Die Tätigkeit als Schausteller/-in oder Zirkusbetreiber/-in ist in der Schweiz bewilligungspflichtig. Der Kanton Bern erteilt nur Bewilligungen für Schausteller/-innen und Zirkusbetreiber/-innen, die ihren Geschäftssitz, beziehungsweise Wohnsitz im Kanton Bern haben.
So gehen Sie vor
Schritt1
Stellen Sie sicher, dass ihre Haftpflichtversicherung eine ausreichende Deckung hat. Legen Sie den Nachweis dem Gesuch bei.
Die minimalen Deckungssummen für die verschiedenen Anlagen sind im Anhang 3 der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden (SR 943.11) festgehalten.
Schritt2
Sie benötigen einen Sicherheitsnachweis einer akkreditierten oder anerkannten Inspektionsstelle.
Liste der akkreditierten oder anerkannten Inspektionsstellen
Die Gültigkeitsdauer der Sicherheitsnachweise sind im Anhang 2 der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden (SR 943.11) festgehalten.
Schritt3
Reichen Sie das Gesuch beim Amt für Wirtschaft (AWI) ein.
Bewilligungsgesuch für Schausteller und Zirkusbetreiber
Amt für Wirtschaft
Marktaufsicht
Laupenstrasse 22
3008 Bern
E-Mail
Reisendengewerbe
Bewilligungen für Reisende erteilen die Regierungsstatthalterämter.
Ermächtigung zur Abgabe von Ausweiskarten
Schweizer Unternehmen oder Branchenverbände haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden oder Mitgliedern Ausweiskarten abzugeben. Den Antrag auf Ermächtigung zur Abgabe von Ausweiskarten reichen Sie zusammen mit erforderlichen Beilagen beim Amt für Wirtschaft (AWI) ein.
Antrag auf Ermächtigung zur Abgabe von Ausweiskarten
Amt für Wirtschaft
Marktaufsicht
Laupenstrasse 22
3008 Bern
E-Mail