Nachdem Sie sich bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (früher RAV) angemeldet haben, können Sie Ihr Arbeitslosengeld beantragen. Ihre Arbeitslosenkasse prüft Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld und zahlt dieses aus. In der Fachsprache spricht man auch von Arbeitslosenentschädigung oder von Taggeldern.
Zuerst Arbeitslosigkeit anmelden, dann Arbeitslosengeld beantragen
Sie müssen sich zuerst bei der Regionalen Arbeitsvermittlung anmelden.
hier anmelden
Nach Ihrer Anmeldung bei der Regionalen Arbeitsvermittlung erhalten Sie per E-Mail oder per Post die Informationen zum «Antrag auf Arbeitslosenentschädigung».
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Sie müssen die folgenden Bedingungen erfüllen, um Arbeitslosengeld zu erhalten:
- Sie sind arbeitslos oder teilweise arbeitslos.
- Sie wohnen in der Schweiz.
- Sie haben die obligatorische Schulzeit abgeschlossen und sind noch nicht 65 Jahre alt.
- Sie haben in den letzten zwei Jahren mindestens während zwölf Monaten gearbeitet und somit Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt oder sind von der Erfüllung der Beitragszeit befreit.
Weitere Informationen:
Wieviel Arbeitslosengeld erhalte ich?
In der Regel beträgt Ihr Arbeitslosengeld 70 % des AHV-pflichtigen Einkommens (brutto).
In folgenden Fällen erhalten Sie 80 % des AHV-pflichtigen Einkommens:
- Sie haben Unterhaltspflichten gegenüber Kindern (bis 18 oder max. 25 Jahre in Ausbildung)
- Ihr AHV-pflichtiges Einkommen liegt unter CHF 3797.
- Sie beziehen eine Invalidenrente (IV-Grad von mindestens 40 %).
Bei der ersten Auszahlung erhalten Sie möglicherweise weniger Arbeitslosengeld aufgrund von Wartetagen.
((LINK zu FAQ Akkordeon zum Thema "was sind Wartetage?"))
Kürzungen beim Arbeitslosengeld vermeiden
Wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten, müssen Sie gesetzlich vorgeschriebene Pflichten erfüllen. Wenn Sie Ihre Pflichten nicht erfüllen, kann dies zu Kürzungen der monatlichen Auszahlungen führen (Einstelltage).