Holz ist ein wertvoller nachwachsender Rohstoff. Nachhaltige Holzproduktion liefert Material für Bau und Energie, fördert die regionale Wirtschaft und trägt zur CO₂-Speicherung bei.
Durch die Nutzung von Holz als klimafreundliche Alternative zu anderen Materialien kann ein wichtiger Beitrag an den Umweltschutz geleistet werden. Denn Holz ist ein vielfältig einsetzbarer und klimafreundlicher Rohstoff. Bei der Verwendung als Bau- oder Werkstoff wird der Atmosphäre langfristig CO2 entzogen. Regionale Produktion spart zudem Emissionen bei den Transportwegen. Um diese Vorteile zu nutzen, muss Berner Holz nachgefragt und in entsprechender Qualität und Menge verfügbar sein. Aus diesem Grund schafft der Kanton gute Rahmenbedingungen für die Waldwirtschaft, damit die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer die Nachfrage nach Berner Holz bedienen können.
Entwicklungsstrategie Waldwirtschaft 2030
Die Berner Wälder werden dabei so bewirtschaftet, dass sie auch für kommende Generationen gesunde, stabile Bestände und wertvolle Ressourcen bieten. Um die vielfältigen Ansprüche an den Berner Wald langfristig zu gewährleisten, hat das Amt für Wald und Naturgefahren Bewirtschaftungsgrundsätze formuliert. Sie dienen als Leitlinien für die Beratung der Waldbesitzer/innen:

Holzproduktion = Holzschlag
Soll der Rohstoff Holz zur Verfügung stehen, muss das Holz auch geerntet werden. Für die Planung eines Holzschlags und die damit verbundene Holzanzeichnung ist die Revierförsterin, der Revierförster gemeinsam mit den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern zuständig. Die Revierförsterin oder der Revierförster stellt die Bewilligung für einen Holzschlag aus. Darin wird festgelegt wie viel Holz, in welchem Zeitraum und unter welchen Voraussetzungen die Arbeiten ausgeführt werden dürfen. Rodungen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt; Kahlschläge ebenso – beides benötigt eine zusätzliche Ausnahmebewilligung.
Haben Sie eine Frage zu einem konkreten Holzschlag? Fragen Sie die zuständige Revierförsterin, den zuständigen Revierförster: