Bieten Sie Kundinnen oder Kunden der Regionalen Arbeitsvermittlung die Möglichkeit, in Ihrem Unternehmen wertvolle Praxiserfahrung zu sammeln. Der Arbeitsmarkt ist auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewiesen, die über solide praktische Kenntnisse verfügen. Unterstützen Sie daher Kundinnen und Kunden der Regionalen Arbeitsvermittlungdabei, ihre beruflichen Chancen zu verbessern.
Voraussetzungen Praktikumsbetrieb
Es ist uns ein Anliegen, sicherzustellen, dass das Praktikum eine bereichernde Erfahrung für beide Seiten ist. Wir ermutigen daher Unternehmen, die Praktikanten aktiv in Aufgaben einzubinden, die ihre beruflichen Perspektiven erweitern und sie auf künftige Herausforderungen im Arbeitsmarkt vorbereiten.
- Sie beteiligen sich mit 25 % an der Arbeitslosenentschädigung der Kundin oder des Kunden der Regionalen Arbeitsvermittlung.
- Die Freistellung der Person aus dem Praktikum muss gewährleistet sein, falls eine neue Stelle gefunden wird.
- Sie gewähren der Kundin oder dem Kunden der Regionalen Arbeitsvermittlung Zeit für die Stellensuche und die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen.
Voraussetzungen für Kundinnen oder Kunden der Regionalen Arbeitsvermittlung
- Die stellensuchende Person ist bei der Regionalen Arbeitsvermittlung angemeldet und erhält Arbeitslosenentschädigung.
- Es fehlt an Erfahrung im bisherigen Berufsfeld oder die Kundin oder der Kunde der Regionalen Arbeitsvermittlung möchte nach einer längeren Pause wieder in diesen Bereich einsteigen.
- Sie oder er ist bereit, während des Praktikums weiterhin eine Stelle zu suchen und diese Bemühungen zu dokumentieren. Das Praktikum muss jederzeit zugunsten einer Stelle beendet werden.
Administrative Aufgaben für den Praktikumsbetrieb
Folgende administrative Aufgaben sind mit einem Berufspraktikum verbunden:
- Sie füllen die Praktikumsvereinbarung zusammen mit der Kundin oder dem Kunden der Regionalen Arbeitsvermittlung aus. Bitte beachten Sie, dass kein separater Praktikumsvertrag abgeschlossen werden darf.
- Sie reichen monatlich eine AMM-Bescheinigung (Präsenzkontrolle) bei der zuständigen Arbeitslosenkasse ein.
- Sie stellen nach der Beendigung des Praktikums der Kundin oder dem Kunden der Regionalen Arbeitsvermittlung ein Arbeitszeugnis aus.
Dauer des Praktikums
Interesse an einem Praktikum
Die Kundin oder der Kunde der Regionalen Arbeitsvermittlung kann bei der Beraterin oder dem Berater der Regionalen Arbeitsvermittlung das Formular «Gesuch um Bewilligung eines Berufspraktikums» verlangen.