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09. Juli 2025
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Kaninchenhaltung: Das ist erlaubt

In der Schweiz werden Kaninchen als Heimtiere (umgangssprachlich «Haustiere») wie auch als Nutztiere gehalten. Auch wenn die Gründe für die Haltung unterschiedlich sind – die gesetzlichen Vorschriften gelten für alle gleich. Auch konventionelle Kaninchenställe sind weiterhin erlaubt. Dabei kommt es nicht nur auf die Grösse des Geheges an, sondern beispielsweise auch darauf, dass die Tiere Möglichkeiten zu Sozialkontakte haben.

Was sind «konventionelle Kaninchenställe»?

Konventionelle Kaninchenställe bestehen aus mehreren Abteilen, die über- oder nebeneinander liegen. Diese Haltungsform ist in der Schweiz immer noch verbreitet. In grosszügigen Gehegen mit Auslauf können die Tiere ihr natürliches Verhalten besser ausleben. Aber auch die Haltung in konventionellen Kaninchenställen ist zulässig, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dabei sind insbesondere die Mindestanforderungen an die Gehegegrösse (abhängig vom Gewicht der Tiere) sowie der Sozialkontakt (mindestens über Geruch und Gehör) zu berücksichtigen.

Wie viel Platz brauchen Kaninchen laut Gesetz?

Die Tierschutzverordnung legt fest, wie gross die Gehege für Kaninchen sein müssen. Diese Mindestmasse richten sich primär nach dem Körpergewicht der Kaninchen. Zum Beispiel:

  • Ein Zwergkaninchen (bis 2,3 kg) braucht mindestens 40 cm Gehegehöhe,
  • grosse Kaninchen (ab 3,5 kg) mindestens 60 cm Höhe.

Die vorgeschriebenen Grundflächen gelten in der Regel für ein bis zwei Tiere. Für Gruppenhaltung gibt es zusätzliche Empfehlungen, die in einer Fachinformation Tierschutz des Bundes beschrieben sind (s. «Weitere Informationen»).

Tierhalterinnen und Tierhalter können solche Ställe mit kleinen Anpassungen umgestalten, sodass den Kaninchen abwechslungsreiche Gehege zur Verfügung stehen. Beispiele dafür sind das Integrieren von Öffnungen in die Wände zwischen Abteilen oder das Anbringen von Treppen, um übereinanderliegende Abteile miteinander zu verbinden. Das Amt für Veterinärwesen kann jedoch nur die Einhaltung der Mindestanforderungen verlangen.

Sozialkontakt: Allein oder in der Gruppe?

Kaninchen sind soziallebende Tiere und leben in der Natur in Gruppen, sogenannten Kolonien. Sie müssen daher von Gesetzes wegen Sozialkontakt zu Artgenossen haben. Aus Tierwohlsicht ist die Gruppenhaltung ideal – aber nicht immer praktikabel.

In beengten Gehegen kann es bei unverträglichen Tieren zu schweren Verletzungen kommen, da sie keine Möglichkeit haben, Konflikten aus dem Weg zu gehen oder Rückzugsmöglichkeiten zu nutzen. Deshalb erlaubt das Gesetz auch Einzelhaltung, sofern die Tiere Geruchs- und Hörkontakt zu anderen Kaninchen haben. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Gruppenhaltung aktuell nur für Kaninchen bis zu einem Alter von acht Wochen.

Ein Beispiel: Rammler (männliche Tiere) werden oft separat gehalten, um unkontrollierte Vermehrung zu verhindern. Auch in solchen Fällen ist die Haltung gesetzeskonform – solange die Mindestanforderungen eingehalten werden.

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