Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Ihre Pflichten

Wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten möchten, müssen Sie gesetzlich vorgeschriebene Pflichten erfüllen. Ansonsten kann es sein, dass Sie weniger oder kein Arbeitslosengeld ausbezahlt bekommen. Ihre aktive Mitarbeit ist wichtig. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen.

Das müssen Sie tun

Monatliche Dokumente einreichen

Was Wo Wann

Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen

- Job-Room
- per Post
- AVA-Empfang
spätestens am 5. Tag des Folgemonats
Angaben der versicherten Person

- Job-Room
- per Post
- AVA-Empfang
- Kontaktformular www.be.ch/ava-kontakt
jeweils Ende Monat, jedoch spätestens innerhalb von 3 Monaten
Im Zwischenverdienst:
Bescheinigung über Zwischenverdienst
- Job-Room
- per Post
- AVA-Empfang
- Kontaktformular www.be.ch/ava-kontakt
jeweils Ende Monat, jedoch spätestens innerhalb von 3 Monaten

Was passiert, wenn ich die Pflichten nicht erfülle?

Wenn Sie Ihre Pflichten nicht einhalten, kann das Folgen haben:

  • Sie erhalten für eine bestimmte Anzahl Tage kein Arbeitslosengeld (z.B. Einstelltage).
  • Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt oder beginnt später.
  • Bereits ausbezahlte Gelder können zurückgefordert werden.
  • Falsche oder unvollständige Angaben können zu einer Strafanzeige führen.

Weitere Informationen

  • Pflichten des Versicherten, Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG

  • Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Besondere Situationen: Krankheit & Unfall, Ferien, Militär-/Zivilschutz, Zwischenverdienst etc.

Seite teilen