Sie arbeiten oder sind teilweise selbstständig während der Arbeitslosigkeit und erhalten dabei einen Lohn, der kleiner ist als Ihre Arbeitslosenentschädigung? Den Lohn aus dieser Tätigkeit nennt man Zwischenverdienst. In diesem Fall zahlt Ihnen die Arbeitslosenkasse einen Betrag zum Ausgleich. In der Regel erhalten Sie mit einem Zwischenverdienst mehr Geld als ohne.
Ihre Vorteile
- Sie bleiben im Arbeitsmarkt und Sie behalten den täglichen Arbeitsrhythmus.
- Es entsteht keine Lücke im Lebenslauf und Sie erwerben neue Arbeitszeugnisse und Referenzen.
- Sie knüpfen Kontakte für die zukünftige Stellensuche.
- Sie verbrauchen Ihre verfügbaren Taggelder weniger schnell.
- Wenn Sie im Zwischenverdienst angestellt sind, zahlen Sie in dieser Zeit Beiträge an die Arbeitslosenversicherung ein. Diese Beitragszeit ist wichtig für eine allfällige neue Rahmenfrist.
- Bei einem Zwischenverdienst, der tiefer ist als Ihr Arbeitslosengeld, zahlt Ihnen die Arbeitslosenkasse zusätzlich eine sogenannte Kompensationszahlung. In der Regel erhalten Sie so mehr Geld.
Ihre Pflichten
- Sie müssen Ihre Beratungstermine bei der Regionalen Arbeitsvermittlung wahrnehmen.
- Sie müssen sich weiterhin um eine Stelle bewerben und Ihre Bemühungen nachweisen.
- Sie müssen Ihren Zwischenverdienst beibehalten, bis Sie eine zumutbare Stelle gefunden haben.
So melden Sie Ihren Zwischenverdienst
Schritt1
Zwischenverdienst melden
Melden Sie Ihren Zwischenverdienst:
- Bei Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater bei der Regionalen Arbeitsvermittlung, sobald Sie die Arbeit angenommen haben.
- Geben Sie den Zwischenverdienst monatlich auf dem Formular «Angaben der versicherten Person» an.
Schritt2
Formular Zwischendienst ausfüllen lassen
Während Sie im Zwischenverdienst angestellt sind:
Ihr/-e Arbeitgeber/-in muss monatlich Ihren Zwischenverdienst bescheinigen.
Dazu muss folgendes Formular verwendet werden:
Arbeitslosenversicherung: Bescheinigung über Zwischenverdienst
Schritt3
Formular Zwischenverdienst bei der Arbeitslosenkasse einreichen
Reichen Sie am Ende des Monats das von Ihrer Arbeitgeberin / Ihrem Arbeitgeber ausgefüllte Formular bei Ihrer Arbeitslosenkasse ein.