Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Handel mit Tieren

Wer gewerbsmässig Tiere handelt, braucht eine Bewilligung.

Für einige Tätigkeiten ist eine spezielle Ausbildung nötig. Eine Bewilligung wird benötigt für: 

  • Zoofachhandel
  • Viehhandel
  • Handel mit erworbenen Tieren ab einer gewissen Anzahl Tiere pro Jahr
  • Ausstellungen, Kleintiermärkte und Tierbörsen, an denen mit Tieren gehandelt wird

Informationen zu Kleintiermärkten und Tierbörsen

Bewilligung Handel mit Tieren

So gehen Sie vor

Schritt
1

Informieren Sie sich, welche Voraussetzungen Sie für eine Bewilligung mitbringen müssen.

Schritt
2

Füllen Sie das Bewilligungsgesuch vollständig aus und schicken Sie es mit allen Unterlagen an das Amt für Veterinärwesen.

Amt für Veterinärwesen
Herrengasse 1
Postfach
3000 Bern 8

Formular Bewilligungsgesuch für den Handel mit Tieren

Schritt
3

Sind alle Auflagen vollständig erfüllt (dazu gehört auch eine Kontrolle vor Ort), wird die Bewilligung erteilt. Sie erhalten einen schriftlichen Entscheid in zirka 15 Arbeitstagen.

Bewilligung Viehhandel

So gehen Sie vor

Schritt
2

Nach erfolgter Ausbildung erhalten Sie das Viehhandelspatent. Das Patent ist drei Jahre gültig.

Schritt
3

Absolvieren Sie innerhalb dieser drei Jahre eine Weiterbildung, dann wird das Patent automatisch vom Amt für Veterinärwesen verlängert.

Weiterbildungen, Schweizerischer Viehhändler Verband (SVV)

Weitere Informationen

  • Anerkennungsempfehlungen für Weiterbildungen 

Seite teilen