Die Bernische Stiftung für Agrarkredite (BAK) entscheidet im Kanton Bern über Gesuche für Investitionskredite und Betriebshilfedarlehen für landwirtschaftliche Betriebe.
Die Leistungen der BAK im Überblick
- Vergibt auf Gesuch hin Investitionskredite und Betriebshilfedarlehen für landwirtschaftliche Betriebe
- Unterstützt Bauten, in denen landwirtschaftliche Produkte verarbeitet, gelagert oder vermarket werden (zum Beispiel Käsereien).
- Wickelt die Forstkredite für das Amt für Wald und Naturgefahren ab.
Organisation
- Geschäftsführer: Hans Oesch
- Der BAK-Stiftungsrat ist das oberste Organ der BAK und setzt sich aus Mitgliedern aus dem Bank-, Treuhand- und Landwirtschaftssektor zusammen. Damit ist sichergestellt, dass Gesuche aus verschiedenen Perspektiven begutachtet werden.
Rechtliche Grundlagen
Kantonales Landwirtschaftsgesetz, Artikel 45, Absatz 2
Kantonale Strukturverbesserungsverordnung, Artikel 19-25
Kantonales Waldgesetz
Kantonale Waldverordnung
Weitere Informationen
Geschäftsbericht BAK 2024
Geschäftsbericht BAK 2023
Geschäftsbericht BAK 2022
Geschäftsbericht BAK 2021
Geschäftsbericht BAK 2020
Stiftungsurkunde BAK
Allgemeine Bedingungen BAK
Gesuch um forstliche Investitionskredite für juristische Personen und
PersonengesellschaftenMerkblatt «Massnahmen zur Sicherung der Liquidität»