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Natur schützen – Freizeitnutzung ermöglichen: Der Kanton Bern erarbeitet Lösungen für alle

Der Bielersee ist Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen und Erholungsraum der Bevölkerung. Die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben ist eine Herausforderung. Doch statt auf pauschale Einschränkungen setzt der Kanton Bern auf pragmatische Lösungen. Ziel ist ein fairer Ausgleich: Natur schützen und aufwerten, ohne die traditionelle Freizeitnutzungen unnötig einzuschränken.

Gemeinsam mit den Standortgemeinden, der Region und Schutz- und Nutzorganisationen entwickelt der Kanton tragfähige Massnahmen, die den Schutz der Natur gemäss Vorgaben verbessern und die Erholung am und im Wasser weiterhin ermöglichen. Denn nur mit durchdachten Lösungen bleibt der Bielersee lebendig – für Mensch und Natur.

Ufer des Bielersees linksseitig der Einmündung des Hagneckkanals in den Bielersee, am Montag (25.07.22). Der Wald umfasst "Ulmen-Eschenwald im Übergangsstadium an Flüssen" (Veg.einheit 12.1), im Wasser eine neue, von Schilf bewachsene kleine Insel. Teil des Auengebiets Nr. 223 "Hagneckdelta". Foto: Jan Ryser/BAFU

Ausgangslage

Der Schutz der Naturschutzgebiete «Aaredelta Hagneck» und «Seestrand Lüscherz» ist nicht mehr zeitgemäss: Die Beschlüsse stammen aus den Jahren 1954 und 1972. Die beiden Gebiete haben sich in den letzten Jahrzehnten jedoch stark verändert und gleichzeitig hat der Druck auf die Natur durch Freizeitaktivitäten der Menschen deutlich zugenommen.

Die natürlichen Uferabschnitte des Bielersees bieten Lebensraum für rund 5500 Tier- und Pflanzenarten. Besonders bedeutsam sind Flachwasserzonen, Schilfgürtel, Kiesinseln, Flachmoore, Feuchtwiesen und Auenwälder. Nebst zahlreichen Vogelarten wie z.B. dem Eisvogel und dem Flussregenpfeifer, leben auch Biber, Ringelnatter und Laubfrösche in diesen Gebieten.

Natur wird nicht angemessen geschützt

Zwischen 1992 und 2001 hat der Bund in den beiden Schutzgebieten Biotope von nationaler Bedeutung (Aue, Flachmoor, Wasser- und Zugvogelreservat) definiert. Solche Gebiete müssen besonders geschützt werden. Sie reichen im Hagneckdelta und in der östlichen Bucht (Täuffeler Ried) über den aktuellen Perimeter der Naturschutzgebiete hinaus.

Natur erhalten - wieso eigentlich?

Die Natur bildet die Grundlage des Lebens auf der Erde. Verschiedene Ökosysteme – Wälder, Seen, Flüsse, Wiesen – sind Lebensräume für eine immense Vielfalt an Arten, die zusammen das Gleichgewicht der Natur aufrechterhalten. Wenn Ökosysteme zerstört werden, geraten diese Netzwerke aus dem Gleichgewicht, was zu Artensterben und dem Zusammenbruch wichtiger ökologischer Prozesse führt. Wirtschaft und Gesellschaft hängen von funktionsfähigen Ökosystemen ab.

Was ist geplant?

Naturschutzgebiet «Aaredelta Hagneck»

Das Naturschutzgebiet soll neu vom Zeltlagerplatz der Burgergemeinde Lüscherz bis zum Täuffeler Hafen reichen. Die Kiesinsel soll Teil des Naturschutzgebiets werden. Die Seefläche im zukünftigen Schutzgebiet soll nicht mehr mit Booten, Spiel- und Sportgeräten befahren werden dürfen. Die Feuerstelle am rechten Ufer des Unterwasserkanals bleibt bestehen.

Naturschutzgebiet «Seestrand Lüscherz»

Der Uferabschnitt, der an den Hafen und das Siedlungsgebiet angrenzt, soll in Zukunft nicht mehr Teil des Naturschutzgebietes sein.

Das Naturschutzgebiet soll neu vom östlichen Siedlungsrand entlang des Ufers bis westlich zum Zeltlagerplatz der Burgergemeinde Lüscherz verlaufen.
Die Seefläche im zukünftigen Schutzgebiet darf nicht mehr mit Booten, Spiel- und Sportgeräten befahren werden. Der Auenwald und das Ufer dürfen nicht betreten werden.

Der Lagerplatz in Lüscherz und der Rastplatz mit Feuerstelle sind vom Vorhaben nicht betroffen.

Freizeit in der Natur

In den Naturschutzgebieten weiterhin möglich:

  • Velo fahren (Fahrradrouten Nr. 5 und 8), Wandern, Spazieren mit Hunden (an der Leine), Naturbeobachtung auf den dafür vorgesehenen Wegen.
  • Der Wasserweg zwischen Aare und Bielersee und die Kanuroute Nr. 80 bleiben bestehen. Die Route verläuft künftig ausserhalb der Schutzgebietsgrenzen.
  • Die Bade- und Ankerplätze in Lüscherz, beim Lagerplatz Lüscherz und beim Hafen Täuffelen bleiben bestehen.

Zugang zum Ufer

39 Prozent des Südufers sind nach der Revision zugänglich. 17 Prozent waren bisher geschützt, nun kommen 11 Prozent dazu, auf denen der Zutritt verboten ist. 33 Prozent des Ufers dürfen nicht betreten werden, weil diese Gebiete in Privatbesitz sind.

85 Prozent des Südufers haben kein Fahrverbot in der Flachwasserzone. 4 Prozent waren bisher geschützt, neu kommen 10 Prozent dazu. 2 Prozent der Flachwasserzone sind aufgrund des Kraftwerks und mehrerer Badis nicht befahrbar.

Was ist die Rolle des Kantons beim Naturschutz?

Der Kanton Bern hat einen gesetzlichen Auftrag. Dieser Auftrag ist in Art. 78 der Bundesverfassung umschrieben: Naturschutz ist primär Sache der Kantone.

Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) definiert die Rahmenbedingungen auf Bundesebene. Dazu gehört insbesondere der Schutz der Biotope von nationaler Bedeutung (Bundesinventare) mit dem Ziel, dass diese ungeschmälert erhalten bleiben und bestehende Beeinträchtigungen bei jeder sich bietenden Gelegenheit behoben werden müssen. Die Kantone sind dazu verpflichtet die Objekte der Bundesinventare grundeigentümerverbindlich zu sichern und ökologisch ausreichende Puffer auszuscheiden. Ebenfalls gemäss NHG sind der Bund und die Kantone dazu verpflichtet dem Aussterben einheimischer Tier- und Pflanzenarten durch Erhaltung genügend grosser Lebensräume und andere geeignete Massnahmen entgegenzuwirken. Weiter sorgen die Kantone für einen schutzzieldienlichen Unterhalt und dafür, dass die touristische Nutzung und die Erholungsnutzung im Einklang mit den Schutzzielen stehen.  

Weiteres Vorgehen

  • Runder Tisch mit den betroffenen Gemeinden und Organisationen unter der Leitung der Regierungsstatthalterinnen von Nidau und Aarberg im zweiten Quartal 2025
  • Nach dem runden Tisch wird das definitive Auflagedossier erstellt. Es wird bei den Gemeindeverwaltungen Hagneck, Täuffelen und Lüscherz frühestens ab Juni 2025 aufliegen. Direktbetroffene können die ihnen zustehenden Rechtsmittel (Einsprache, Art. 38 NSchG) ergreifen.
  • Die Abteilung Naturförderung des Amtes für Landwirtschaft und Natur LANAT nimmt mit den Einsprechern direkt Kontakt auf und führt Einspracheverhandlungen durch.
  • Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion beschliesst über die neuen Schutzbestimmungen.

Der Kanton Bern bringt die Schutzbeschlüsse auf den neusten Stand

Die Naturschutzgebiete «Aaredelta Hagneck» und «Seestrand Lüscherz» sind nicht die einzigen Gebiete, die der Kanton Bern am Bielersee revidieren muss. Die folgenden Beschlüsse sind ebenfalls veraltet und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben nicht ausreichend: Naturschutzgebiet St. Petersinsel-Heidenweg, Naturschutzgebiet Gals, Naturschutzgebiet Mörigenbucht.

Was bisher geschah

  • 1954: Das Aaredelta Hagneck wird zum Naturschutzgebiet.
  • 1959: Der Seestrand Lüscherz wird unter Schutz gestellt und das Naturschutzgebiet 1972 erweitert.
  • 1990-er Jahre: Der Bund setzt verschiedene Inventare in Kraft. Dazu gehören die Inventare bei den Wasser- und Zugvogelreservaten (1991), Auen (1992) und Flachmooren (1994).
  • 2021: Die Revision beider Schutzgebiete wird koordiniert angegangen. Die vorgesehenen Massnahmen werden mit den betroffenen Grundeigentümern und Gemeinden diskutiert. Daraufhin werden die diskutierten Schutzgebietsperimeter so verkleinert, dass für die Erholungsnutzung interessante Flachwasserbereiche weiterhin zugänglich bleiben.
  • 2022: Zu den Entwürfen der Schutzgebietsperimeter sowie der Schutzbeschlüsse nehmen diverse kantonale Amts- und Fachstellen sowie das Bundesamt für Umwelt Stellung.
  • 2023/2024: Das Dossier der revidierten Naturschutzgebiete wird in die öffentliche Mitwirkung geschickt.
  • 2024: Der Kanton Bern hat den Bericht zur Mitwirkung veröffentlicht. Insgesamt beteiligten sich 122 Personen, Organisationen und Gemeinden an der Mitwirkung.

Häufige Fragen

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