Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Tierische Nebenprodukte

Für den Handel und die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten wie Schlachtabfälle müssen Sie sich beim Amt für Veterinärwesen melden.

So gehen Sie vor

Schritt
1

Melden Sie Tätigkeiten, die den Handel oder die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten betreffen, indem Sie das folgende Formular ausfüllen.

Formular Handel mit/Entsorgung von tierischen Nebenprodukten

Schritt
2

Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an das Amt für Veterinärwesen.

Amt für Veterinärwesen
Herrengasse 1
Postfach
3000 Bern 8

Schritt
3

Das Amt für Veterinärwesen entscheidet, ob eine Registrierung oder Bewilligung für die gemeldete Tätigkeit notwendig ist. Sie erhalten den Entscheid innerhalb von zehn Arbeitstagen.

Weitere Informationen

  • Entsorgung von tierischen Nebenprodukten, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

  • Umgang mit Tierkadavern

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