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Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft

Eine Fachbewilligung berechtigt Sie zur beruflichen und gewerblichen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft. Ab 2026 werden die Fachbewilligungen in digitaler Form ausgestellt. Damit Ihre Fachbewilligung gültig bleibt, müssen Sie ab 2027 innerhalb von 3 (Abschluss vor 2000) bzw. 5 Jahren (Abschluss nach 2000) Weiterbildungskurse absolvieren.

Rechtliche Grundlagen

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (SR 814.81) Art. 7 und Art. 10:

  • Für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft braucht es eine Fachbewilligung.
  • Wer eine Fachbewilligung besitzt und entsprechend tätig ist, muss sich regelmässig über den Stand der besten fachlichen Praxis informieren und sich weiterbilden.
  • Personen, die über keine Fachbewilligung verfügen, dürfen Pflanzenschutzmittel nur verwenden, sofern sie vor Ort von einer Inhaberin oder einem Inhaber einer Fachbewilligung angeleitet werden.

Was ändert sich ab 2026?

Digitalisierung:
Damit Ihre Fachbewilligung weiterhin gültig bleibt, mussten Sie diese bzw. Ihren Ausbildungsabschluss zwischen dem 3. Januar 2026 und dem 30. Juni 2026 in das FABE-Register hochladen. Falls Sie das verpasst haben, melden Sie sich bitte bei der Fachstelle Pflanzenschutz.

Weiterbildung:
Die digitalisierten Fachbewilligungen sind 5 Jahre (3 Jahre bei Abschluss vor 1. Januar 2000) gültig. Ihre Gültigkeit kann um jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden, wenn die Inhaberin, der Inhaber die gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsstunden absolviert. Achtung: Bei Fachbewilligungs-Abschlüssen, welche vor dem 1. Januar 2000 gemacht wurden, dauert der erste Weiterbildungszyklus nur drei Jahre. Danach gelten für alle fünf Jahre. Die Weiterbildungsangebote werden im Verlaufe des Jahres 2026 auf der INFORAMA-Website aufgeschaltet.

Kauf von Pflanzenschutzmitteln:
Ab 1. Januar 2027 ist der Kauf von PSM für die berufliche oder gewerbliche Verwendung nur gegen Vorweisen einer gültigen Fachbewilligung möglich: Dank dem digitalen Nachweissystem mit QR-Code können die Händlerinnen und Händler die Gültigkeit einer Bewilligung in Echtzeit überprüfen.

Weitere Informationen zur Fachbewilligung:

Ich bin eine Fachperson und besitze eine Fachbewilligung PSM

Erwerb der Fachbewilligung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Falls Sie noch nicht im Besitz einer Fachbewilligung sind (z. B. Abschluss Nebenerwerbskurs), können Sie die Fachbewilligungsprüfung im Rahmen eines Fachbewilligungskurses vorbereiten.

Am INFORAMA finden diverse Fachbewilligungskurse mit separater Prüfung statt: Kurse | INFORAMA

Ab dem Jahr 2026 gibt es 2 verschiedene Fachbewilligungen für die Landwirtschaft:

  • Fachbewilligung Landwirtschaft (Ausbringung sämtlicher Pflanzenschutzmittel, 8h Weiterbildung)
  • Fachbewilligung spezielle Bereiche (Ausbringung von Herbiziden mit der Rückenspritze, 4h Weiterbildung)

Informationen Fachbewilligung für Grünland-Betriebe ab 2026

Zuständige Stellen

  • Fachbewilligungs-Prüfung: Fachstelle Pflanzenschutz
  • Fachbewilligungs-Kurse: INFORAMA
  • Ausstellen & Entzug der Fachbewilligung, Fachbewilligungs-Register, gesetzliche Grundlagen: BAFU (Bundesamt für Umwelt)

Weitere Informationen

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