Veranstaltungen im Wald benötigen je nach Ort, Umfang, Zweck, Zeitraum oder Hilfsmitteln eine Bewilligung.
So gehen Sie vor
Schritt1
Die Durchführung eines Anlasses im Wald geht über das freie Betretungsrecht nach Zivilgesetzbuch hinaus. Deshalb erfordern Veranstaltungen im Wald immer das Einverständnis der Waldbesitzerin bzw. des Waldbesitzers. Die jeweiligen Besitzerinnen und Besitzer finden Sie über die Eigentumsauskunft des Grundbuchamtes.
Schritt2
Ob Ihr Anlass im Wald bewilligungsfrei oder ob eine Bewilligung nötig ist, kommt auf den Zweck, den Ort, den Zeitraum, die Anzahl der Teilnehmenden etc. an. Wenden Sie sich für die Abklärung der Bewilligungspflicht an die jeweilige Region der Abteilung Walderhaltung.
Schritt3
Wenn Ihr Anlass waldrechtlich bewilligungspflichtig ist, muss eine schriftliche Zustimmung der besonders betroffenen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer vorgelegt werden. Holen Sie als Erstes diese Zustimmung ein.
Schritt4
Informieren Sie sich darüber, welche Ansprechstelle für die Bewilligung Ihrer Veranstaltung zuständig ist.
Schritt5
Reichen Sie das Gesuch für Ihre Veranstaltung schriftlich und mindestens drei Monate vor dem geplanten Durchführungstermin bei der entsprechenden Stelle ein.
Das Gesuch enthält folgende Angaben:
- Kontaktperson mit vollständiger Adresse inkl. Telefonnummer und E-Mail
- Voraussichtliche Anzahl der Beteiligten und Zuschauenden
- Streckenführung (Plan einreichen)
- Infrastrukturstandorte (Toiletten, Sanität, Verpflegung)
- Technische Hilfsmittel (Licht- und Verstärkeranlagen etc.)
- Verkehrslenkung und Lenkung der Zuschauenden
- Zustimmung der betroffenen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer
Schritt6
Das Verfahren zur Bewilligung von Veranstaltungen im Wald benötigt bisweilen mehrere Wochen, dasjenige komplexerer Anlässe wesentlich länger. Dies weil verschiedene Umweltfachstellen (Jagdinspektorat, Naturschutz, etc.) einbezogen werden. Bei Fragen zum Verfahrensstand können Sie gerne an die jeweilige Region der Abteilung Walderhaltung oder die zuständige Stelle gelangen.
Bitte beachten Sie
- Ist für die Organisation von bewilligungsfreien Veranstaltungen das Befahren von Waldstrassen unumgänglich, kontaktieren Sie die zuständige Abteilung Walderhaltung in Ihrer Region.
- Informieren Sie sich vorgängig bei der zuständigen Revierförsterin oder Revierförster (Förstersuche: Suche Revierförsterin oder Revierförster) über allfällige Holzschläge in der Nähe und respektieren Sie Absperrungen.
- Berücksichtigen Sie die aktuelle Waldbrandgefahr.
- Für die Sicherheit der Teilnehmenden sowie der Besucherinnen und Besucher sind Sie als Veranstalterin, als Veranstalter verantwortlich.
Veranstaltungsarten und zuständige Ansprechstellen
| Veranstaltungsart | Zuständig / Gesuch einreichen bei |
|---|---|
Veranstaltungen mit technischen Hilfsmitteln wie Licht- oder Verstärkeranlagen Veranstaltungen mit Festwirtschaft |
Gemeinde (z. H. Regierungsstatthalteramt) |
| Orientierungsläufe (internationale und nationale Läufe oder kantonale Mannschaftswettkämpfe) | Amt für Wald und Naturgefahren, zuständige Abteilung Walderhaltung in Ihrer Region |
| Radsport mit mehr als 200 Teilnehmenden | Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt |
| Reitsport mit mehr als 50 Teilnehmenden | Amt für Wald und Naturgefahren, zuständige Abteilung Walderhaltung in Ihrer Region |
| Hundesportliche Veranstaltungen oder Veranstaltungen in Wildschutzgebieten | Jagdinspektorat des Kantons Bern |
Veranstaltungen mit mehr als 600 Teilnehmenden (unabhängig von der Art) Jugend- und Freizeitlager im Wald Veranstaltungen in Waldreservaten Veranstaltungen in Naturschutzgebieten Veranstaltungen während der Brut- und Setzzeit (01.04. – 15.07.) Kulturanlässe (Theater, Kunstinstallationen etc.) Bogenschiessen / Airsoft / Paintball / Laser-Tag / Motorsport |
Wenden Sie sich zur Abklärung der Bewilligungsfähigkeit und der zuständigen Stelle an das Amt für Wald und Naturgefahren, Abteilung Walderhaltung in Ihrer Region. |