Der Staat unterstützt Landwirtinnen und Landwirte mit Investitions- und Betriebshilfen.
Aktuelles
Starthilfe für Jungbäuerinnen und Jungbauern
Ziel: Starthilfe bei der Übernahme eines Betriebs
Mittel: Zinsloses, rückzahlbares Starthilfedarlehen
Voraussetzungen: Arbeitskraftbedarf von mindestens 1,00 Standardarbeitskräften (SAK), Gesuch muss vor dem 35. Geburtstag eingereicht werden
Kredite für Wohngebäude
Ziel: Kredite für Neu- und Umbau von Betriebsleiterwohnungen (Ersatz Heizung, Isolation, Einbau zusätzliche Zimmer)
Mittel: Betriebsleiterwohnung max. 200 000 Franken (max. 50 Prozent der Baukosten gemäss Offerte)
Voraussetzungen: Arbeitskraftbedarf von mindestens 1,00 Standardarbeitskräften (SAK), landwirtschaftlicher Fähigkeitsausweis oder drei Jahre erfolgreiche Betriebsführung, finanzier- und tragbare Investition
Investitionshilfen für Ökonomiegebäude
Ziel: Investitionshilfen für Neubauten, Sanierungen und Erweiterungen von Ökonomiegebäuden
Mittel:
- nicht rückzahlbare Beiträge (Hügel- und Bergzone) für ganzjährig genutzte Ökonomiegebäude für Raufutter verzehrende Nutztiere und für Alpgebäude
- rückzahlbare, zinslose Investitionskredite für Ökonomiegebäude (alle Tiergattungen) und Alpgebäude (inkl. Alpkäsereien)
- Bemessung nach pauschalen Ansätzen wie zum Beispiel Grossvieheinheiten (GVE)
Voraussetzungen: Arbeitskraftbedarf von mindestens 1,00 Standardarbeitskräften (SAK), landwirtschaftlicher Fähigkeitsausweis oder drei Jahre erfolgreiche Betriebsführung, finanzier- und tragbare Investition
Investitionshilfe für Verarbeitung und Vermarktung
Ziel: Förderung von Betrieben, die in Bauten und Anlagen investieren, um regionale Produkte herzustellen
Mittel: Investitionshilfen für Diversifizierungsprojekte, für gewerbliche Kleinbetriebe im Berggebiet und für bäuerliche Produzentenorganisationen
Voraussetzungen: Je höher die Investitionssumme, desto anspruchsvoller die Voraussetzungen (z.B. Businessplan)
Investitionshilfen für Anlagen zur Erreichung ökologischer Ziele
Ziel: Massnahmen zur Ammoniakreduktion, zum Schutz der Umwelt und der Landschaft
Mittel: nicht rückzahlbare Beiträge (in sämtlichen Zonen inkl. Sömmerungsgebiet) und je nach Massnahme rückzahlbare, zinslose Investitionskredite für Anlagen in den Bereichen Gewässerschutz, Ammoniakreduktion, Heimat- und Landschaftsschutz, Klimaschutz und PCB-Sanierung und für den Erwerb von ökologischen Maschinen
Voraussetzungen: Arbeitskraftbedarf von mindestens 1,00 Standardarbeitskräften (SAK), landwirtschaftlicher Fähigkeitsausweis oder drei Jahre erfolgreiche Betriebsführung, finanzier- und tragbare Investition
Betriebshilfe
Ziel: unverschuldete, finanzielle Probleme beheben, Umfinanzierung, Betriebsaufgabe erleichtern
Mittel: zinsloses Darlehen, Rückzahlung von 7 bis 20 Prozent jährlich je nach Laufzeit
Voraussetzungen:
- Umfinanzierung: Wartefrist von drei Jahren nach grossen Investitionen, letzte Umschuldung muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.
- Finanzielle Bedrängnis liegt vor, wenn Gesuchstellerin oder Gesuchsteller vorübergehend ausser Stande ist, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Eine verzinsliche Ausgangsverschuldung von mehr als 50 Prozent des Ertragswertes muss vorliegen.
- Erleichterung der Betriebsaufgabe: Darlehen können nur gewährt werden, wenn das frei werdende Land an ein oder mehrere bestehende, innerhalb einer Fahrdistanz von höchstens 15 km liegende Gewerbe verkauft oder für mindestens 12 Jahre verpachtet wird.
- Übersteigt das veranlagte steuerbare Vermögen der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers 600 000 Franken, so wird kein Betriebshilfedarlehen zur Behebung einer unverschuldeten finanziellen Bedrängnis oder für die Umfinanzierung verzinslicher Schulden gewährt.
- Arbeitsaufkommen von mindestens 1,00 Standardarbeitskräften (SAK), finanzielle Situation nach Gewährung des Betriebshilfedarlehens muss tragbar sein.