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Veranstaltungen im Wald

Waldveranstaltungen wie Orientierungsläufe, Pfadilager oder Konzerte benötigen eine Bewilligung.  

So gehen Sie vor

Schritt
1

Einen Anlass im Wald durchzuführen erfordert immer das Einverständnis der Waldbesitzerin bzw. des Waldbesitzers. Den Kontakt vermittelt der zuständige Bereich der Abteilung Walderhaltung in Ihrer Region. 

Schritt
2

Nehmen Sie mit der entsprechenden regionalen Vertretung der Abteilung Walderhaltung Kontakt auf und geben Sie den genauen Zweck Ihrer Anfrage an.

Schritt
3

Kontaktieren Sie die betroffene Waldbesitzerin / den betroffenen Waldbesitzer und holen Sie die schriftliche Zustimmung ein.

Schritt
4

Informieren Sie sich darüber, welche Ansprechstelle für die Bewilligung Ihrer Veranstaltung zuständig ist.

Veranstaltungsarten und Kontakte

Schritt
5

Reichen Sie das Gesuch für Ihre Veranstaltung schriftlich und mindestens drei Monate vor dem geplanten Durchführungstermin bei der entsprechenden Stelle ein.

Das Gesuch enthält folgende Angaben:

  • Voraussichtliche Anzahl der Beteiligten und Zuschauenden
  • Streckenführung (Plan einreichen)
  • Infrastrukturstandorte (Toiletten, Sanität, Verpflegung)
  • Verkehrs- und Zuschauerlenkung
  • Zustimmung der betroffenen Waldbesitzer/innen

Schritt
6

Die Bewilligung kleinerer Veranstaltungen benötigt bisweilen mehrere Wochen, jene komplexerer Vorhaben wesentlich länger, zum Beispiel wenn eine öffentliche Publikation mit Auflagefrist notwendig ist. Genauere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihre Ansprechperson der Abteilung Walderhaltung in Ihrer Region.

Bitte beachten Sie

  • Ist für die Organisation von kleinen Veranstaltungen das Befahren von Waldstrassen unumgänglich, kontaktieren Sie die zuständige Abteilung in Ihrer Region.
  • Informieren Sie sich vorgängig über allfällige Holzschläge in der Nähe und respektieren Sie Absperrungen. Auch hierzu weiss die zuständige Person der Abteilung Walderhaltung in Ihrer Region mehr.
  • Berücksichtigen Sie die aktuelle Waldbrandgefahr.
  • Für die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sind Sie als Veranstalter, als Veranstalterin verantwortlich.
     

Veranstaltungsarten und zuständige Ansprechstellen

Veranstaltungsart Zuständig / Gesuch einreichen bei

Veranstaltungen mit technischen Hilfsmitteln wie Licht- oder Verstärkeranlagen (z. B. Open-Air, grosses Waldfest)

Veranstaltungen mit Festwirtschaft

Gemeinde (z. H. Regierungsstatthalteramt)
Orientierungsläufe (internationale und nationale Läufe oder kantonale Mannschaftswettkämpfe) Amt für Wald und Naturgefahren, zuständige Abteilung Walderhaltung in Ihrer Region
Radsport mit mehr als 200 Teilnehmenden Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Reitsport mit mehr als 50 Teilnehmenden Amt für Wald und Naturgefahren, zuständige Abteilung Walderhaltung in Ihrer Region
Hundesportliche Veranstaltungen oder Veranstaltungen in Wildschutzgebieten Jagdinspektorat des Kantons Bern

Veranstaltungen mit mehr als 600 Teilnehmenden (unabhängig von der Art)

Jugend- und Freizeitlager im Wald

Veranstaltungen in Waldreservaten

Kulturanlässe (Theater, Kunstinstallationen etc.)

Bogenschiessen / Airsoft / Paintball / Laser-Tag / Motorsport

Gelangen Sie zur Abklärung der Bewilligungsfähigkeit und der zuständigen Stelle an das Amt für Wald und Naturgefahren, Abteilung Walderhaltung in Ihrer Region.

Weitere Informationen

  • Knigge für den respektvollen Waldbesuch, Arbeitsgemeinschaft für den Wald

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