Waldveranstaltungen benötigen je nach Ort, Grösse und Ausstattung eine Bewilligung.
So gehen Sie vor
Schritt1
Einen Anlass im Wald durchzuführen erfordert immer das Einverständnis der Waldbesitzerin bzw. des Waldbesitzers. Den Kontakt vermittelt der zuständige Bereich der Abteilung Walderhaltung in Ihrer Region.
Sie wissen nicht, zu welcher politischen Gemeinde der Wald gehört, in dem Sie eine Veranstaltung planen? Dann melden Sie sich bei der Abteilung Walderhaltung.
Schritt2
Nehmen Sie mit der entsprechenden regionalen Vertretung der Abteilung Walderhaltung Kontakt auf und geben Sie den genauen Zweck Ihrer Anfrage an.
Schritt3
Kontaktieren Sie die betroffene Waldbesitzerin / den betroffenen Waldbesitzer und holen Sie die schriftliche Zustimmung ein.
Schritt4
Informieren Sie sich darüber, welche Ansprechstelle für die Bewilligung Ihrer Veranstaltung zuständig ist.
Schritt5
Reichen Sie das Gesuch für Ihre Veranstaltung schriftlich und mindestens drei Monate vor dem geplanten Durchführungstermin bei der entsprechenden Stelle ein.
Das Gesuch enthält folgende Angaben:
- Voraussichtliche Anzahl der Beteiligten und Zuschauenden
- Streckenführung
- Infrastrukturstandorte (Toiletten, Sanität, Verpflegung)
- Verkehrs- und Zuschauerlenkung
- Zustimmung der betroffenen Waldbesitzer/innen
Schritt6
Die Bewilligung kleinerer Veranstaltungen benötigt bisweilen mehrere Wochen, jene komplexerer Vorhaben wesentlich länger, zum Beispiel wenn eine öffentliche Publikation mit Auflagefrist notwendig ist. Genauere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihre Ansprechperson der Abteilung Walderhaltung in Ihrer Region.
Bitte beachten Sie
- Ist für die Organisation von kleinen Veranstaltungen das Befahren von Waldstrassen unumgänglich, kontaktieren Sie die zuständige Abteilung in Ihrer Region.
- Informieren Sie sich vorgängig über allfällige Holzschläge in der Nähe und respektieren Sie Absperrungen. Auch hierzu weiss die zuständige Person der Abteilung Walderhaltung in Ihrer Region mehr.
- Berücksichtigen Sie die aktuelle Waldbrandgefahr.
- Für die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sind Sie als Veranstalter, als Veranstalterin verantwortlich.
Veranstaltungsarten und zuständige Ansprechstellen
Veranstaltungsart | Zuständig / Gesuch einreichen bei |
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Veranstaltungen mit technischen Hilfsmitteln wie Licht- oder Verstärkeranlagen (z. B. Open-Air, grosses Waldfest) | Gemeinde (z. H. Regierungsstatthalteramt) |
Veranstaltungen in Waldreservaten | Amt für Wald und Naturgefahren, zuständiger Bereich Waldrecht in Ihrer Region |
Orientierungsläufe (internationale und nationale Läufe oder kantonale Mannschaftswettkämpfe) | Amt für Wald und Naturgefahren, zuständiger Bereich Waldrecht in Ihrer Region |
Radsport mit mehr als 200 Teilnehmer/innen | Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA |
Reitsport mit mehr als 50 Teilnehmer/innen | Amt für Wald und Naturgefahren, zuständiger Bereich Waldrecht in Ihrer Region |
Grosse Pfadilager | Amt für Wald und Naturgefahren, zuständiger Bereich Waldrecht in Ihrer Region |
Hundesportliche Veranstaltungen | Jagdinspektorat des Kantons Bern |