Wer Händlerschilder beantragt, wird vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) aufgefordert, einen Nachweis zu erbringen, dass im Betrieb die Arbeitshygienevorschriften eingehalten werden.
Der Bereich Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz (ASGS) ist für den Vollzug des Arbeitsgesetzes zuständig und prüft, ob die Voraussetzungen der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) für den Bezug eines Kollektivfahrzeugausweises erfüllt sind. Ist dies der Fall, erhält der Betrieb vom Bereich ASGS eine Bestätigung, je nach Situation auch mit Auflagen.
Fragen zur Bestätigung der Arbeitshygienevorschriften für den Bezug eines Händlerschildes beantworten die Arbeitsinspektorinnen oder Arbeitsinspektoren.
Zuständige Person im Bereich ASGS finden
Für den Berner Jura, die Region Biel/Bienne und das Seeland sind die Mitarbeitenden am Standort in Nidau, für die anderen Regionen sind die Mitarbeitenden am Standort in Bern zuständig