Wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten möchten, müssen Sie gesetzlich vorgeschriebene Pflichten erfüllen. Ansonsten kann es sein, dass Sie weniger oder kein Arbeitslosengeld ausbezahlt bekommen. Ihre aktive Mitarbeit ist wichtig. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen.
Das müssen Sie tun
Monatliche Dokumente einreichen
| Was | Wo | Wann |
Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen |
- Job-Room - per Post - AVA-Empfang |
spätestens am 5. Tag des Folgemonats |
| Angaben der versicherten Person |
- Job-Room - per Post - AVA-Empfang - Kontaktformular www.be.ch/ava-kontakt |
jeweils Ende Monat, jedoch spätestens innerhalb von 3 Monaten |
| Im Zwischenverdienst: Bescheinigung über Zwischenverdienst |
- Job-Room - per Post - AVA-Empfang - Kontaktformular www.be.ch/ava-kontakt |
jeweils Ende Monat, jedoch spätestens innerhalb von 3 Monaten |
Was passiert, wenn ich die Pflichten nicht erfülle?
Wenn Sie Ihre Pflichten nicht einhalten, kann das Folgen haben:
- Sie erhalten für eine bestimmte Anzahl Tage kein Arbeitslosengeld (z.B. Einstelltage).
- Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt oder beginnt später.
- Bereits ausbezahlte Gelder können zurückgefordert werden.
- Falsche oder unvollständige Angaben können zu einer Strafanzeige führen.
Weitere Informationen
Seite teilen