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Kältestress Nutztiere: Fachinformationen

Das nasskalte Wetter im Winter macht auch den Nutztieren zu schaffen. Erfahren Sie, welche Anzeichen auf Kältestress deuten und wie Sie als Tierhalterin oder Tierhalter Ihren Tieren helfen können.

Was ist Kältestress?

Wir sprechen von Kältestress, wenn die normale Körpertemperatur aufgrund der Umgebungstemperatur nicht mehr aufrechterhalten werden kann und der Körper auskühlt. Unterkühlte Tiere sind anfällig für Erkrankungen und bei längerdauernder, extremer Unterkühlung kann es im schlimmsten Fall zum Tod kommen.

Ab wann Tiere Kältestress empfinden, ist nicht einzig von der Umgebungstemperatur abhängig. Andauernde Nässe und Wind beispielsweise führen schneller zur Auskühlung. Weiter ist es auch von der Tierart sowie vom Alter der Tiere abhängig, wie schnell Kälte für die betroffenen Tiere zum Problem wird. Beispielsweise können sich erwachsene Schafe mit dicker Wolle bis zu einer Temperatur von -10°C wohlfühlen. Hingegen Jungtiere und frisch geschorene Schafe ertragen tiefe Temperaturen weniger gut. Bei andauernder Nässe in Kombination mit kalten Temperaturen und Wind müssen die Tiere beobachtet werden. So können Sie einschätzen, ob die Tiere unter der Kälte leiden oder diese gut ertragen.

Verhalten bei Kältestress

Tiere, die Kälte ausgesetzt sind, suchen wind- und regengeschützte Orte auf. Stehen ihnen diese nicht zur Verfügung, weisen verschiedene Verhaltensweisen darauf hin, dass den Tieren zu kalt ist und Massnahmen getroffen werden sollten: Die Tiere stehen in Gruppen eng beieinander, bewegen sich kaum, haben einen aufgekrümmten Rücken oder zeigen gar Kältezittern. Da frierende Tiere mehr Energie dafür aufwenden müssen, die Körpertemperatur aufrechtzuerhalten, sinkt auch die Leistung der Tiere, da keine Energie mehr dafür zur Verfügung steht.

So helfen Sie den Tieren

  • Sorgen Sie für eine trockene und windgeschützte Liegefläche und beachten Sie das Herdenverhalten
    Neben Hütten und Zelten können auch natürliche Unterstände wie beispielsweise belaubte Bäume, Tannen oder Felsvorsprünge als Schutz dienen. Herdentiere wie Rinder oder Schafe wollen sich ausserdem nicht auf mehrere Unterstände verteilen. Es sollte also ein grosser, geschützter oder mehrere kleine Bereiche in unmittelbarer Nähe voneinander vorhanden sein, damit alle Tiere gleichzeitig Platz finden.
  • Zeitlich angepasste Schur
    Wollschafe müssen mindestens einmal pro Jahr geschoren werden. Dabei sollte die Schur bei im Freien gehaltenen Tieren zeitlich so erfolgen, dass die Dicke des Vlieses an die Witterungsverhältnisse angepasst ist. Im Winter sollten Schafe über ein dickes Wollvlies verfügen. Die letzte Schur vor dem Winter sollte dementsprechend zeitig Ende Sommer erfolgen.
  • Auf ausreichende Futter- und Wasserversorgung achten
    Die Aufrechterhaltung der Körpertemperatur verbraucht Energie. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass die Tiere über ein ausreichendes Futterangebot verfügen. Schafe können ohne Schwierigkeit Gras unter einer bis zu 15 cm dicken Schneeschicht hervorscharren. Bietet die Weide nicht ausreichend Futter, braucht es eine Zufütterung. Auch eine ausreichende Wasserversorgung ist bei nassem Wetter und bei Schnee unabdingbar.
  • Weide der Witterung anpassen
    Morastige Böden in Bereichen, in denen sich Tiere vorwiegend aufhalten, stellen ein Gesundheitsrisiko für Tiere dar. Es muss also sichergestellt werden, dass Bereiche um Futter- und Wasserstellen sowie im Liegebereich nicht morastig sind. Dies kann bei andauernd nasser Witterung beispielsweise durch Auszäunen der betroffenen Bereiche sowie Verstellen der Futter- und Tränkeeinrichtungen oder des Zugangs erreicht werden.

Einstallen

Zeigen die Tiere unabhängig von den getroffenen Massnahmen Anzeichen von Kältestress, müssen sie eingestallt werden. Gerade Schafe mit dicker Wolle aber auch Rinder ertragen die Kälte meist gut. Zur Entscheidung, ob Massnahmen getroffen oder die Tiere gar eingestallt werden sollten, gilt es, die Tiere zu beobachten. Es gibt verschiedene Anzeichen, die darauf hinweisen, dass die Tiere frieren.

Ampelschema Kältestress

Kategorienbeschreibung

Grüne Kategorie
Verhalten: Stehen locker verteilt und grasen ruhig oder liegen und kauen wieder, Herde entspannt
Massnahmen: Die Tiere bewältigen die Kälte durch ihr Verhalten, es sind keine weiteren Massnahmen notwendig.

Orange Kategorie
Verhalten: Stehen in Gruppen dicht gedrängt zusammen, fast regungslos, Körperlängsachse in Windrichtung
Massnahmen: Wenn Tiere ein Verhalten der orangen Kategorie zeigen, sollte ihnen ein geeigneter Unterstand zur Verfügung gestellt werden. Wenn die Tiere trotz Unterstand/trockener und windgeschützter Liegefläche weiterhin das oben beschriebene Verhalten zeigen, sollten sie eingestallt werden.

Rote Kategorie
Verhalten: Stehen fast regungslos eng zusammen, Köpfe gesenkt, Rücken aufgekrümmt, ziehen sich zusammen, Kältezittern
Massnahmen: Es ist nötig, die Tiere einzustallen, wenn sie Symptome der roten Kategorie aufweisen.

Gesetzliche Grundlagen

  • Wer Tiere hält oder betreut, muss sie angemessen nähren, pflegen, ihnen die für ihr Wohlergehen not-wendige Beschäftigung und Bewegungsfreiheit sowie soweit nötig Unterkunft gewähren (Art. 6 Abs. 1 TSchG ).
  • Fütterung und Pflege sind angemessen, wenn sie nach dem Stand der Erfahrung und den Erkenntnissen der Physiologie, Verhaltenskunde und Hygiene den Bedürfnissen der Tiere entsprechen (Art. 3 Abs. 3 TSchV ).
  • Die Tierhalterin oder der Tierhalter sorgt für den notwendigen Schutz der Tiere, die sich der Witterung nicht anpassen können (Art. 6 TSchV).
  • Haustiere dürfen nicht über längere Zeit extremer Witterung schutzlos ausgesetzt sein. Werden die Tiere unter solchen Bedingungen nicht eingestallt, so muss ein geeigneter natürlicher oder künstlicher Schutz zur Verfügung stehen, der allen Tieren gleichzeitig Platz und Schutz vor Nässe und Wind sowie starker Sonneneinstrahlung bietet. Es muss ein ausreichend trockener Liegeplatz vorhanden sein (Art. 36 Abs. 1 TSchV).
  • Das Futterangebot der Weide muss der Gruppengrösse angepasst sein oder es muss geeignetes zusätzliches Futter zur Verfügung gestellt werden (Art. 36 Abs. 3 TSchV).
  • In einem Witterungsschutz müssen alle Tiere gleichzeitig Platz finden. Dient ein Unterstand nur zum Schutz gegen Nässe und Kälte und wird in ihm nicht gefüttert, so muss er für Rinder, Schafe und Ziegen mindestens die in Anhang 2 Tabellen 1–3 festgelegten Flächen aufweisen (Art. 6 Abs. 1 Amtsverordnung ).
  • Böden in Bereichen, in denen sich Tiere vorwiegend aufhalten, dürfen nicht morastig und nicht erheblich mit Kot oder Harn verunreinigt sein (Art. 6 Abs. 3 Amtsverordnung).

Weitere Informationen

  • Erklärvideo: Kältestress bei Nutztieren

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