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Ferien während der Arbeitslosigkeit

Während der Arbeitslosigkeit haben Sie Anspruch auf Ferien, sogenannte kontrollfreie Tage. Während dieser Zeit müssen Sie keine Arbeitsbemühungen tätigen und auch nicht vermittlungsfähig sein.

Das müssen Sie wissen

  • Nach ca. 3 Monaten* erhalten Sie 5 Ferientage. Während diesen Ferientagen müssen Sie keine Termine bei der Regionalen Arbeitsvermittlung wahrnehmen und keine Arbeitsbemühungen tätigen.
  • Die Ferientage können angespart werden.
    Beispiel: Nach 120 Taggeldern haben Sie insgesamt 10 Ferientage (2 Wochen) zur Verfügung.
  • Nicht bezogene Ferientage verfallen am Ende Ihrer Rahmenfrist (Bezugsdauer der Taggelder). Sie werden nicht ausbezahlt und nicht auf eine neue Rahmenfrist übertragen.

* Das entspricht 60 Arbeitstagen mit Taggeld (inklusive Warte- und Einstelltage).

Das müssen Sie tun

Schritt
1

Ferien bei Regionaler Arbeitsvermittlung melden

Melden Sie Ihren Ferienbezug mindestens 2 Wochen im Voraus bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater an.

Wichtig: Wenn Sie geplante Ferien doch nicht beziehen, müssen Sie die Änderung sofort melden. Ohne Mitteilung gelten die Ferien trotzdem als bezogen.

Schritt
2

Monatliche Dokumente einreichen

  • Geben Sie die Ferien im Formular «Angaben der versichterten Person» an.
  • Auch während der Ferien müssen Sie die Arbeitsbemühungen bis zum 5. Tag des Folgemonats einreichen. 

Unbezahlter Urlaub

Falls Sie keinen Anspruch auf bezahlte Ferientage haben, können Sie unbezahlten Urlaub beziehen. Das ist jedoch nur nach Absprache mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater möglich.

Das gilt dabei:

  • Während des unbezahlten Urlaubs erhalten Sie kein Arbeitslosengeld.
  • Sie müssen an keinen Beratungsgesprächen teilnehmen.
  • Geben Sie die Ferien im Formular «Angaben der versicherten Person» an.
  • Die Arbeitsbemühungen müssen Sie trotzdem machen und fristgerecht einreichen bis zum 5. Tag des Folgemonats.

Weitere Informationen

  • Ihre Pflichten

  • Flyer «Ferien und Arbeitslosigkeit», AVA Amt für Arbeitslosenversicherung

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