Melden Sie sich beim Kantonalen Laboratorium, wenn Ihr Betrieb oder Ihre Organisation Gebrauchsgegenstände abgibt, die dem Lebensmittelrecht unterliegen. Das gilt auch für Anbieter von Tätowierungen und Permanent Make-up. Ebenso sind Veränderungen im Betrieb oder Betriebsschliessungen meldepflichtig.
Das betrifft folgende Produktegruppen:
- Geschirr, Geräte und Verpackungsmaterialien im Kontakt mit Lebensmitteln (Bedarfsgegenstände)
- Kosmetische Mittel wie Hautpflegemittel, Rasierschaum, Sonnenschutzmittel, Permanent Make-up
- Gegenstände, welche mit der Haut oder der Schleimhaut in Berührung kommen (Humankontakt) wie Textilien, Armbänder, Schmuck, Tätowierfarben, Feuerzeuge, Scherzartikel
- Spielwaren sowie Mal- und Zeichenmaterialien für Kinder
- Dusch- und Badewasser
So gehen Sie vor
Schritt1
Füllen Sie das Meldeformular aus. Sie benötigen folgende Angaben:
- Verantwortliche Person
- Betriebsadresse
- MwSt-konforme Rechnungsadresse
- Adresse von Zweig- oder Lagerbetrieben
- BUR-Nummer (Nummer im Betriebs- und Unternehmensregister), falls bekannt
- UID-Nummer (Unternehmens-Identifikationsnummer gemäss Unternehmens-Identifikationsregister des Bundes)
Schritt2
Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung an die von Ihnen im Meldeformular erfasste E-Mail-Adresse.
Weitere Informationen
Merkblätter
Beurteilung von Tätowier- und Permanent-Make-up-Farben
Nickel, Cadmium und Blei in Schmuck und anderen metallischen Gegenständen mit Hautkontakt
Kennzeichnung von Kosmetika
Rechtliche Grundlagen
Lebensmittel und Gebrauchsgegenständeverordnung
Verordnung über Bedarfsgegenstände, EDI
Verordnung über kosmetische Mittel, EDI
Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt, EDI
Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug, EDI
Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen, EDI