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Einführungspraktikum Fachperson Betreuung EFZ (Kind)

Um eine Ausbildung in der Fachrichtung Kinder zu beginnen, verlangen die Lehrbetriebe häufig vorgängig ein Einführungspraktikum von einem bis zu drei Jahren in ihrem Betrieb.

Maximaldauer des Einführungspraktikums

Ein Einführungspraktikum im Sinne der kantonalen Arbeitsmarktkommission KAMKO liegt vor, wenn die Dauer des Arbeitsverhältnisses 6 Monate nicht überschreitet. Sichert der Betrieb den Ausbildungsplatz verbindlich zu, so kann er das Einführungspraktikum um maximal 6 Monate bis zum Beginn der Ausbildung verlängern.

Abgrenzung zum Einführungspraktikum

Für die KAMKO ist es nicht zulässig, wenn eine interessierte Person über die Maximaldauer hinaus mehrfach in verschiedenen Institutionen der gleichen Organisation beschäftigt wird. Werden die genannten Abgrenzungskriterien nicht eingehalten, so gelten die «Praktikantinnen und Praktikanten» als ungelernte Arbeitnehmende.

Kontrollen


Die KAMKO kontrolliert in den Kitas die Löhne der ungelernten Arbeitnehmenden, ob die orts- und branchenüblichen Löhne (Monatslohn von mindestens CHF 3000, 42 Wochenstunden, ohne 13. Monatslohn) eingehalten werden.

Stellt die KAMKO wiederholt missbräuchliche Unterschreitungen fest, kann sie beim Regierungsrat befristete Mindestlöhne beantragen.

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