So gehen Sie vor, wenn Sie ein Gesuch für landwirtschaftliche Investitionshilfen und Betriebshilfe einreichen möchten.
Was wird unterstützt?
Folgende Arten von Unterstützung bestehen:
- Starthilfe für Jungbäuerinnen und Jungbauern
- Kredite für Neu- und Umbauten von Wohngebäuden
- Investitionshilfen für Neubauten, Sanierungen und Erweiterungen von Ökonomiegebäuden
- Investitionshilfen für Bauten zur Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten
- Investitionshilfen für Anlagen zur Erreichung ökologischer Ziele
- Betriebshilfe-Darlehen
Informationen Investitions- und Betriebshilfen
Sie wollen ein Gesuch einreichen? So gehen Sie vor
Schritt1
Füllen Sie das Gesuch aus
Schritt2
Legen Sie – falls vorhanden – folgende Unterlagen bei:
- Projektunterlagen (Pläne, Kostenschätzungen, Vertragsentwürfe usw.)
- Buchhaltungsabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre
- aktuelle Steuererklärung
- Gutachten der Beratung mit Tragbarkeitsbeurteilung
- weitere Unterlagen (Pachtverträge, Fähigkeitszeugnisse, Finanzierungsplan, Baubewilligung usw.)
Schritt3
Reichen Sie Ihr Gesuch bei der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion – Bernische Stiftung für Agrarkredite ein:
Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern
Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion
Bernische Stiftung für Agrarkredite (BAK)
Schwand 17
3110 Münsingen
E-Mail
Schritt4
Wenn das Gesuch vollständig ist, erhalten Sie in der Regel innert zwei bis drei Monaten einen Entscheid.
Weitere Informationen
Bedingungen und Grundlagen
Allgemeine Bedingungen für Hochbaubeiträge, Fachstelle Hochbau, Amt für Landwirtschaft und Natur
Allgemeine Bedingungen für landwirtschaftliche Kredite und Betriebshilfedarlehen, Bernische Stiftung für Agrarkredite (BAK)
Nutzwertanalyse Förderungswürdigkeit Ökonomiegebäude
Strategie Strukturverbesserungen 2030, Amt für Landwirtschaft und Natur
Strukturverbesserungen – Investitionshilfen, Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)
Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft