Schwarzarbeit ist illegal. Arbeitnehmende und Arbeitgebende verstossen mit Schwarzarbeit gegen das Gesetz. Im Kanton Bern kontrolliert die Arbeitsmarktkontrolle Bern die Arbeitsverhältnisse und klärt ab, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt.
In der Regel werden bei Schwarzarbeit:
- keine Sozialabgaben entrichtet (AHV, IV, ALV usw.),
- keine Arbeitsbewilligungen für ausländische Erwerbstätige eingeholt,
- kein Lohn und kein Umsatz versteuert,
- unrechtmässig Arbeitslosengelder bezogen und
- keine Quellensteuer abgerechnet.
Arbeitsmarktkontrolle Kanton Bern
Im Kanton Bern kontrolliert die Arbeitsmarktkontrolle Bern (AMKBE) die Arbeitsverhältnisse. Die AMKBE handelt im Auftrag des Kantons und der paritätischen Kommissionen. In ihrer Leistungsvereinbarung ist unter anderem die Anzahl der jährlichen Kontrollen geregelt. Die AMKBE kontrolliert, ob die Lohn- und Arbeitsbedingungen im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr eingehalten werden und bekämpft Schwarzarbeit.
Schwarzarbeit melden
Wer Hinweise darauf hat, dass jemand in seinem Umfeld Schwarzarbeit leistet oder ermöglicht, oder dass eine Person unrechtmässig Arbeitslosengelder bezieht, kann das melden:
Weitere Informationen
Anmeldung für Arbeitgebende im vereinfachten Abrechnungsverfahren
Vorgehen zur Überprüfung der selbständigen Erwerbstätigkeit von ausländischen Dienstleistungserbringern, SECO, 2015 (siehe Punkt 5.8)
Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, BGSA, SR 822.41)
Verordnung über Massnahmen vom 6. September 2006 zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Verordnung gegen die Schwarzarbeit, VOSA, SR 822.411)
Arbeitsmarktgesetz vom 23. Juni 2003 (AMG, BSG 836.11)
Arbeitsmarktverordnung vom 29. Oktober 2003 (AMV, BSG 836.111)