Die Umweltbaubegleitung UBB unterstützt die Bauherrschaft dabei, die projektierten Umweltmassnahmen sowie die behördlichen Auflagen bei der Realisierung eines Bauvorhabens zu erfüllen.
Die Behörden sind zuständig für die Kontrolle der Einhaltung des Umweltrechts, und zwar sowohl auf der Baustelle als auch im Betrieb von Anlagen.
Der Zuständigkeitsbereich ist wie folgt geregelt:
- Kantonale und kommunale Behörden auf Baustellen von Vorhaben, die von Kanton oder Gemeinden bewilligt wurden.
- Bundesbehörden auf Baustellen von Vorhaben, die eine Bundesstelle genehmigt hat (z.B. Nationalstrassen oder Bahnen).
Falls ein Vorhaben besonders grosse Umweltauswirkungen hat, können die zuständigen Behörden eine Umweltbaubegleitung (UBB) verlangen. Diese wird von der jeweiligen Bauherrschaft mandatiert und steht deshalb in einem gewissen Spannungsfeld zwischen ihrem Arbeitgeber und den Anforderungen des Umweltrechts.
Im Nachgang an die Vorfälle rund um die Fischzucht Blausee-Mitholz hat das Amt für Umwelt und Energie ein Gutachten in Auftrag gegeben. Ziel war zu analysieren, in welchem rechtlichen Rahmen sich die UBB bewegt und wie der Vollzug des Umweltrechts insgesamt verbessert werden kann. Darauf basierend hat der Kanton verschiedene Massnahmen zur Stärkung der UBB eingeleitet.