Aktuelles vom 16. September 2026
Aktuelle Informationen, Beobachtungen und Empfehlungen der Fachstelle Pflanzenschutz
Zuckerrüben
Anhaltspunkte zur Zuckerrübenernte

Ob eine Ernte wirtschaftlich ist, muss für jedes Feld individuell beurteilt werden..
- Nach einer schwierigen Anbausaison stellt sich bei geschädigten und verdorrten Rübenfeldern die Frage, ob eine Ernte noch wirtschaftlich ist. Die Schweizerische Fachstelle für Zuckerrübenbau (SFZ) gibt folgende Anhaltspunkte für den Entscheid zur Ernte:
- Bei Rübenfeldern mit grünem Laub ist die Ernte in der Regel wirtschaftlich und kann normal geplant werden
- Bei wenig grünem Laub oder nur grünen Blattstielen muss die Gesamtsituation geprüft werden. Insbesondere Schäden durch Rübenmotte oder Rübenrüssler können einen Einfluss haben. Bei einer Schädigung von mehr als 50 % der Rübenkopfschnittfläche ist die Ernte tendenziell nicht wirtschaftlich.
- Bei vollständig verdorrten, braunen Feldern ohne grünes Laub ist die Ernte meist nicht mehr wirtschaftlich. Ausnahme: Felder, die erst seit wenigen Wochen verdorrt sind und/oder ein durchschnittliches Rübengewicht von >400g/Rübe aufweisen.
- Zur Beurteilung empfiehlt die SFZ, pro Feld 100 Rüben von Hand zu ernten und Nassfäule, Durchmesser und Gewicht zu prüfen. Bis zu einem Nassfäuleanteil von 15 % ist eine Verarbeitung der Rüben durch die Schweizer Zucker AG möglich.
- Rüben sollten wenn möglich erst kurz vor dem Abfuhrtermin gerodet werden, um die Ausbreitung von Fäulnis in geschädigten Rüben bei der Lagerung am Haufen zu verringern.
- Achtung: Nicht geerntete Rüben müssen vom Feld entfernt oder vollständig mechanisch zerstört werden, um Durchwuchsrüben in der Folgekultur zu verhindern. Bei Smart-Rüben ist dies besonders wichtig, da sie gegen Sulfonylharnstoff-Herbizide resistent sind!
Cercospora
- Cercospora ist auf allen Feldern leicht bis mittelstark vorhanden.
- Jetzt, wo sich die Rüben, welche den Hitzesommer überstanden haben, wieder erholen, kann noch eine letzte Fungizidbehandlung mit einem anderen Wirkstoff in Betracht gezogen werden.
- Wird bei der letzten Behandlung noch Kupfer beigemischt, gilt eine Wartefrist von 14 Tagen bei einigen Kupferprodukten.
- Aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen empfiehlt es sich die letzte Spritzung bis spätestens 6 Wochen vor der Rodung durchzuführen.
- Bei der Behandlung sollte etwas Feuchte im Bestand vorhanden sein, die Blätter dürfen aber nicht nass sein.
- Bekämpfungsschwelle (August/September): 1 bis 2 kleine Befallsnester pro Are oder 1 grösserer Befallsherd im Bestand (Kontrolle im ganzen Feld und insbesondere an Risikostandorten). Infos zur Bekämpfung können unter weitere Dokumente im PDF «Empfehlungen der letzten Wochen» nachgelesen werden.
Raps
- Der Raps ist an den meisten Standorten im Zwei- bis Dreiblattstadium, vereinzelt erst im Keimblattstadium oder bereits im Fünfblattstadium.
- In den Gelbschalen im Beobachtungsnetz wurden auch diese Woche mit im Durchschnitt zwei Erdflöhen nur wenige Käfer gefangen.
- Sobald die ersten echten Blätter erscheinen, ist eine Erdflohbehandlung im Normalfall nicht mehr nötig.
Rapserdfloh ab der Saat überwachen

Für eine gezielte Behandlung mit Gelbfallen den Rapserdfloh Haupteinflug beobachten. Auch die Schabstellen auf den Pflanzen sind massgebend.
- Diese Woche wurden auf den Beobachtungsnetzparzellen teilweise befallene Pflanzen gefunden, jedoch überall mit maximal 5 % Frassstellen pro Pflanze (siehe Grafik). Etwa 40 % der Parzellen sind noch im Keimblattstadium und somit im Erdfloh-anfälligen Stadium.
- Für die Wirkung der Beizung Buteo Start müssen erste Schabstellen in Kauf genommen werden, da die Erdflöhe den systemischen Wirkstoff über ihre Frasstätigkeit aufnehmen.
- Der Einflug der Erdflöhe sollte ab der Saat mit Gelbschalen überwacht werden. Für das Überprüfen der Bekämpfungsschwelle, welche ab dem 5-Blattstadium gilt (> 100 Fänge in drei Wochen) und für die zeitliche Bestimmung des Haupteinfluges ist eine Gelbschale von Vorteil.
- Die Gelbschalen sollten 20 m im Feld, in der Nähe von mehrjährigen Strukturen (Wald, Hecken, usw.) und nach Möglichkeit am Westrand der Parzelle platziert werden.
- Zudem sollte man sie etwas im Boden vergraben, zur Hälfte mit Seifenwasser befüllen und markieren.
- Bekämpfungsschwelle Rapserdfloh: Im Keimblattstadium in geschwächten Beständen 50 % der Pflanzen mit mehreren Frasstellen (d.h. über 25 % der Blattfläche betroffen)
- Alle zugelassenen Mittel für die Bekämpfung des Rapserdflohs sind sonderbewilligungspflichtig (Pyrethroide).

Der Befall war diese Woche tief, wenn man befallene Pflanzen und Frassstellen pro Pflanze berücksichtigt (→ Vgl. Bekämpfungsschwelle). Die Zahlen über den Balken geben das jeweilige Wachstumsstadium (BBCH) der Rapspflanzen an.
Schnecken nach der Saat im Auge behalten

Zur Überwachung der Schnecken nach der Saat an mehreren Orten im Feld Schneckenfallen mit Metaldehyd-haltigen Schneckenkörnern stellen.
- Da wieder etwas Feuchte im Boden ist und es am Morgen teilweise Tau hat, sind Kontrollen nach wie vor wichtig!
- Schnecken können mit wenigen Bissen junge Rapskeimlinge vertilgen und bis ins 6-Blatt-Stadium Schaden anrichten. Besonders anfällig sind Mulchsaaten und Saaten mit geringer Bodenbearbeitungsintensität, da die Schnecken gute Versteckmöglichkeiten haben.
- Deswegen sollten die Parzellen nach der Aussaat zeitnah auf Schnecken kontrolliert werden.
- Die Überwachung kann entweder mit einer Schneckenfalle oder Schneckenködern erfolgen. Für letzteres werden an mehreren risikoreichen Standorten in der Parzelle einige Metaldehyd-haltigen Schneckenkörner gestreut und z.B. mit einem befestigten Sack zugedeckt. Werden Schleimspuren oder tote Schnecken gefunden, sollten Schneckenkörnern gestreut werden. Schnecken können grossflächig junge Keimlinge in kurzer Zeit vernichten. Deswegen sind Kontrollen und die Bekämpfung bei Vorhandensein enorm wichtig.
- Es stehen Schneckenkörner mit den Wirkstoffen Metaldehyd oder Eisen-III-Phosphat zur Verfügung. Bei Metaldehyd ist zu beachten, dass pro Hektare und Jahr max. 700 g des Wirkstoffes eingesetzt werden dürfen.
- Auf Parzellen, wo die Schnecken vom Rand her einwandern, reichen oft auch Randbehandlungen.
- Flächige Behandlungen dürfen erst gemacht werden, sobald Schleimspuren oder tote Schnecken bei den Köderstellen festgestellt wurden.
Unkräuter, Ungräser und Ausfallgetreide im Raps
Die Ungräser, für eine Behandlung mit spezifischen Gräsermitteln im Nachauflauf, bis ins 3-Blattstadium auflaufen lassen.
- Bei etwas Bodenfeuchte wirken die Bodenherbizide optimal. Nach der Behandlung solten keine Starkniederschläge erfolgen, da das Bodenherbizid sonst im Boden abgeschwemmt wird und den darunter liegenden Rapskeimlingen schaden kann.
- Nachträglich auflaufende Ungräser sowie Ausfallgetreide kann später mit einer Nachauflaufbehandlung mit spezifischen Gräsermitteln gemacht werden. Später heisst, wenn das gesamte Ausfallgetreide aufgelaufen ist und / oder das Dreiblattstadium erreicht hat und der Raps noch nicht zu gross ist (Spritzschatten).
- Einige Mittel werden zwischen dem 2-Blatt und Anfang Bestockung (z.B. Selct, Focus Ultra) der Gräser eingesetzt, andere ab dem 3-Blattstadium bis Ende Bestockung der Gräser (z.B. Fusilade MAx, Xenturion, Agil, PrOpaq oder Targa Super).
Die Gerstensaat steht vor der Tür

Um Verschlämmung zu vermeiden, darf das Saatbett nicht zu fein sein (rechts). Für die Beurteilung eignet sich der Fünflibertest.
- Der optimale Saattermin ist zwischen Ende September und Mitte Oktober, wobei frühe Saaten nicht unbedingt im Vorteil sind. Wichtig bei der Wahl des Saattermins sind die Bedingungen auf dem Feld.
- Bei einer frühen Gerstensaat (Saat vor Ende September), steigt das Ertragspotential. Jedoch kann eine frühe Saat, gerade mit der länger werdenden Vegetationszeit, zu folgenden Problemen führen:
- Die Ausbreitung und das Risiko des Gelbverzwergungsvirus nimmt zu.
- Es können sich bereits im Herbst Krankheiten wie Netz- und Spitzflecken ausbreiten.
- Die Gerste geht sehr dicht in den Winter, was Auswinterungsschäden, Lagerung und Pilzkrankheiten im Frühjahr fördern kann.
Sonderbewilligung seit 15. August im Jahr 2027 erfassen

- Seit dem 15. August müssen Sonderbewilligungen im Jahr 2027 (nicht mehr im 2026) eingetragen werden.
- Das Jahr kann oben rechts ausgewählt werden. Für Sommerkulturen kann der Antrag dann normal ausgefüllt werden. Für Winterkulturen siehe nächster Abschnitt.
- Bereits bewilligte Sonderbewilligungen in vergangenen Jahren können nach wie vor angesehen, heruntergeladen oder ausgedruckt werden. Dafür muss jedoch beim Einloggen bei der Rollenwahl das entsprechende Jahr ausgewählt werden.
Sonderbewilligungen für Winterkulturen beantragen
- Da die Erhebung erst im nächsten Jahr stattfindet, muss die Parzelle mit der diesjährigen Hauptkultur verwendet werden (somit wird bei der Kultur die Vorkultur wie z.B. Gerste oder Weizen angezeigt).
- Um eine Sonderbewilligung zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:
- Erfassen Sie die Sonderbewilligung wie gewohnt (Gruppe, Art, Begründung, Mittel)
- Bei «Auswahl Kultur» wählen Sie die entsprechende Parzelle aus, auch wenn bei der Kultur die Vorkultur angezeigt wird.
- Die Teilfläche ist der Fläche der neu gesäten Kultur anzupassen. Ist die Teilfläche grösser als bei der Vorkultur, kommt eine Fehlermeldung. In diesem Falle unter Bemerkungen die Grösse der Fläche angeben.
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