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Aktuelles zum Pflanzenschutz

Aktuelles vom 16. Juli 2025

Aktuelle Informationen, Beobachtungen und Empfehlungen der Fachstelle Pflanzenschutz.

Alle Informationen und Empfehlungen der letzten Wochen finden sich in einem PDF unter «Weitere Dokumente».

Mutterkorn in Getreide und auf Futtergräsern

Der Mutterkornpilz kommt v.a. auf Roggen, aber auch auf anderen Getreiden und Gräsern vor.
  • Insbesondere Roggen und seltener auch andere Getreide wie Triticale, Weizen, Gerste und Hafer sowie Futtergräser können vom Mutterkornpilz befallen werden.
  • Die Infektion erfolgt während der Blüte und tritt vor allem nach feucht-kühler Witterung während der Blüte auf.
  • Problematisch beim Mutterkorn sind die Alkaloide, welche der Pilz produziert und die für Mensch und Tier giftig sind.
  • Bei der Reinigung des Getreides in der Sammelstelle kann ein Grossteil der Mutterkörner aussortiert werden. 

Felder auf Verunkrautung kontrollieren

Vorerntekontrolle Weizen und Raps  

Weizen jetzt auf Problemunkräuter wie z.B. Quecken kontrollieren.
  • Der noch nicht geerntete Weizen lässt sich gut auf Blacken oder andere Problempflanzen wie Quecken, Ackerfuchsschwanz, Ackerkratzdisteln, Klebern und weitere Problemkräuter überprüfen.
  • Vor dem Drusch im Minimum Blütenstände der Unkräuter mit einer Rebschere abschneiden und im Kehricht entsorgen. Schlimm verunkrautete Stellen, besonders von ausdauernden Problemunkräutern, sollten für die gezielte Unkrautbehandlung nach der Ernte markiert werden.
  • Das Ausreissen von Problempflanzen ist oft der sicherste und einzige Weg, diese dauerhaft loszuwerden.

Ackerkratzdistel

Damit unliebsame Unkräuter nicht beim Dreschen weiter versamen können, sollten wenigstens die Blütenstände vor der Ernte abgeschnitten und im Kehricht entsorgt werden.
Damit unliebsame Unkräuter nicht beim Dreschen weiter versamen können, sollten wenigstens die Blütenstände vor der Ernte abgeschnitten und im Kehricht entsorgt werden.
  • Das Vermehrungspotenzial der Ackerkratzdistel ist enorm und ihr Zurückdrängen höchst mühsam.
  • Zurzeit sind sie am Blühen, weswegen vor dem Versamen unbedingt zumindest die Köpfe abgeschnitten und im Kehricht entsorgt werden müssen. Noch besser wäre das Ausstechen der ganzen Pflanze z.B. mit dem Blackeneisen. Dabei sollte möglichst viel Wurzelmasse entfernt werden, da die Vermehrung auch über kleine Wurzelstücke erfolgt.
  • Ackerkratzdisteln werden bis zu 1.5 m hoch, sie blühen schwach violett, die Blätter sind lanzettlich geformt mit stacheligen Enden.

Erdmandelgras

Erdmandelgras ist nach der Ernte besonders gut sichtbar. Typisch sind die gelbgrüne Farbe, der 3-kantige Stängel, unbehaarte Blätter & Stängel sowie Knöllchen an den Wurzelenden.
  • Erdmandelgras kann sich sehr schnell ausbreiten und bei starkem Befall zu grossen Ertragsausfällen führen.
  • Nach der Ernte ist das Erdmandelgras besonders gut sichtbar. Wer sich unsicher ist, kann die Fachstelle Pflanzenschutz kontaktieren.
  • Man erkennt es an der gelbgrünen Farbe, dem 3-kantigen Stängel, den unbehaarten Blättern und Stängel sowie an den Knöllchen an den Wurzelenden.
  • Bekämpfung und Eindämmung:
    • Schwach befallene Flächen können mit einer Schaufel von Hand bereinigt werden, indem die Sauergräser mitsamt Knöllchen ca. 30 cm tief ausgegraben werden.
    • Bei einem höheren Befall sollten die Nester markiert und immer erst am Schluss bearbeitet werden, damit die Maschinen das Erdmandelgras nicht auf der ganzen Fläche verteilen.
    • Die Maschinen müssen daraufhin auf dem Feld gut gereinigt werden, sodass auch keine Erdmandeln von Feld zu Feld übertragen werden.
    • Ist das Erdmandelgras erst mal etabliert, bringt man es nur in den seltensten Fällen wieder ganz weg. Eine Eindämmung braucht eine gute Fruchtfolgeplanung mit gut aufeinander abgestimmten chemischen und mechanischen Massnahmen.
  • Die Fachstelle Pflanzenschutz nimmt Meldungen von Erdmandelgras gerne entgegen, damit die mit Erdmandelgras betroffenen Standorte auf dem Geoportal des Kantons Bern (Karte) zur Überwachung eingetragen werden können.

Berufkraut

Das Berufkraut ist an den Gänseblümchen-ähnlichen Blüten erkennbar und sollte vor dem Versamen bekämpft werden.
  • Die invasive Pflanze steht aktuell in der Vollblüte und ist daher besonders gut erkennbar. Gleichzeitig ist jetzt der entscheidende Zeitpunkt für eine wirksame Bekämpfung, bevor sie Samen bildet und sich massiv ausbreitet.
  • Gefährdet sind lückige Bestände wie sie z.B. in Brachen und Altgrasstreifen von extensiven Wiesen vorkommen können.
  • Erkennungsmerkmale: Hellgrüne Farbe; langgezogene, leicht gelappte Blätter; behaarter Stängel; Blütenstand ähnlich einem Gänseblümchen
  • Gemäss Direktzahlungsverordnung sind Bewirtschafter verpflichtet, das Berufkraut bzw. allgemein Unkräuter an der Verbreitung zu hindern. Bei Nichteinhalten kann es unter Umständen zu Kürzungen der Direktzahlungen bis zum Ausschluss der Fläche aus der LN kommen. Dies betrifft jedoch nur Flächen, welche stark verunkrautet sind.
  • Hinweise zur Bekämpfung:
    • Nur durch Jäten von Hand möglich; unbedingt auch Wachstumszentrum direkt unter der Oberfläche entfernen z.B. mit Hilfe eines Blackeneisens oder Schraubenziehers.
    • Blühende Pflanzen unbedingt im Kehricht entsorgen
    • Ggf. Lücken von Hand neu einsäen

Zuckerrüben

Rübenschosser unbedingt vor dem Versamen entfernen und im Kehricht entsorgen.
  • Die Regenfälle der vergangenen Woche zeigen diese Woche ihre Auswirkungen, so wurden viele Cercospora-Blattflecken gefunden. Ein guter Schutz der Kultur ist jetzt wichtig.
  • Zuckerrübenschosser sollten vor ihrer Samenreife entfernt und im Kehricht entsorgt werden. Besonders wichtig ist es Rübenschosser der Smart-Sorten zu entfernen. Wenn diese versamen, sind sie chemisch kaum bekämpfbar, da sie gegen Sulfonylharnstoffe resistent sind, was in Fruchtfolgen mit Mais und Getreide problematisch werden kann.

Cercospora

Im Cercomonitoring werden pro Standort 100 Blätter kontrolliert. 1 % bedeutet, dass auf 1 Blatt mind. 1 Fleck gefunden wurde. Mit * markierte Standorte wurden diese Woche nicht mehr bonitiert, da > 5% Befall oder behandelt.
  • Das Cercospora Verbreitungsrisiko ist durch den letzten Regen noch immer als hoch einzustufen.
  • Ein Befall hängt stark von der Entwicklung des Bestandes und dem Mikroklima des Standorts ab. Seit der Bestand geschlossen und dadurch die Durchlüftung geringer ist, wird das Mikroklima ideal für eine Verbreitung von Cercospora. Tropennächte können ebenfalls einen Befall beschleunigen.
  • Bekämpfungsschwelle (Juni/Juli): 1 bis 2 schwach befallene Pflanzen pro Are oder 1 grösserer Befallsherd im Bestand (Kontrolle im ganzen Feld und insbesondere an Risikostandorten)
  • Ist die Bekämpfungsschwelle erreicht, kann ein zugelassenes Fungizid auf der Basis von Prothioconazol bzw. Difenoconazol mit Kupferzusatz angewendet werden.
  • Um Resistenzen zu vermeiden, sollen für die Folgespritzungen die Mittel gewechselt werden.
  • Propulse (Notfallzulassung) kann ideal als 2. oder 3. Applikation verwendet werden.
  • Weitere Infos zur Sortenanfälligkeit und Resistenzmanagement können unter weitere Dokumente im PDF «Empfehlungen der letzten Wochen» nachgelesen werden.

Notfallzulassung Propulse

Quelle: BLV.
  • Das BLV bewilligte am 3. Juli die Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Propulse (W-6825, 11.8 % 125 g/l Fluopyram + 11.8 % 125 g/l Prothioconazole) gegen Cercospora- und Ramularia-Blattfleckenkrankheit in Zuckerrüben. Das Produkt hat eine Bewilligung bis am 31.10.2025.
  • Achtung: Da das Pflanzenschutzmittel nicht für die genannte Anwendung unter Schweizer Praxisbedingungen getestet wurde, sind die Wirksamkeit und Abwesenheit von Phytotoxizität nicht garantiert. 
  • Das Produkt konnte bisher noch nicht bezogen werden, wird aber ca. ab Ende Juli im Handel erhältlich sein.

Rübenrüssler

An den Beobachtungsnetzstandorten wurden erste Larven im Rübenkopf gefunden.
  • Der Rübenrüssler ist im Kanton Bern auf jeder Fläche im Beobachtungsnetz vorhanden.
  • In mehreren Parzellen sind einzelne Larven bis in den Rübenkopf eingedrungen. Die meisten Larven befinden sich jedoch nach wie vor in den Stängeln.
  • Bisher wurden noch keine Kokons der Larven gefunden.
  • Die Käfer der zweiten Generation legen keine Eier mehr, machen eventuell noch leichten Blattfrass und überwintern dann als Adulte. Wo genau sie überwintern, ist aktuell noch unklar.

Späte Rübenfäule

Die Bekämpfung der Rübenfäule ist nur präventiv möglich.
  • Die späte Rübenfäule tritt ab Juli/August auf.
  • Symptome sind nesterweise abgestorbene Blätter an den Zuckerrüben. Am Rübenkopf ist eine Trockenfäule zu erkennen, später weisen sie häufig tiefe Risse auf.
  • Auslöser der späten Rübenfäule ist ein bodenbürtiger Pilz (Rhizoctonia solani), welcher mittels Sklerotien (Dauerkörper) lange in den Böden überlebt. Der Pilz befällt diverse Kulturpflanzen darunter auch Kartoffeln.
  • Die Bekämpfungsmassnahmen sind präventiv möglich (Fruchtfolge, Sortenwahl, etc.).

Kartoffeln

Auch diese Woche wurden im Beobachtungsnetz (fast) keine Blattläuse gefunden.

 

  • Das wechselhafte Wetter tut den Kulturen zwar gut, fördert aber auch Krankheiten.
  • Alternaria nimmt durch das wechselhafte Wetter und die fortschreitende Seneszenz der Kartoffeln weiterhin zu.
  • Krautfäuleläsionen an den Stängeln können eventuell wieder reaktiviert werden. Eine Überprüfung der Felder ist weiterhin notwendig und Meldungen an PhytoPRE bei frischen Krautfäuleläsionen sind erwünscht.
  • In vielen Parzellen des Beobachtungsnetzes wurden auch diese Woche keine oder fast keine Blattläuse (max. 1 Blattlaus pro Fiederblatt) gefunden.
  • Auch bei den Kartoffelkäferlarven hat der Druck abgenommen, allerdings konnten stellenweise wieder viele Adulte der wahrscheinlich zweiten Generation beobachtet werden.
  • Probegrabungen geben Aufschluss über die Grösse der Knollen (Kalibergrösse) und den Krautvernichtungszeitpunkt.

 

 

Krautfäule

Quelle: Agroscope.
  • Der Regen und die kühleren Temperaturen der vergangenen Tage erhöht das Potenzial von Krautfäuleinfektionen wieder.
  • Die vorangehende Schönwetterperiode hat aber einen Grossteil der Läsionen insbesondere auf den Blättern zum Absterben gebracht. Läsionen auf Stängeln könnten jedoch wieder zu sporulieren beginnen.
  • Der Fungizidschutz bleibt entsprechend wichtig und sollte gegebenenfalls vor oder nach Niederschlägen erneuert werden. 

Blattläuse

  • Nachdem die Blattlauspopulationen an allen Standorten im Beobachtungsnetz (hauptsächlich IP-Suisse und Bio Suisse Parzellen zusammengefallen sind, bewegen sie sich nun an allen Standorten durchschnittlich unter einer Blattlaus pro Fiederblatt, in einigen Feldern wurden auch gar keine mehr gefunden.
  • In Beständen mit viel Kartoffelkraut und Nützlingen ist in der Regel keine Bekämpfung nötig.
  • In sichtlich geschwächten Kulturen und massivem Druck kann eine Sonderbewilligung für Acetamiprid beantragt werden, sofern bereits Movento SC eingesetzt wurde oder gleichzeitig die Schadschwelle für Kartoffelkäfer überschritten wurde.
  • Bekämpfungsschwelle: 10 Blattläuse pro Fiederblatt (echtes Blatt) = 1 Blattlaus pro Einzelblatt

Kartoffelkäfer

Im Beobachtungsnetz wurden diese Woche vor allem Adulte Käfer gefunden.
  • Der Druck nimmt durch die Behandlungen und den Entwicklungszyklus der Kartoffelkäferlarven allmählich ab.
  • Im Beobachtungsnetz wurden wieder vermehrt Adulte Käfer gefunden. Wahrscheinlich handelt es sich um die zweite Generation.
  • Die adulten Kartoffelkäfer müssen nicht bekämpft werden. Die Bekämpfungsschwelle bezieht sich auf die Larven, da die Larven um einiges gefrässiger sind als die Adulten.
  • Die ausgewachsenen Larven der ersten Generation verpuppen sich im Boden. 
  • Bekämpfungsschwelle: 30 % befallene Pflanzen mit Larven und/oder 1 grösserer Herd pro Are (10 x 5 Pflanzen kontrollieren)

Alternaria

Alternaria Flecken können anhand ihres «Höhenprofils» identifiziert werden.
  • Aufgrund der aktuellen Wetterlage (Regen, Sonne abwechselnd) und dem Alterungsprozess der Kartoffeln treten nun vermehrt Alternariaflecken auf.
  • Bei der Fungizidwahl gegen Krautfäule sollten die Mittel idealerweise eine Wirkung gegen Alternaria aufweisen oder es sollte ein Mischpartner zugesetzt werden.

Probegrabungen und Krautvernichtung

Haben 90% der Kartoffeln die sortenspezifische Grösse erreicht, kann das Kraut vernichtet werden.
  • Probegrabungen geben Aufschluss über die Grösse der Knollen (Kalibergrösse) und den Krautvernichtungszeitpunkt.
  • Sobald 90 Prozent der Knollen das gewünschte Kaliber erreichen, kann das Kraut vernichtet werden.
  • Bei späten Sorten und Industriekartoffeln sollte das Kraut für das weitere Wachstum der Knollen so lange wie möglich erhalten bleiben.
  • Das Abschlegeln des Kartoffelkrauts mit einem Schlegelgerät vor der chemischen Behandlung kann die Mittelwirkung verbessern.
  • Mit der Krautvernichtung sollte ein Kontaktfungizid mit Sporen-abtötender Wirkung verwendet werden, wenn die letzte Behandlung mehr als drei Tage zurückliegt, damit die Knollen nicht infiziert werden.
  • Thermische Verfahren nach dem Abschlegeln haben ebenfalls eine sporenabtötende Wirkung.
  • Produkte wie Spotlight plus (Wirkstoff Carfentrazone-ethyl; max. 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr) und Mizuki, Sunrise, Firebird Plus, Dunovum (Wirkstoff Pyranflufen-ethyl) sowie Siplant (max. 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr) stehen zur Verfügung.
  • Krautvernichtungsstrategien Speise- und Industriekartoffeln:
    • Laubschwache / abreifende Bestände: direkt mit Abbrennmittel fahren und Behandlung ggf. nach 5-8 Tagen wiederholen.
    • Laubstarke Bestände:
      • Variante 1: Schlegeln; Abbrennen nach 3-5 Tagen; ggf. nach 5-8 Tagen zweite Behandlung
      • Variante 2: Abbrennen; nach 5-8 Tagen zweite Behandlung (bei Siplant nach 2-5 Tagen); ggf. nach weiteren 5-8 Tagen dritte Behandlung (bei Siplant nach 2-5 Tagen)
      • Variante 3: Abbrennen; Schlegeln; zweite Abbrennbehandlung
  • Da die Wirkung durch die Unterbrechung der Fotosynthese erfolgt, ist eine hohe Lichtintensität nach der Behandlung wichtig. Daher am Morgen oder mindestens 5 h vor Sonnenuntergang anwenden. Bis zwei Stunden nach der Behandlung sollte kein Niederschlag fallen.
  • IP-Suisse Kartoffeln:
    • Option A – Herbizidlose Unkrautregulierung: für die Krautbeseitigung stehen alle bewilligten Mittel zur Verfügung.
    • Option B – Nichtchemische Krautbeseitigung: die Krautvernichtung muss nicht-chemisch (d.h. thermisch/ mechanisch/ elektrisch) durchgeführt werde. Nicht-chemisch synthetisierte Fettsäuren wie Siplant dürfen als Abbrennmittel verwendet werden.

Wofür brauche ich eine Sonderbewilligung? 

Listen im Feld- & Gemüsebau 2025

Auf der kantonalen Webseite finden Sie die Sonderbewilligungslisten für den Feldbau und den Gemüsebau. Im Feldbau ist aufgeführt, wann Sonderbewilligungen erforderlich sind, wann sie nicht nötig sind und wo oder in welchen Fällen bestimmte Anwendungen verboten sind. Die Liste für den Gemüsebau ist in drei Spalten unterteilt und bezieht sich auf die verbotenen Wirkstoffe gemäß der Direktzahlungsverordnung (ÖLN).

Beide Listen finden Sie hier

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