Für den Handel und die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten wie Schlachtabfälle müssen Sie sich beim Amt für Veterinärwesen melden.
So gehen Sie vor
Schritt1
Melden Sie Tätigkeiten, die den Handel oder die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten betreffen, indem Sie das folgende Formular ausfüllen.
Formular Handel mit/Entsorgung von tierischen Nebenprodukten
Schritt2
Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an das Amt für Veterinärwesen.
Amt für Veterinärwesen
Herrengasse 1
Postfach
3000 Bern 8
Schritt3
Das Amt für Veterinärwesen entscheidet, ob eine Registrierung oder Bewilligung für die gemeldete Tätigkeit notwendig ist. Sie erhalten den Entscheid innerhalb von zehn Arbeitstagen.
Weitere Informationen
Seite teilen