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Arbeit auf Probe

Sind Sie bei der Besetzung einer Stelle unsicher, ob die Fähigkeiten einer Kandidatin oder eines Kandidaten Ihren Anforderungen entsprechen? Nutzen Sie die Dienstleistung der Regionalen Arbeitsvermittlung «Arbeit auf Probe» und erhöhen Sie die Chance auf eine erfolgreiche Stellenbesetzung. So können Sie die Kundin oder den Kunden der Regionalen Arbeitsvermittlung direkt im Arbeitsalltag kennenlernen und herausfinden, ob sie oder er die geeignete Person für Ihr Unternehmen ist.

Ihre Vorteile

  • Sie erhalten die Möglichkeit, die fachliche Qualifikation der Kundin oder des Kunden der Regionalen Arbeitsvermittlung direkt einzuschätzen.
  • Sie können prüfen, ob die persönliche und teamdynamische Passung stimmt.
  • Ihr administrativer Aufwand beschränkt sich auf eine Anwesenheitsbestätigung (AMM-Bescheinigung).

Dauer


Eine «Arbeit auf Probe» dauert mindestens einen ganzen Tag und höchstens fünf Tage.

Voraussetzungen, Entschädigung, Versicherung

  • Die stellensuchende Person ist bei der Regionalen Arbeitsvermittlung angemeldet und bezieht Arbeitslosenentschädigung.
  • Sie bezahlen für die Probetage keinen Lohn. Die Kundin oder der Kunde der Regionalen Arbeitsvermittlung erhält während dieser Zeit die reguläre Arbeitslosenentschädigung sowie einen Beitrag an die Reise- und Verpflegungskosten.
  • Die Kundin oder der Kunde der Regionalen Arbeitsvermittlung ist während der «Arbeit auf Probe» durch die Arbeitslosenversicherung gegen Berufs- und Nichtberufsunfall versichert.
     

Weiteres Vorgehen bei Interesse

  • Sie vereinbaren mit der stellensuchenden Person eine «Arbeit auf Probe». Diese informiert anschliessend ihre Beraterin oder ihren Berater der Regionalen Arbeitsvermittlung darüber.
  • Sie füllen die AMM-Bescheinigung (Präsenzkontrolle) aus, die Sie von der Kundin oder dem Kunden der Regionalen Arbeitsvermittlung erhalten werden.
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