Die kantonalen Eichmeister prüfen die Genauigkeit der eingesetzten Messmittel wie Waagen oder Zapfsäulen. Sie sorgen für korrekte Mengenangaben im Handel und Geschäftsverkehr.
Meldepflicht und Meldeformular
Wenn Sie ein Messmittel im gesetzlich geregelten Bereich verwenden, sind Sie verantwortlich, dass:
- Sie jedes neu in Betrieb genommene Gerät dem zuständigen Eichamt melden
- das Messmittel den gesetzlichen Vorschriften entspricht
- die Nacheichung fristgemäss durchgeführt wird
- Sie die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung aufbewahren
Eichpflicht
Messmittel, insbesondere Waagen, Gewichtstücke, Tanksäulen, Abgasmessgeräte und Längenmessmittel unterstehen der Eichpflicht wenn sie:
- In Handel und Verkehr verwendet werden (An- oder Verkauf von Gütern)
- Im Dienst der Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit stehen
- Zur amtlichen Feststellung von Sachverhalten, die physikalische Grössen betreffen, verwendet werden
Ansprechpartner
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Gesetzliche Grundlagen
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