Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Kleintiermärkte und Tierbörsen

Organisieren Sie einen Kleintiermarkt oder eine Tierbörse? Dafür brauchen Sie eine Bewilligung. Die Auflagen dienen dem Schutz der Tiere und beugen Tierseuchen vor.

So gehen Sie vor

Schritt
1

Informieren Sie sich über die Vorgaben, wenn Sie einen Kleintiermarkt oder eine Tierbörse organisieren.

Merkblatt Pflichten der Veranstalter und Aussteller/Verkäufer an Märkten, Kleintierbörsen und Kleintierausstellungen

Schritt
2

Schritt
3

Senden Sie das ausgefüllte Formular an das Amt für Veterinärwesen.

Amt für Veterinärwesen
Herrengasse 1
Postfach
3000 Bern 8

Weitere Informationen

  • Märkte und Ausstellungen und andere Veranstaltungen mit Tieren, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

  • Veranstaltungen und Werbung, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

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