Der Kanton Bern ist an einer Vielzahl von Unternehmen und Institutionen beteiligt. Der Regierungsrat hat für die Aufsicht folgender Institutionen die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) bestimmt.
Die Führung, Steuerung und Aufsicht erfolgt auf der Basis von Richtlinien des Regierungsrates, welche ein Dreikreisemodell vorsehen. Damit wird der unterschiedlichen Grösse und Höhe des Beteiligungsanteils sowie der Bedeutung und dem Risiko für den Kanton Rechnung getragen.
Richtlinien zur Aufsicht der Beteiligungen (PCG Richtlinien), Kanton Bern
Kreis 1
- BKW AG (Zuständigkeit Generalsekretariat WEU)
- Gebäudeversicherung Bern (GVB) (Zuständigkeit Generalsekretariat WEU)
Kreis 2
- Bernische Stiftung für Agrarkredite (Zuständigkeit Amt für Landwirtschaft und Natur)
- Made in Bern AG (Zuständigkeit Amt für Wirtschaft)
- Flughafen Bern AG (Zuständigkeit Amt für Wirtschaft)
- Messepark Bern AG (Zuständigkeit Amt für Wirtschaft)
Kreis 3
- be-advanced AG (Zuständigkeit Amt für Wirtschaft)
- CASEi (Zuständigkeit Amt für Landwirtschaft und Natur)
- Fondation rurale interjurassienne (Zuständigkeit Amt für Landwirtschaft und Natur)
- Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredite SGH (Zuständigkeit Amt für Wirtschaft)
- Stiftung Schweizer Wildstation (Zuständigkeit Amt für Landwirtschaft und Natur)
- Stiftung Wyss Academy for Nature at the University of Bern (Zuständigkeit Generalsekretariat)
- Stiftung Interkantonale Försterschule Lyss (Zuständigkeit Amt für Wald und Naturgefahren)
- Switzerland Innovation Park Biel/Bienne (Zuständigkeit Amt für Wirtschaft)
Berichterstattung einzelner Institutionen
Gegenüber dem Regierungsrat wird jeweils einmal jährlich bis Ende Oktober über die Institutionen des ersten und des zweiten Kreises Bericht erstattet. Über die Institutionen des dritten Kreises erfolgt keine Berichterstattung.