Wenn Ihre Geflügelhaltung mehr als 1000 Plätze für Lege- und Junghennen umfasst, müssen Sie folgende drei Massnahmen für die Salmonellenüberwachung umsetzen.
1. Einstallung der Herde melden
- Melden Sie die Einstallung der Herde innerhalb von 10 Tagen an die Tierverkehrsdatenbank TVD.
Einstallung an TVD melden, Identitas Einstallungsmeldung Geflügel
2. Probenahme durch die Geflügelhalter/-in
Entnehmen Sie folgendes Probematerial:
Zeitpunkt | Probenmaterial |
---|---|
15.-20. Alterswoche, spätestens zwei Wochen vor Wechsel in den Legestall |
1 Sammelkotprobe aus 60 frischen Einzelkotproben (mindestens 60g) |
22.-24. Alterswoche |
2 Paar Sockentupfer pro Herde, mit denen je 50% der Stallfläche (exkl. Aussenklimabereich) begangen werden |
alle 15 Wochen während Legezeit |
|
Bitte beachten
- Drucken Sie den Untersuchungsauftrag aus der TVD aus. Der Untersuchungsauftrag enthält die Liste der anerkannten Laboratorien, in denen die Proben untersucht werden können. Weitere Infos:
Untersuchungsantrag mit Angaben zur Probenahme elektronisch erstellen, TVD, Identitas AG - Befolgen Sie die Anleitung für die Probeentnahme
Anleitung Probeentnahme Geflügelhaltende
3. Amtlicher Tierarzt für Probenahme aufbieten
Bestimmtes Probematerial entnimmt Ihre zuständige amtliche Tierärztin oder Ihr zuständiger amtlicher Tierarzt.
- Wichtig: Melden Sie sich für die amtliche Probenahme rechtzeitig, spätestens 2 Wochen vor dem frühestmöglichen Probenahmetermin bei Ihrem amtlichen Tierarzt.
- Welcher amtliche Tierarzt für Sie zuständig ist, wird Ihnen mitgeteilt, nachdem Sie die Einstallung gemeldet haben (siehe 1. Einstallung der Herde melden).
- Die Kosten der amtlichen Probenahme und Untersuchung übernimmt der Kanton.
Zeitpunkt Probenahme | Probenmaterial |
---|---|
frühestens 9 Wochen vor Ende Legezeit, so dass das Laborresultat vor dem Abtransport vorliegt. |
2 Paar Sockentupfer pro Herde, mit denen je 50% der Stallfläche (exkl. Aussenklimabereich) begangen werden; und 1 Staubprobe (ca. 60ml) |