Eine Fachbewilligung berechtigt Sie zur beruflichen und gewerblichen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft. Ab 2026 werden die Fachbewilligungen in digitaler Form ausgestellt. Damit Ihre Fachbewilligung gültig bleibt, müssen Sie diese bzw. Ihren Ausbildungsabschluss zwischen dem 3. Januar 2026 und dem 30. Juni 2026 in ein zentrales Bundesregister eintragen lassen.
Rechtliche Grundlagen
Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (SR 814.81) Art. 7 und Art. 10:
- Für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft braucht es eine Fachbewilligung.
- Wer eine Fachbewilligung besitzt und entsprechend tätig ist, muss sich regelmässig über den Stand der besten fachlichen Praxis informieren und sich weiterbilden.
- Personen, die über keine Fachbewilligung verfügen, dürfen Pflanzenschutzmittel nur verwenden, sofern sie vor Ort von einer Inhaberin oder einem Inhaber einer Fachbewilligung angeleitet werden.
Anerkannte Abschlüsse
Bis zum 31. Dezember 2026 ist Ihre bisherige Fachbewilligung gültig, sofern diese oder Ihr Ausbildungsabschluss von einer registrierten Bildungsinstitution oder einer landwirtschaftlichen Schule ausgestellt wurde.
2026: Wie tausche ich meine Fachbewilligung um?
Beispiele:
- Lehre als Landwirtin oder Landwirt
- Diplom als Meisterlandwirtin oder -landwirt
- Diplom / Bachelor / Master in Agronomie HAFL/SHL
- Bachelor / Master in Agrarwissenschaften ETHZ
- KEIN fachbewilligungsanerkannter Abschluss: Der Nebenerwerbskurs, die Lehre als Agrarpraktikerin, als Agrarpraktiker und Bäuerinnenschule.
Was ändert sich ab 2026?
Digitalisierung:
Ab 2026 werden die Fachbewilligungen in digitaler Form ausgestellt. Damit Ihre Fachbewilligung über das Jahr 2026 hinaus gültig bleibt, müssen Sie diese bzw. Ihren Ausbildungsabschluss zwischen dem 3. Januar 2026 und dem 30. Juni 2026 in ein zentrales Bundesregister eintragen lassen. Genauere Informationen zur Digitalisierung Ihrer Fachbewilligung folgen im Verlauf des Jahres 2025.

Weiterbildung:
Die digitalisierten Fachbewilligungen sind fünf Jahre gültig. Ihre Gültigkeit kann um jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden, wenn die Inhaberin, der Inhaber die gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsstunden absolviert.

Achtung: Bei Fachbewilligungs-Abschlüssen, welche vor dem 1.1.2000 gemacht wurden, dauert der erste Weiterbildungszyklus nur drei Jahre. Danach gelten für alle fünf Jahre.

Kauf von Pflanzenschutzmitteln:
Ab 1. Januar 2027 ist der Kauf von PSM für die berufliche oder gewerbliche Verwendung nur gegen Vorweisen einer gültigen Fachbewilligung möglich: Dank dem digitalen Nachweissystem mit QR-Code können die Händlerinnen und Händler die Gültigkeit einer Bewilligung in Echtzeit überprüfen.
Erwerb der Fachbewilligung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Falls Sie noch nicht im Besitz einer Fachbewilligung sind (z.B. Abschluss Nebenerwerbskurs), können Sie die Fachbewilligungsprüfung im Rahmen eines Fachbewilligungskurses vorbereiten.
Ab 2025 finden am INFORAMA Bern dreitägige Fachbewilligungskurse mit separater Prüfung statt. Folgende Themen sind Teil des Fachbewilligungskurses (gemäss Verordnung VFB-LG Anhang 1):
- Grundlagen der Toxikologie und Ökologie
- Gesetzgebung über Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitnehmerschutz
- Massnahmen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit
- Umweltverträglichkeit, sachgerechte Verwendung und Entsorgung
- Geräte und deren sachgerechte Handhabung
Kurse und Anmeldung des INFORAMA
Bei Fragen gibt die Fachstelle Pflanzenschutz gerne Auskunft.
Weitere Informationen
2026: Wie tausche ich meine Fachbewilligung um?
Ich bin eine Fachperson und besitze eine Fachbewilligung PSM
SR 814.81 – ChemRRV vom 18. Mai 2005 | Fedlex
SR 814.812.34 – VFB-LG des UVEK vom 28. Juni 2005 | Fedlex
SR 814.812.34 - Verordnung des UVEK vom 24. November 2024 | Fedlex (Inkrafttreten 1. Januar 2026)
Informationen Fachbewilligung für Grünland-Betriebe ab 2026