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Konsumkredite vermitteln

Wenn Sie für eine Bank oder andere Anbieter gewerbsmässig Konsumkredite vermitteln, benötigen Sie eine Bewilligung. Ebenfalls wenn Sie als Person oder Firma Kredite gewähren, die nicht der Bankengesetzgebung unterstehen.

So gehen Sie vor

Schritt
1

Prüfen Sie, ob Sie die fachlichen Voraussetzungen erfüllen.

Für Kreditgeber ist Voraussetzung:

  • kaufmännische Grundausbildung oder eine gleichwertige Ausbildung
  • mindestens dreijährige Berufspraxis im Bereich Finanzdienstleistungen

Für Kreditvermittler ist eine mindestens dreijährige Berufspraxis im Bereich Finanzdienstleistungen oder in einem vergleichbaren Bereich Voraussetzung.

Schritt
2

Füllen Sie das Gesuch aus:

Gesuch zur Vermittlung von Konsumkrediten

Schritt
3

Füllen Sie für jede zeichnungsberechtigte Person (inkl. Inhaber/-in der Firma) das im Gesuch integrierte Beiblatt «Verantwortliche Person» aus. Sie benötigen dazu folgende Beilagen, die nicht älter als drei Monate sind: 

Schritt
4

Reichen Sie das Gesuch und die Beilagen beim Amt für Wirtschaft (AWI) ein:

Amt für Wirtschaft
Marktaufsicht
Laupenstrasse 22
3008 Bern

Weitere Informationen

Zum Schutz der Konsumenten und Konsumentinnen ist der Höchstzinssatz auf zehn Prozent festgelegt. Kreditgebende Personen sind verpflichtet, bei ihrer Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) zu überprüfen, ob die Klientinnen und Klienten kreditfähig sind.

  • Informationsstelle für Konsumkredit (IKO)

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