Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Bewilligungen für Schausteller und Zirkusbetreiber

Die Tätigkeit als Schausteller/-in oder Zirkusbetreiber/-in ist in der Schweiz bewilligungspflichtig. Der Kanton Bern erteilt nur Bewilligungen für Schausteller/-innen und Zirkusbetreiber/-innen, die ihren Geschäftssitz, beziehungsweise Wohnsitz im Kanton Bern haben.

So gehen Sie vor

Schritt
1

Stellen Sie sicher, dass ihre Haftpflichtversicherung eine ausreichende Deckung hat. Legen Sie den Nachweis dem Gesuch bei.

Schritt
2

Sie benötigen einen Sicherheitsnachweis einer akkreditierten oder anerkannten Inspektionsstelle.

Liste der akkreditierten oder anerkannten Inspektionsstellen

Schritt
3

Reichen Sie das Gesuch beim Amt für Wirtschaft (AWI) ein.

Bewilligungsgesuch für Schausteller und Zirkusbetreiber

Amt für Wirtschaft
Marktaufsicht
Laupenstrasse 22
3008 Bern
E-Mail

Reisendengewerbe

Bewilligungen für Reisende erteilen die Regierungsstatthalterämter.

Ermächtigung zur Abgabe von Ausweiskarten

Schweizer Unternehmen oder Branchenverbände haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden oder Mitgliedern Ausweiskarten abzugeben. Den Antrag auf Ermächtigung zur Abgabe von Ausweiskarten reichen Sie zusammen mit erforderlichen Beilagen beim Amt für Wirtschaft (AWI) ein.

Antrag auf Ermächtigung zur Abgabe von Ausweiskarten

Amt für Wirtschaft
Marktaufsicht
Laupenstrasse 22
3008 Bern
E-Mail

Weitere Informationen

  • Informationen über das Reisendengewerbe des SECO

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