Organisieren Sie einen Kleintiermarkt oder eine Tierbörse? Dafür brauchen Sie eine Bewilligung. Die Auflagen dienen dem Schutz der Tiere und beugen Tierseuchen vor.
So gehen Sie vor
Schritt1
Informieren Sie sich über die Vorgaben, wenn Sie einen Kleintiermarkt oder eine Tierbörse organisieren.
Schritt2
Füllen Sie das Bewilligungsgesuch aus.
Bewilligungsgesuch für Ausstellungen, an denen mit Tieren gehandelt wird
Schritt3
Senden Sie das ausgefüllte Formular an das Amt für Veterinärwesen.
Amt für Veterinärwesen
Herrengasse 1
Postfach
3000 Bern 8