Wenn Ihre Geflügelhaltung mehr als 250 Plätze für Zuchttiere der Mast- oder Legelinie umfasst, müssen Sie folgende drei Massnahmen für die Salmonellenüberwachung umsetzen.
1. Einstallung der Herde melden
- Melden Sie die Einstallung der Herde innerhalb von 10 Tagen an die Tierverkehrsdatenbank TVD.
Einstallung an TVD melden, Identitas Einstallungsmeldung Geflügel
2. Probenahme durch die Geflügelhalter/-in
Entnehmen Sie folgendes Probematerial:
Zeitpunkt | Probenmaterial |
---|---|
Eintagsküken, 1.-3. Lebenstag |
10 Kükenwindeln sowie tot angelieferte oder tot aufgefundene Küken (max. 10) |
im Alter von 4-5 Wochen |
1 Sammelkotprobe aus 60 frischen Einzelkotproben (mind. 60g) |
im Alter von 15-20 Wochen | 1 Sammelkotprobe aus 60 frischen Einzelkotproben (mind. 60g) |
alle drei Wochen während Legezeit | a) im Stallgebäude, in dem die Zuchttiere gehalten werden: 2 Paar Sockentupfer pro Herde, mit denen je 50% der Stallfläche (exkl. Aussenklimabereich) begangen werden bzw. b) Beprobung in der Brüterei, wenn die Bruteier für die Schweiz bestimmt sind und nicht in die EU exportiert werden: Herden, von denen die Bruteier stammen, müssen spätestens jeweils nach 3 Wochen an einem der Schlupftage beprobt werden. Eine Brütereiprobe besteht aus:
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Bitte beachten
- Drucken Sie den Untersuchungsauftrag aus der TVD aus. Der Untersuchungsauftrag enthält die Liste der anerkannten Laboratorien, in denen die Proben untersucht werden können. Weitere Infos:
Untersuchungsantrag mit Angaben zur Probenahme elektronisch erstellen, TVD, Identitas AG - Befolgen Sie die Anleitung für die Probeentnahme
Anleitung Probeentnahme Geflügelhaltende
3. Amtlicher Tierarzt für Probenahme aufbieten
Bestimmtes Probematerial entnimmt Ihre zuständige amtliche Tierärztin oder Ihr zuständiger amtlicher Tierarzt.
- Wichtig: Melden Sie sich für die amtliche Probenahme rechtzeitig, spätestens 2 Wochen vor dem frühestmöglichen Probenahmetermin bei Ihrem amtlichen Tierarzt.
- Welcher amtliche Tierarzt für Sie zuständig ist, wird Ihnen mitgeteilt, nachdem Sie die Einstallung gemeldet haben (siehe 1. Einstallung der Herde melden).
- Die Kosten der amtlichen Probenahme und Untersuchung übernimmt der Kanton.
Zeitpunkt Probenahme | Probenmaterial |
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innerhalb von 4 Wochen nach Beginn Legezeit |
2 Paar Sockentupfer pro Herde, mit denen je 50% der Stallfläche (exkl. Aussenklimabereich) begangen werden |
frühestens 9 Wochen vor Ende Legezeit | 2 Paar Sockentupfer pro Herde, mit denen je 50% der Stallfläche (exkl. Aussenklimabereich) begangen werden und 1 Staubprobe (mindestens 60ml) |