Die Bernische Stiftung für Agrarkredite (BAK) entscheidet im Kanton Bern über Gesuche für Investitionskredite und Betriebshilfedarlehen für landwirtschaftliche Betriebe.
Die Leistungen der BAK im Überblick
- Vergibt auf Gesuch hin Investitionskredite und Betriebshilfedarlehen für landwirtschaftliche Betriebe
- Unterstützt Bauten, in denen landwirtschaftliche Produkte verarbeitet, gelagert oder vermarket werden (zum Beispiel Käsereien).
- Wickelt die Forstkredite für das Amt für Wald und Naturgefahren ab.
Organisation
- Geschäftsführer: Hans Oesch
- Der BAK-Stiftungsrat ist das oberste Organ der BAK und setzt sich aus Mitgliedern aus dem Bank-, Treuhand- und Landwirtschaftssektor zusammen. Damit ist sichergestellt, dass Gesuche aus verschiedenen Perspektiven begutachtet werden.
Rechtliche Grundlagen
Kantonales Landwirtschaftsgesetz, Artikel 45, Absatz 2
Kantonale Strukturverbesserungsverordnung, Artikel 19-25
Kantonales Waldgesetz
Kantonale Waldverordnung