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Salmonellenüberwachung: Zuchttiere der Mast- und Legelinie

Wenn Ihre Geflügelhaltung mehr als 250 Plätze für Zuchttiere der Mast- oder Legelinie umfasst, müssen Sie folgende drei Massnahmen für die Salmonellenüberwachung umsetzen.

1. Einstallung der Herde melden

2. Probenahme durch die Geflügelhalter/-in

 

Entnehmen Sie folgendes Probematerial:

Vorgaben für Probenahme durch die Geflügelhalterin / den Geflügelhalter selber
Zeitpunkt Probenmaterial
Eintagsküken,
1.-3. Lebenstag


10 Kükenwindeln sowie tot angelieferte oder tot aufgefundene Küken (max. 10)

im Alter von 4-5 Wochen

1 Sammelkotprobe aus 60 frischen Einzelkotproben (mind. 60g)

im Alter von 15-20 Wochen 1 Sammelkotprobe aus 60 frischen Einzelkotproben (mind. 60g)
alle drei Wochen während Legezeit

a) im Stallgebäude, in dem die Zuchttiere gehalten werden:

2 Paar Sockentupfer pro Herde, 

mit denen je 50% der Stallfläche (exkl. Aussenklimabereich) begangen werden 

bzw.

b) Beprobung in der Brüterei, wenn die Bruteier für die Schweiz bestimmt sind und nicht in die EU exportiert werden:

Herden, von denen die Bruteier stammen, müssen spätestens jeweils nach 3 Wochen an einem der Schlupftage beprobt werden. 

Eine Brütereiprobe besteht aus:

  • 1 m2 verschmutzter Hordenauskleidungen oder
  • ca. 60ml Staub bzw. Wischtücher aus Horden oder
  • mindestens 25 g Schalenreste oder
  • bereits tote oder aussortierte Küken (max. 10) für die Gewinnung von Mekonium

Bitte beachten

3. Amtlicher Tierarzt für Probenahme aufbieten


Bestimmtes Probematerial entnimmt Ihre zuständige amtliche Tierärztin oder Ihr zuständiger amtlicher Tierarzt.

  • Wichtig:  Melden Sie sich für die amtliche Probenahme rechtzeitig, spätestens 2 Wochen vor dem frühestmöglichen Probenahmetermin bei Ihrem amtlichen Tierarzt.
  • Welcher amtliche Tierarzt für Sie zuständig ist, wird Ihnen mitgeteilt, nachdem Sie die Einstallung gemeldet haben (siehe 1. Einstallung der Herde melden).
  • Die Kosten der amtlichen Probenahme und Untersuchung übernimmt der Kanton.
Vorgehen Probenahme durch die amtliche Tierärztin / den amtlichen Tierarzt
Zeitpunkt Probenahme Probenmaterial
innerhalb von
4 Wochen nach Beginn Legezeit
2 Paar Sockentupfer pro Herde, mit denen je 50% der Stallfläche (exkl. Aussenklimabereich) begangen werden
frühestens 9 Wochen vor Ende Legezeit 2 Paar Sockentupfer pro Herde, mit denen je 50% der Stallfläche (exkl. Aussenklimabereich) begangen werden und 1 Staubprobe (mindestens 60ml)
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