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Japankäfer: Massnahmen für Privatpersonen

2025 wurde im Gebiet des Thunersee-Südufers um Spiez erstmals eine kleine Population des Japankäfers nachgewiesen. Die Oberaargauer Gemeinden Wynau, Roggwil und Schwarzhäusern liegen zudem in der Pufferzone eines Befallsherds im Kanton Solothurn. Für Privatpersonen im Befallsherd und in der Pufferzone gelten 2026 verbindliche Massnahmen.

Sind Sie unsicher, ob Sie sich im betroffenen Gebiet befinden? Hier finden Sie es heraus: betroffene Gemeinden und Karte.

Im Befallsherd

Rasen- und Grünflächen nicht bewässern

  • Vom 1. Juni bis 30. September 2026 gilt ein striktes Bewässerungsverbot von jeglichen Rasen- und Grünflächen, die mit Gräsern bewachsen sind. So werden Japankäfer-Weibchen daran gehindert, Eier in den feuchten Boden abzulegen.
  • Hinweis: Die Bewässerung von Beeten wie z.B. Gemüse- und Blumenbeeten, Stauden und Beerensträuchern, sowie Töpfen und Rabatten ist nicht vom Verbot betroffen. Ausschliesslich mit Gräsern bewachsene Flächen sind vom Bewässerungsverbot betroffen.

Grüngut nicht aus dem Befallsherd herausführen

  • Vom 1. Juni bis 30. September 2026 darf kein frisches Pflanzenmaterial («Grüngut») aus dem Befallsherd geführt werden.
Diese Tabelle gibt für Ihren Befallsherd an, wie Sie ihr Grüngut sicher entsorgen können:
Massnahmen für Privatpersonen im Befallsherd
Befallsherd Grüngutabfuhr über Gemeinde Selbstständige Grüngut-Entsorgung Spezialfall Neophyten
Spiez & Wimmis Wie bisher: Gemeinde sorgt für sichere Entsorgung (z.B. über grüne Container). Nur im Biomassezentrum Spiez.

Adresse: Biomassezentrum Spiez, Schluckhals, 3700 Spiez
Im AVAG-Entsorgungszentrum Wimmis oder direkt über die Kehrichtabfuhr der Gemeinde.

Adresse: 
AVAG-Entsorgungszentrum Wimmis, Steinigand, 3752 Wimmis

In der Pufferzone

Grüngut nicht aus der Pufferzone herausführen

  • Vom 1. Juni bis 30. September 2026 darf kein frisches Pflanzenmaterial («Grüngut») aus der Pufferzone geführt werden. 

Transporte von frischem Pflanzenmaterial aus der Pufferzone hinein in den Befallsherd unterliegen keinen speziellen Einschränkungen. Es gilt die Devise «Frisches Pflanzenmaterial herein führen geht immer, heraus aber nicht».

Diese Tabelle gibt für Ihre Pufferzone an, wie Sie ihr Grüngut sicher entsorgen können:

Massnahmen für Privatpersonen in der Pufferzone
Pufferzone Grüngutabfuhr über Gemeinde Selbstständige Grüngut-Entsorgung Spezialfall Neophyten
Thunersee-Südufer Wie bisher: Gemeinde sorgt für sichere Entsorgung (z.B. über grüne Container). Nur im Biomassezentrum Spiez.

Adresse: Biomassezentrum Spiez, Schluckhals, 3700 Spiez
Im AVAG-Entsorgungszentrum Wimmis oder direkt über die Kehrichtabfuhr der Gemeinde.

Adresse: 
AVAG-Entsorgungszentrum Wimmis, Steinigand, 3752 Wimmis
Wynau

Grüne Container: sichere Entsorgung wie bisher über die Firma Ernst Gerber AG

oder

Zum Grüngutsammelplatz der Gemeinde Wynau bringen (Adresse unten), dazu Jahreskarte für die Grüngutentsorgung bei der Gemeinde lösen.

Adresse: Grüngutsammelplatz, 4923 Wynau (geöffnet & betreut samstags 10 bis 13 Uhr)

Unbedingt zum Grüngutsammelplatz der Gemeinde Wynau bringen (Adresse unten), dazu Jahreskarte für die Grüngutentsorgung bei der Gemeinde lösen.

Adresse: Grüngutsammelplatz, 4923 Wynau (geöffnet & betreut samstags 10 bis 13 Uhr)

Über die Kehrichtabfuhr der Gemeinde oder beim Grüngutsammelplatz der Gemeinde (Standort) in den speziell dafür vorgesehenen Container.

Befinden Sie sich im betroffenen Gebiet?

Vom Befallsherd betroffene Gemeinden:

  • Thunersee-Südufer: Spiez, Wimmis.

Von der Pufferzone betroffene Gemeinden:

  • Thunersee-Südufer: Thun, Spiez, Wimmis, Reutigen, Erlenbach im Simmental, Diemtigen, Reichenbach im Kandertal, Aeschi bei Spiez, Krattigen, Amsoldingen, Stocken-Höfen, Leissigen.
  • Oberaargau: Wynau, Roggwil, Schwarzhäusern.

Wichtig: Viele Gemeinden sind nur teilweise vom Befallsherd oder der Pufferzone betroffen. Massgebend ist das auf der Karte abgebildete Gebiet.

Kartenmaterial

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