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Massnahmen für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft

Ab dem 1. Januar 2023 treten im Rahmen der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» neue Massnahmen in Kraft, um die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die Nährstoffverluste zu reduzieren. Die Massnahmen enthalten Anpassungen im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) und Programme für den Ackerbau, die Dauerkulturen, den Gemüse-und Beerenanbau und die Tierhaltung.

Darum geht es

Der Bundesrat hat das erste Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft verabschiedet. Damit wird ein erster Teil der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» umgesetzt. Dank der neuen Bestimmungen wird die Umwelt besser vor den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffüberschüssen geschützt. Das Inkrafttreten ist ab Januar 2023 vorgesehen.

Was ist das Ziel?

Die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sollen bis 2027 mindestens halbiert und die Nährstoffverluste bis 2030 um mindestens 20 Prozent reduziert werden. 

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Einzelbetriebliche Beratung 

Sie können sich beim INFORAMA beraten lassen, welche Massnahmen auf ihrem Betrieb sinnvoll sind.

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Bis wann und wo anmelden?

Die meisten Massnahmen treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Anmeldung für diese Massnahmen musste im GELAN in der Herbsterhebung 2022 erfolgen.

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