Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Brennstoffkontrollen bei Holzfeuerungen

In Holzfeuerungen dürfen Sie nur jene Brennstoffe verbrennen, die für diese Anlagen geeignet sind. Verbrennen von Abfällen aller Art ist verboten.

Bei Brennstoffkontrollen überprüfen die konzessionierten Kaminfegerinnen und -feger den Brennstoffvorrat, den Feuerraum und die Aschenrückstände. 

Richtig feuern, so gehen Sie vor

  1. Verwenden Sie ökologische Anzündhilfen, zB. aus Holzwolle oder Holzspänen
  2. Verbrennen Sie ausschliesslich naturbelassenes, trockenes Holz

  3. Schichten Sie das Holz nach der Kerzenmethode auf, damit es wenig Rauch entwickelt

Merkblatt Cheminées und Schwedenöfen

Vollzugshilfen für Gemeinden

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