Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Eichmeister

Die kantonalen Eichmeister prüfen die Genauigkeit der eingesetzten Messmittel wie Waagen oder Zapfsäulen. Sie sorgen für korrekte Mengenangaben im Handel und Geschäftsverkehr.

Meldepflicht und Meldeformular

Wenn Sie ein Messmittel im gesetzlich geregelten Bereich verwenden, sind Sie verantwortlich, dass:

  • Sie jedes neu in Betrieb genommene Gerät dem zuständigen Eichamt melden
  • das Messmittel den gesetzlichen Vorschriften entspricht
  • die Nacheichung fristgemäss durchgeführt wird
  • Sie die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung aufbewahren

Meldeformular für Messmittel

Eichpflicht    

Messmittel, insbesondere Waagen, Gewichtstücke, Tanksäulen, Abgasmessgeräte und Längenmessmittel unterstehen der Eichpflicht wenn sie:

  • In Handel und Verkehr verwendet werden (An- oder Verkauf von Gütern)
  • Im Dienst der Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit stehen
  • Zur amtlichen Feststellung von Sachverhalten, die physikalische Grössen betreffen, verwendet werden

Ansprechpartner

Geben Sie den Namen Ihres Ortes oder Ihrer Gemeinde im Suchfeld ein.

Gesetzliche Grundlagen

  • Verordnung über das Mass- und Gewichtswesen 941.11, Kanton Bern

  • Rechtliche Grundlagen, Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS

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