Bei der Einfuhr von Lösungsmitteln in die Schweiz und für die Herstellung erhebt der Bund eine Lenkungsabgabe von drei Franken pro Kilogramm. Für Lösungsmittel, die nicht in die Luft gelangen, können Sie sich die Abgabe zurückerstatten lassen. Tankstellen müssen über ein aktives Gasrückführ-System verfügen, das periodisch kontrolliert wird.
Rückerstattung von VOC-Abgabe beantragen
Schritt1
Informieren Sie sich zu den Voraussetzungen beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG:
Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), BAZG
Schritt2
Wenn Sie berechtigt sind, Lenkungsabgaben zurückzufordern, müssen Sie eine VOC-Buchhaltung führen und eine VOC-Bilanz erstellen.
Schritt3
Reichen Sie die VOC-Bilanz spätestens ein halbes Jahr nach Geschäftsjahresabschluss hier ein:
Amt für Umwelt und Energie
Abteilung Immissionschutz
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Schritt4
Der Immissionsschutz prüft die Bilanzen auf sachliche Richtigkeit. Der Entscheid und die Auszahlung erfolgen durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG.
Weitere Informationen
Hinweis
Für die Rückforderung ist eine Mindestmenge von 1000 Kilogramm nötig, die nicht in die Umwelt gelangt sind. Darunter wird keine Abgabe zurückerstattet. Bei kleineren Mengen besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Betrieben eine VOC-Bilanz einzureichen. Bei der Entsorgung von VOC-haltigen Abfällen ist vom Entsorgungsunternehmen zwingend eine VOC-Analyse zu verlangen und diese mit der Bilanz einzureichen. Ansonsten werden Abfälle nicht vergütet.
VOC-Anwendungen
Oberflächenbehandlung
Textilreinigung
Gasrückführsysteme an Tankstellen
Um Benzindämpfe zu begrenzen, verlangt die Luftreinhalte-Verordnung (LRV), dass benzinführende Systeme dicht sind und die Zapfsäulen von Tankstellen über ein aktives Gasrückführ-System verfügen.
Die Tankstellen im Kanton Bern werden periodisch überprüft. Der Auto Gewerbe Verband Schweiz bietet Tankstellenbetreiber im Turnus zu Messungen auf. Die Fachstelle Immissionsschutz führt unabhängige Stichprobenmessung durch.