wenn man befallene Pflanzen und Frassstellen pro Pflanze berücksichtigt (→ Vgl. Bekämpfungsschwelle). An einigen Standorten ist der Raps auch schon über das Keimblattstadium hinaus.
Beizung «Buteo Start»

Die Beizung Buteo Start gegen den Rapserdfloh hat dieses Jahr erstmals eine Notfallzulassung erhalten.
- Das BLV hat die Notfallzulassung für die Beizung «Buteo Start» mit dem Wirkstoff «Flupyradifuron» erteilt.
- Das Mittel wirkt systemisch und schützt den Raps in der Anfangsphase nach dem Auflaufen gegen den Rapserdfloh.
- Die Aufnahme erfolgt über die Wurzeln und der Wirkstoff wird von da in die Keim- und die ersten Laubblätter verteilt. (Zu) trockene Bedingungen nach der Saat können entsprechend zu einem Wirkungsverlust führen, weil die Beizung nicht oder zu wenig von den Wurzeln aufgenommen werden kann.
- Entsprechend wichtig ist der richtige Saatzeitpunkt damit der Raps gleichmässig auflaufen kann und so optimal von der Beizung profitieren kann. Optimal ist, wenn es nach der Saat etwas regnet.
Schnecken nach der Saat im Auge behalten

Zur Überwachung der Schnecken nach der Saat an mehreren Orten im Feld Schneckenfallen mit Metaldehyd-haltigen Schneckenkörnern stellen.
- Das teilweise regnerische Wetter und die kühlen Nächte begünstigen Schneckenbefall – Kontrollen sind deswegen wichtig!
- Schnecken können mit wenigen Bissen junge Rapskeimlinge vertilgen und bis ins 6-Blatt-Stadium Schaden anrichten. Besonders anfällig sind Mulchsaaten und Saaten mit geringer Bodenbearbeitungsintensität, da die Schnecken gute Versteckmöglichkeiten haben.
- Deswegen sollten die Parzellen nach der Aussaat zeitnah auf Schnecken kontrolliert werden.
- Die Überwachung kann entweder mit einer Schneckenfalle oder Schneckenködern erfolgen. Für letzteres werden an mehreren risikoreichen Standorten in der Parzelle einige Metaldehyd-haltigen Schneckenkörner gestreut und z.B. mit einem befestigten Sack zugedeckt. Werden Schleimspuren oder tote Schnecken gefunden, sollten Schneckenkörnern gestreut werden. Schnecken können grossflächig junge Keimlinge in kurzer Zeit vernichten. Deswegen sind Kontrollen und die Bekämpfung bei Vorhandensein enorm wichtig.
- Es stehen Schneckenkörner mit den Wirkstoffen Metaldehyd oder Eisen-III-Phosphat zur Verfügung. Bei Metaldehyd ist zu beachten, dass pro Hektare und Jahr max. 700 g des Wirkstoffes eingesetzt werden dürfen.
- Auf Parzellen, wo die Schnecken vom Rand her einwandern, reichen oft auch Randbehandlungen.
- Flächige Behandlungen dürfen erst gemacht werden, sobald Schleimspuren oder tote Schnecken bei den Köderstellen festgestellt wurden.
Unkräuter, Ungräser und Ausfallgetreide im Raps
Die Ungräser, für eine Behandlung mit spezifischen Gräsermitteln im Nachauflauf, bis ins 3-Blattstadium auflaufen lassen.
- Bei etwas Bodenfeuchte wirken die Bodenherbizide optimal. Nach der Behandlung solten keine Starkniederschläge erfolgen, da das Bodenherbizid sonst im Boden abgeschwemmt wird und den darunter liegenden Rapskeimlingen schaden kann.
- Nachträglich auflaufende Ungräser sowie Ausfallgetreide kann später mit einer Nachauflaufbehandlung mit spezifischen Gräsermitteln gemacht werden. Später heisst, wenn das gesamte Ausfallgetreide aufgelaufen ist und / oder das Dreiblattstadium erreicht hat und der Raps noch nicht zu gross ist (Spritzschatten).
- Einige Mittel werden zwischen dem 2-Blatt und Anfang Bestockung (z.B. Selct, Focus Ultra) der Gräser eingesetzt, andere ab dem 3-Blattstadium bis Ende Bestockung der Gräser (z.B. Fusilade MAx, Xenturion, Agil, PrOpaq oder Targa Super).
Die Gerstensaat steht vor der Tür

Um Verschlämmung zu vermeiden, darf das Saatbett nicht zu fein sein (rechts). Für die Beurteilung eignet sich der Fünflibertest.
- Der optimale Saattermin ist zwischen Ende September und Mitte Oktober, wobei frühe Saaten nicht unbedingt im Vorteil sind. Wichtig bei der Wahl des Saattermins sind die Bedingungen auf dem Feld.
- Bei einer frühen Gerstensaat (Saat vor Ende September), steigt das Ertragspotential. Jedoch kann eine frühe Saat, gerade mit der länger werdenden Vegetationszeit, zu folgenden Problemen führen:
- Die Ausbreitung und das Risiko des Gelbverzwergungsvirus nimmt zu.
- Es können sich bereits im Herbst Krankheiten wie Netz- und Spitzflecken ausbreiten.
- Die Gerste geht sehr dicht in den Winter, was Auswinterungsschäden, Lagerung und Pilzkrankheiten im Frühjahr fördern kann.
Zuckerrüben
- Im Beobachtungsnetz wurden letzte Woche auf allen bonitierten Parzellen Galerien vom Rübenrüssler im Rübenkopf gefunden und wenig Fäulen festgestellt.
- Die Parzellen sind je nach Standort ganz unterschiedlich bezüglich Blattmasse und Grösse der Rüben. Eine Parzelle im Beobachtungsnetz musste aufgegeben werden. Dort, wo die Rüben wieder austreiben, kann bis zur Ernte noch leichter Zuwachs erwartet werden.
- Falls noch eine letzte Fungizidbehandlung ansteht, ist diese bis spätestens 6 Wochen vor der Ernte zu planen.
- Symptome von SBR und der Vergilbung sind dieses Jahr aufgrund der Trockenheit und den teils erst wieder neu austreibenden Blättern schwer zu erkennen.
Rübenrüssler

Die behandelten Flächen sind mit einem * markiert. Nicht an allen Standorten war die Behandlung gleich erfolgreich.
- Letzte Woche wurde im Beobachtungsnetz eine Abschlussbonitur durchgeführt. Pro Standort wurden 25 Rüben bonitiert und die Galerien pro Rübenkopf gezählt.
- Es gibt keine Befallsfreie Parzelle im Kanton Bern. Dennoch gibt es Unterschiede zwischen den Parzellen zur Befallsstärke.
- Auf einigen behandelten Standorten (mit Sternchen * markiert in der Grafik), besonders auf den Solothurner Standorten, scheint die Behandlung gewirkt zu haben. Vielleicht ist aber im Berner Seeland der Druck doch noch um einiges höher als weiter östlich, sodass eine Behandlung im Kanton Bern nur einen geringen Erfolg hatte.
- Allgemein kann man jedoch sagen, dass dort wo behandelt wurde, die Anzahl Galerien im Rübenkopf allesamt auf tiefem Niveau zwischen 0 und 2 sind.
- In einem normalen Jahr könnte also eine Behandlung die Galerien im Rübenkopf auf Null reduzieren.
- Im Spritzfenster Müntschemier findet man keinen grossen Unterschied zur behandelten Fläche. Bei Siselen hingegen schon. Die kann aber auch abhängig vom Standort des Spritzfensters innerhalb der Parzelle sein.
- Die Behandlungen fanden im Beobachtungsnetz allesamt zwischen dem 28. Mai und dem 2. Juni beim Auftreten der ersten Eiablagen auf den Blattstielen statt.
Cercospora
- Cercospora ist auf allen Feldern leicht bis mittelstark vorhanden.
- Jetzt, wo sich die Rüben, welche den Hitzesommer überstanden haben, wieder erholen, kann noch eine letzte Fungizidbehandlung mit einem anderen Wirkstoff in Betracht gezogen werden.
- Wird bei der letzten Behandlung noch Kupfer beigemischt, gilt eine Wartefrist von 14 Tagen bei einigen Kupferprodukten.
- Aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen empfiehlt es sich die letzte Spritzung bis spätestens 6 Wochen vor der Rodung durchzuführen.
- Bei der Behandlung sollte etwas Feuchte im Bestand vorhanden sein, die Blätter dürfen aber nicht nass sein.
- Bekämpfungsschwelle (August/September): 1 bis 2 kleine Befallsnester pro Are oder 1 grösserer Befallsherd im Bestand (Kontrolle im ganzen Feld und insbesondere an Risikostandorten). Infos zur Bekämpfung können unter weitere Dokumente im PDF «Empfehlungen der letzten Wochen» nachgelesen werden.
Sonderbewilligung seit 15. August im Jahr 2027 erfassen

- Seit dem 15. August müssen Sonderbewilligungen im Jahr 2027 (nicht mehr im 2026) eingetragen werden.
- Das Jahr kann oben rechts ausgewählt werden. Für Sommerkulturen kann der Antrag dann normal ausgefüllt werden. Für Winterkulturen siehe nächster Abschnitt.
- Bereits bewilligte Sonderbewilligungen in vergangenen Jahren können nach wie vor angesehen, heruntergeladen oder ausgedruckt werden. Dafür muss jedoch beim Einloggen bei der Rollenwahl das entsprechende Jahr ausgewählt werden.
Sonderbewilligungen für Winterkulturen beantragen
- Da die Erhebung erst im nächsten Jahr stattfindet, muss die Parzelle mit der diesjährigen Hauptkultur verwendet werden (somit wird bei der Kultur die Vorkultur wie z.B. Gerste oder Weizen angezeigt).
- Um eine Sonderbewilligung zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:
- Erfassen Sie die Sonderbewilligung wie gewohnt (Gruppe, Art, Begründung, Mittel)
- Bei "Auswahl Kultur" wählen Sie die entsprechende Parzelle aus, auch wenn bei der Kultur die Vorkultur angezeigt wird.
- Die Teilfläche ist der Fläche der neu gesäten Kultur anzupassen. Ist die Teilfläche grösser als bei der Vorkultur, kommt eine Fehlermeldung. In diesem Falle unter Bemerkungen die Grösse der Fläche angeben.
Weitere Dokumente
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