Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Bewilligung Händlerschilder (Kollektivfahrzeugausweis)

Wer Händlerschilder beantragt, wird von Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) aufgefordert, einen Nachweis zu erbringen, dass im Betrieb die Arbeitshygienevorschriften eingehalten werden.

Die Fachstelle Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz (AS/GS) ist für den Vollzung des Arbeitsgesetzes zuständig und prüft, ob die Voraussetzungen der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArV 3) für den Bezug eins Kollektivfahrzeugausweises erfüllt sind. Ist das der Fall, erhält der Betrieb von der Fachstelle ASGS eine Bestätigung, je nach Situation auch mit Auflagen.

Fragen zur Bestätigung der Arbeitshygienevorschriften für den Bezug eines Händlerschildes beantworten die Arbeitsinspektorinnen oder Arbeitsinspektoren.

Zuständige Person der Fachstelle AS/GS finden

Für den Berner Jura, die Region Biel/Bienne und das Seeland ist die Fachstelle in Nidau, für die anderen Regionen die Fachstelle in Bern zuständig.

Seite teilen